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Fragen zur TAN

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Wie aktiviere ich meine neue TAN-Liste, wenn ich keine TANs mehr habe?

Die Aktivierung der TAN-Liste erfolgt über den Aktivierungscode. Diesen finden sich rechts oben auf Ihrer TAN-Liste. Bitte beachten Sie, dass immer der Aktivierungscode der vorhergehenden TAN-Liste zur Aktivierung der neuen TAN-Liste benötigt wird.

Wie kann ich meine TAN-Liste sperren?

Wenn Sie auf der Seite "TAN-Liste sperren" die Sperrung Ihrer TAN-Liste durch Aktivierung der entsprechenden Checkbox und Klick auf den Button "TAN-Liste sperren" bestätigen, ist Ihre TAN-Liste gesperrt.

Im Online-Banking rufen Sie die Seite "TAN-Sperre" auf, indem Sie in der Hauptnavigation auf den Menüpunkt Einstellungen klicken und anschließend die Option "TAN-Liste sperren" im Bereich "TAN-Verwaltung" wählen.

In  Postbank direkt rufen Sie die entsprechende Eingabeseite auf, indem Sie im Bereich "Mein Girokonto" die Option "Kontoeinstellungen" wählen und anschließend auf den Button "TAN-Liste sperren" im Bereich "TAN-Verwaltung" klicken.

Wie kann ich eine endgültige TAN-Sperre aufheben?

Eine endgültige TAN-Sperre kann nicht über das Online-Banking oder Postbank direkt aufgehoben werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den Direkt-Service.

Wie kann ich eine vorläufige TAN-Sperre aufheben?

Eine vorläufige Sperre Ihrer TAN-Liste können Sie durch die Eingabe einer gültigen TAN aufheben. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich an den Direkt-Service zu wenden.

Aufruf Online-Banking:

Sie können die Seite "Vorläufige TAN-Sperre aufheben" aufrufen, indem Sie in der Hauptnavigation auf den Menüpunkt Einstellungen klicken und anschließend die Option "Vorläufige TAN-Sperre aufheben" im Bereich "TAN-Verwaltung" wählen.

Aufruf Postbank direkt:

Sie können die Seite "Vorläufige TAN-Sperre aufheben" aufrufen, indem Sie im Bereich "Mein Girokonto" die Option "Kontoeinstellungen" wählen und anschließend auf den Button "Vorläufige TAN-Sperre aufheben" im Bereich "TAN-Verwaltung" klicken.

Was passiert, wenn ich beim Versuch eine vorläufige TAN-Sperre aufzuheben, eine nicht zulässige TAN eingebe?

Wenn Sie beim Versuch, die vorläufige Sperre Ihrer TAN-Liste aufzuheben, eine nicht zulässige TAN (z. B. eine andere als die angeforderte) eingeben, ist Ihre TAN-Liste endgültig gesperrt.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Direkt-Service.

Warum sollte ich meine TAN-Liste sperren?

Sie sollten Ihre TAN-Liste sperren, wenn Sie diese verloren haben oder eine andere Möglichkeit besteht, dass ein unbefugter Zugriff auf Ihre TAN-Liste erfolgen könnte.

Eine endgültige TAN-Sperre kann nicht über das Online-Banking oder Postbank direkt aufgehoben werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den Direkt-Service.

Wann muss ich eine TAN-Liste anfordern?

Wir empfehlen die Anforderung einer neuen TAN-Liste, wenn noch 20 gültige TANs auf Ihrer bisherigen TAN-Liste vorhanden sind. Zukünftig wird Ihnen die TAN-Liste nicht mehr automatisch zugesendet, sondern erst auf Ihre Bestellung hin.

Wie fordere ich eine neue TAN-Liste an?

Die entsprechende Eingabeseite können Sie über Anklicken des Buttons "Neue TAN-Liste bestellen" im Bereich "TAN-Verwaltung" auf der Seite Einstellungen aufrufen.

Zur Bestellung einer neuen TAN-Liste benötigen Sie eine gültige TAN Ihrer bisherigen TAN-Liste.

Direkt-Service, wenn Sie über eine Telefon-Geheimzahl verfügen. Die Bestellung per Brief oder Fax ist natürlich auch möglich.

Warum kann ich momentan keine neue TAN-Liste anfordern?

Da der Versand einer neuen TAN-Liste bis zu 72 Stunden dauern kann, können Sie innerhalb dieses Zeitraums nach Bestellung keine weiteren TAN-Listen bestellen.

Da Sie zur Bestellung einer neuen TAN-Liste eine gültige TAN Ihrer aktuellen TAN-Liste benötigen, ist eine Bestellung nicht möglich, wenn diese gesperrt sein sollte. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an den Direkt-Service.

Wie bekomme ich eine neue TAN-Liste, wenn ich keine gültige TAN zur Verfügung habe?

Sollten Sie keine gültige TAN mehr zur Verfügung haben, wenden Sie sich bitte an den Direkt-Service, wenn Sie über eine Telefon-Geheimzahl verfügen. Die Bestellung per Brief oder Fax ist natürlich auch möglich.

Was ist eine indizierte TAN?

Bisher konnten Sie beim Online-Banking eine beliebige TAN Ihrer TAN-Liste zur Bestätigung von Transaktionen verwenden. Beim indizierten TAN-Verfahren muss nun eine ganz bestimmte TAN Ihrer TAN-Liste eingeben werden. Ihrer Transaktion wird eine spezielle TAN zugeordnet (= indiziert).

Hierzu wird Ihnen auf der TAN-Eingabeseite eine Nummer angezeigt. Auf Ihrer TAN-Liste finden Sie diese Nummer und daneben die zugehörige, indizierte TAN. Geben Sie bitte nicht die angezeigte Nummer ein, sondern die dazugehörige TAN auf Ihrer TAN-Liste.

Wie aktiviere ich die (indizierte) TAN-Liste?

Wenn Sie Neukunde der Postbank sind und zum ersten Mal eine TAN-Liste erhalten, ist diese bereits aktiviert.

Wenn Sie eine neue iTAN-Liste bestellen, benötigen Sie zur Freischaltung der neuen Liste den Aktivierungscode Ihrer vorherigen iTAN-Liste zur Freischaltung. Den für die Freischaltung Ihrer neuen iTAN-Liste benötigten Aktivierungscode finden Sie oben rechts auf Ihrer alten iTAN-Liste.

Im  Online-Banking rufen Sie die entsprechende Eingabeseite über den Buttons "TAN-Liste aktivieren" im Bereich der "TAN-Verwaltung" auf der Seite "Einstellungen" auf.

In  Postbank direkt rufen Sie die entsprechende Eingabeseite auf, indem Sie im Bereich "Mein Girokonto" die Option "Kontoeinstellungen" wählen und anschließend auf den Button "TAN-Liste aktivieren" im Bereich "TAN-Verwaltung" klicken.

Kann ich eine andere als die angeforderte TAN eingeben?

Nein, die Eingabe einer anderen als der angeforderten TAN ist NICHT zulässig. Sobald mehr als drei andere als die geforderte TAN eingegeben werden, wird Ihre TAN-Liste zu Ihrer Sicherheit vorläufig gesperrt. Wenn Sie eine andere als die angeforderte TAN eingeben und die Transaktion dennoch absenden, ist diese andere TAN verbraucht. Die angeforderte TAN gilt weiterhin als reserviert und muss von Ihnen eingegeben werden, um die Transaktion vollständig abzuschließen.

Wann ist eine TAN reserviert?

Eine TAN ist von dem Zeitpunkt an reserviert, an dem sie für eine bestimmte Transaktion angefordert wird. Diese Anforderung geschieht automatisch, wenn Sie während einer Transaktion die TAN-Eingabeseite aufrufen. Die Anforderung einer TAN wird ebenfalls durchgeführt, wenn Sie relevante Daten Ihrer Transaktion (z. B. Empfänger oder Kontonummer) ändern. Bei jeder dieser Anforderung wird eine TAN reserviert. Nach ordnungsgemäßem Abmelden vom Online-Banking wird die Reservierung zeitverzögert wieder aufgehoben.

Wann ist eine reservierte TAN nicht mehr gültig?

Eine reservierte TAN ist nicht mehr gültig, wenn Sie sie eingegeben haben und die Transaktion erfolgreich durchgeführt wurde.

Wie oft kann eine indizierte TAN reserviert werden, ohne dass diese eingegeben wird?

Sie können eine indizierte TAN dreimal reservieren, bevor eine vorläufige TAN-Sperre eintritt. Zur Reservierung einer TAN siehe auch oben.

Wie kann ich eine neue indizierte TAN anfordern?

Sobald Sie an Ihren Transaktionsdaten (z. B. Empfänger oder Kontonummer) Änderungen durchführen oder die Transaktion vollständig neu durchführen, wird automatisch eine neue indizierte TAN reserviert. Bitte beachten Sie hierbei, dass nach mehr als dreimaliger Anforderung einer indizierten TAN ohne Eingabe einer gültigen TAN Ihre TAN-Liste vorläufig gesperrt wird.

Ist das indizierte TAN-Verfahren sichererer als das klassische?

Das indizierte TAN-Verfahren ist insofern sicherer als das klassische TAN-Verfahren, als zur Bestätigung einer Transaktion immer nur eine einzige, bestimmte TAN verwendet werden kann.

Sollte durch einen illegalen Manipulationsversuch eine eingegebene TAN abgefangen und diese für eine illegale Transaktion benutzt werden, ist es überaus unwahrscheinlich, dass genau diese abgefangene TAN auch für die illegale Transaktion gültig ist.

Warum wurde meine TAN-Liste vorläufig gesperrt, obwohl ich weniger als drei mal eine neue TAN reserviert habe?

Möglicherweise haben Sie bereits in einer vorherigen Banking-Sitzung eine TAN angefordert und diese nicht abgeschickt oder es wurden in zwei verschiedenen Sitzungen (z. B. Online-Banking und Postbank direkt) gleichzeitig Transaktionen ausgeführt und somit auch indizierte TANs reserviert und evtl. nicht abgesendet. Dies könnte zur Folge haben, dass Ihre TAN-Liste bei einer aktuellen Sitzung vorläufig gesperrt wurde. Auf diese Weise bieten Ihnen das Online-Banking und Postbank direkt zusätzliche Sicherheit, da Sie im Falle eines unbefugten Zugriffs diesen ggf. am erhöhten TAN-Reservierungszähler erkennen können.

Was ist eine vorläufige TAN-Sperre?

Eine vorläufige TAN-Sperre tritt ein, wenn Sie zum vierten Mal eine TAN reservieren, ohne dass zwischenzeitlich eine gültige TAN eingegeben wurde. Die vorläufige TAN-Sperre kann durch die Eingabe einer gültigen TAN oder den Direkt-Service aufgehoben werden.

Wann wird meine TAN-Liste endgültig gesperrt?

Aus folgenden Gründen wird Ihre TAN-Liste gesperrt:

  • Wenn beim Versuch, die vorläufige Sperre der TAN-Liste aufzuheben, eine nicht zulässige TAN (z. B. eine andere als die angeforderte TAN) eingeben wird.
  • Wenn bei einer Transaktion dreimal hintereinander eine nicht zulässige TAN (z. B. eine andere als die angeforderte TAN) eingeben wird.
  • Wenn Sie auf der Seite "TAN-Liste sperren" die Sperrung Ihrer TAN-Liste durch Aktivierung der entsprechenden Checkbox und Klick auf den Button "TAN-Liste sperren" bestätigen.

 

Können mehrere TAN-Listen eines Kontos gleichzeitig gültig sein?

Es gibt zu jedem Konto immer nur eine gültige TAN-Liste. Eine TAN-Liste ist dabei stets so lange gültig, bis die nachfolgende TAN-Liste aktiviert wurde, auch wenn auf der vorangegangenen TAN-Liste noch nicht verbrauchte TANs vorhanden sind.

Wann bekomme ich neue TANs?
Sie erhalten jeweils eine Liste mit 100 TANs. Wenn Sie 60 dieser TANs verwendet haben, bekommen Sie von uns automatisch eine neue Liste zugesandt.
Ist es möglich weiterhin das klassische TAN-Verfahren zu nutzen?

Die TANs Ihrer alten TAN-Liste bleiben so lange gültig, bis Sie Ihre erste indizierte TAN-Liste aktiviert haben. Danach können Sie die alte TAN-Liste aus Sicherheitsgründen nicht mehr nutzen.

Wird mein Konto nach falscher Eingabe der TAN gesperrt?

Nach dreimaliger falscher Eingabe der TAN werden die Transaktionsnummern (TAN) gesperrt. Eine TAN-Sperrung bedeutet nicht gleich eine Sperrung Ihres Online-Kontos, sondern nur der TAN pflichtigen Aufträge. So sind dann z.B. keine Überweisungen mehr möglich. Kontostandsabfragen funktionieren aber weiterhin.
Die Enstperrung können Sie entweder selbst im Online Banking unter dem Menüpunkt "Einstellungen" - "TAN-Verwaltung" vornehmen, oder aber bei einer endgültigen Sperre kontaktieren Sie uns bitte schriftlich per Fax oder Brief oder legitimiert über das Postbank Telefon Banking.

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Mann mit Bart beim telefonieren

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