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Euro-Commercial Paper: Unser Angebot für institutionelle Anleger ab einem Anlagebetrag von 5 Mio. €. Die Schuldverschreibungen sind von der Agentur Moody's mit P-1, dem besten Rating für kurzfristige Schuldverschreibungen, bewertet.
Die Partner
Emittentin: Deutsche Postbank AG Arrangeur: Deutsche Bank AG Plazeur:
Deutsche Postbank International S.A.
Firmenkunden-Sales-Team
Tel.: 00352 341390
e-Mail: firmenkunden@postbank.lu
Währungen
Die Schuldverschreibungen können auf Euro und jeder anderen Währung nach Absprache zwischen der Emittentin und dem betreffenden Plazeurlauten, vorausgesetzt, dass in jedem Fall die für die jeweils gewählten Währungen geltenden Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Zentralbank oder sonstiger zuständiger Stellen beachtet werden.
Laufzeit
Die Schuldverschreibungen haben eine Laufzeit von mindestens einem Tag und höchstens 365 Tagen (bzw. von höchstens 364 Tagen im Fall von Pfund Sterling und Schweizer Franken), gerechnet jeweils von ihrem Valutierungstag (einschließlich) bis zu ihrem Fälligkeitstag (ausschließlich), gemäß den jeweils bei Emission der betreffenden Schuldverschreibungen festgelegten Bedingungen, vorbehaltlich etwaiger anwendbarer gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften. Im Falle börsennotierter Schuldverschreibungen beträgt deren Mindestlaufzeit 30 Tage.
Emissionen/Serien von Schuldverschreibungen
Die Schuldverschreibungen werden in einer Mindeststückelung von je 500.000 EUR oder in einer anderen üblichen und rechtlich anerkannten Mindeststückelung für Commerical Paper in der betreffenden Währung begeben, wie zwischen der Emittentin und dem betreffenden Plazeur vereinbart. Die Schuldverschreibungen werden in Serien begeben, die jede zu eine Gesamtnennbetrag, der nicht unter 2.500.000 EUR oder dem betreffenden Gegenwert liegt. Die Emittentin und der betreffende Plazeur können im Einzelfall, unter Beachtung aller rechtlichen Vorschriften, einen niedrigeren Nennbetrag vereinbaren. Die Bedingungen der in einer Serie zusammengefassten Schuldverschreibungen sind identisch.
Form der Schuldverschreibungen
Die Schuldverschreibungen werden auf den Inhaber lautend zusammen mit den Bedingungungen begeben. Im Falle von indexierten Schuldverschreibungen, DoppelwährungsSchuldverschreibungen, verzinslichen Schuldverschreibungen oder Schuldverschreibungen, die nach Wahl der Emittentin der vorzeitigen Rückzahlung unterliegen, werden der Schuldverschreibung Zusatzbedingungen (die „Zusatzbedingungen“) beigefügt. Schuldverschreibungen, die in einer Serie enthalten sind, werden in einer Globalurkunde (die „Globalurkunde“) verbrieft, die nicht in Einzelurkunden umgetauscht werden kann.
Währungen
Die Schuldverschreibungen können auf Euro und jeder anderen Währung nach Absprache zwischen der Emittentin und dem betreffenden Plazeurlauten, vorausgesetzt, dass in jedem Fall die für die jeweils gewählten Währungen geltenden Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Zentralbank oder sonstiger zuständiger Stellen beachtet werden.
Laufzeit
Die Schuldverschreibungen haben eine Laufzeit von mindestens einem Tag und höchstens 365 Tagen (bzw. von höchstens 364 Tagen im Fall von Pfund Sterling und Schweizer Franken), gerechnet jeweils von ihrem Valutierungstag (einschließlich) bis zu ihrem Fälligkeitstag (ausschließlich), gemäß den jeweils bei Emission der betreffenden Schuldverschreibungen festgelegten Bedingungen, vorbehaltlich etwaiger anwendbarer gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften. Im Falle börsennotierter Schuldverschreibungen beträgt deren Mindestlaufzeit 30 Tage.
Emissionen/Serien von Schuldverschreibungen
Die Schuldverschreibungen werden in einer Mindeststückelung von je 500.000 EUR oder in einer anderen üblichen und rechtlich anerkannten Mindeststückelung für Commerical Paper in der betreffenden Währung begeben, wie zwischen der Emittentin und dem betreffenden Plazeur vereinbart. Die Schuldverschreibungen werden in Serien begeben, die jede zu eine Gesamtnennbetrag, der nicht unter 2.500.000 EUR oder dem betreffenden Gegenwert liegt. Die Emittentin und der betreffende Plazeur können im Einzelfall, unter Beachtung aller rechtlichen Vorschriften, einen niedrigeren Nennbetrag vereinbaren. Die Bedingungen der in einer Serie zusammengefassten Schuldverschreibungen sind identisch.
Form der Schuldverschreibungen
Die Schuldverschreibungen werden auf den Inhaber lautend zusammen mit den Bedingungungen begeben. Im Falle von indexierten Schuldverschreibungen, DoppelwährungsSchuldverschreibungen, verzinslichen Schuldverschreibungen oder Schuldverschreibungen, die nach Wahl der Emittentin der vorzeitigen Rückzahlung unterliegen, werden der Schuldverschreibung Zusatzbedingungen (die „Zusatzbedingungen“) beigefügt. Schuldverschreibungen, die in einer Serie enthalten sind, werden in einer Globalurkunde (die „Globalurkunde“) verbrieft, die nicht in Einzelurkunden umgetauscht werden kann.
Lieferbarkeit der Schuldverschreibungen
Die Globalurkunde wird bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, vormals Deutsche Börse Clearing AG, ("CBF") oder einer gemeinsamen Verwahrstelle (jeweils ein "Sammelverwahrer") für Clearstream Banking société anonym, Luxemburg ("CBL") und Euroclear Bank S.A./N.V., als Betreiber des Euroclear-Systems ("Euroclear") hinterlegt werden. Die Schuldverschreibungen sind in Übereinstimmung mit den Geschäftsbedingungen der CBF oder von CBL oder Euroclear als Anteile an der Globalurkunde übertragbar.
Börsennotierung
Das Programm wird an keiner Börse zugelassen werden. Einzelne Emissionen können von Zeit zu Zeit an der Frankfurter Wertpapierbörse oder an jeder sonstigen zwischen der Emittentin und dem jeweiligen Platzeur bzw. Platzeuren vereinbarten Wertpapierbörse notiert werden.
Rating
Das Programm wurde von Moody’s Investors Service Limited und Standard and Poor’s Corporation eingestuft. Das aktuelle Rating kann bei den üblichen elektronischen Informationssystemen abgerufen werden.
Unter dem Programm können Serien von Schuldverschreibungen mit oder ohne Rating begeben werden. Wird eine Serie von Schuldverschreibungen mit Rating begeben, so ist ein solches Rating nicht notwendigerweise mit dem Rating des Programms identisch. Ein Wertpapierrating stellt keine Empfehlung dar, ein Wertpapier zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten und kann von der ausstellenden Ratingagentur jederzeit suspendiert, herabgesetzt oder zurückgezogen werden.
Von der Europäischen Zentralbank akzeptierte Sicherheiten (Kategorie I):
Serien von Schuldverschreibungen, die auf Euro lauten, ein Einzelrating haben und die börsennotiert sind sowie entweder bei CBF verwahrt werden oder ansonsten die Anforderungen der Europäischen Zentralbank („EZB“) im Hinblick auf die Verwahrung und Ausgabe erfüllen, können die Zulassungskriterien für Sicherheiten der Kategorie I erfüllen und von der EZB im Rahmen ihrer Operationen (z.B. Offenmarktgeschäfte, Ständige Fazilitäten) als Sicherheiten akzeptiert werden. Solche Serien werden “Kategorie I Sicherheiten“, sobald sie in das von der EZB veröffentlichte Verzeichnis der Kategorie I Sicherheiten aufgenommen sind.




