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Vollmacht für Postbank Konten

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Sie benötigen Geld von Ihrem Konto, können aber nicht selbst zur Bank gehen? Sie liegen im Krankenhaus, die Rechnungen müssen aber dringend bezahlt werden? In solchen Notfällen hilft eine Vollmacht. Denn dann kann der Bevollmächtigte alles für Sie erledigen.

Wichtig: Nur wenn die Vollmacht bereits vorliegt, kann der Bevollmächtigte im Notfall sofort handeln. Stellen Sie daher am besten gleich bei der Kontoeröffnung vorsorglich eine Vollmacht für jedes Konto aus. Die Erteilung einer Bank-Vollmacht ist kostenlos.

Übrigens: Auch wenn Sie für eine andere Person oder einen Verein das Konto per Online-Banking verwalten, benötigen Sie hierfür eine Vollmacht.

So geht’s:

  • Eine Vollmacht pro Konto
    Sinnvoll ist es, für jedes Giro-, Spar- und Anlagekonto eine Vollmacht auszustellen. Bei der Postbank sind Vollmachten  kontobezogen, d.h. Sie müssen für jedes Konto eine eigene Vollmacht erteilen.
    Die Erteilung einer Bank-Vollmacht ist kostenlos.
  • Vollmacht erteilen
    Die Vollmacht können Sie in jedem Postbank Finanzcenter sowie in jeder Filiale der Deutschen Post erteilen. Hier werden Ihre Unterschrift und die des Bevollmächtigten bestätigt. Am besten erscheinen Sie gemeinsam mit dem Bevollmächtigten. Bitte bringen Sie beide Personalausweis oder Reisepass mit.

    Falls ein gemeinsames Erscheinen nicht möglich ist, können Sie das Formular (s.u.) downloaden und blanko dem Bevollmächtigten zukommen lassen. Dieser ergänzt seine Daten, lässt sich in einem Postbank Finanzcenter oder einer Filiale der Deutschen Post legitimieren und schickt es Ihnen zurück.

    Mit Ihrer Unterschrift als Kontoinhaber machen Sie die Vollmacht wirksam. Bitte schicken Sie diese anschließend an die Postbank.
    Wichtig: Bitte schicken Sie die Vollmacht per Post, nicht als Fax oder per E-Mail. Die Postbank kann Vollmachten nur im Original akzeptieren.

    Die Postbank sendet Ihnen als Kontoinhaber in jedem Fall eine Bestätigung zu, die Sie bitte dem Bevollmächtigten aushändigen. Im Notfall bzw. im Falle einer Vertretung muss der Bevollmächtigte diese vorlegen.
  • Jeder Bevollmächtigte ist voll verfügungsberechtigt
    Erteilen Sie Vollmachten nur Personen, die Ihr volles Vertrauen genießen.
    Wenn Sie mehrere Vollmachten für ein Konto erteilen, bedenken Sie, dass jede Person alleine über Ihr Konto verfügen kann.
  • Bevollmächtigter ist nicht gleich Erbe
    Der Bevollmächtigte kann auch nach Ihrem Tod über Ihr Konto verfügen. Die Vollmacht besteht aber nur so lange, bis die Erben diese widerrufen.
  • Widerruf
    Vollmachten können Sie jederzeit schriftlich bei der Postbank widerrufen. Die dazugehörende Vollmachtsbestätigung vernichten Sie bitte, damit es nicht zum Missbrauch kommen kann.
  • Änderung der Vollmacht
    Auch Änderungen der Vollmacht sind jederzeit und kostenlos möglich.
    Wichtig: Wenn Sie eine neue Vollmacht erteilen, werden alle bisherigen dadurch automatisch ungültig. Sollen bisherige Vollmachten weiterhin gültig bleiben, vermerken Sie dies bitte auf dem Formular.
  • Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht sind auch gültig
    Natürlich erkennt die Postbank auch eine Generalvollmacht an. Gleiches gilt für eine Vorsorgevollmacht, wenn diese die Vorsorge für die finanziellen Angelegenheiten regelt. Diese Vollmachten müssen der Postbank im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

Wichtige Hinweise zu Sonderfällen

  • Unterschrift des Kontoinhabers nicht möglich
    Kann der Kontoinhaber nicht mehr selbst unterschreiben, wird die Postbank  eine ärztliche Bescheinigung darüber einholen und sich die Willensäußerung von glaubwürdigen Zeugen bestätigen lassen.
  • Kontoinhaber und/oder Bevollmächtigter lebt im Ausland
    Auch wenn Sie oder der Bevollmächtigte im Ausland leben, kann eine Vollmacht erteilt werden. Die hierfür notwendige Legitimation kann von Rechtsanwälten, Notaren, Kreditinstituten sowie einigen Versicherungsgesellschaften vorgenommen werden. Aktuelle Informationen dazu erhalten Sie bei der Postbank.

Sie haben weitere Fragen oder einen speziellen Fall? Bitte wenden Sie sich an die Postbank. Wir helfen Ihnen gerne.

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