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Fragen zu SEPA

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Was ist SEPA?

Mit der Einführung der gemeinsamen Währung Euro war die politische Forderung verbunden, einen Euro-Zahlungsraum zu schaffen in dem keine Grenzen mehr durch z. B. länderspezifische Zahlungsstandards gesetzt werden. SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem für inländische und grenzüberschreitende Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in Euro künftig gemeinsame Standards und Regeln gelten.

Sowohl den Privatkunden als auch den Geschäftskunden und Firmenkunden sollen für den Massenzahlungsverkehr zukunftsfähige Zahlungsinstrumente europaweit zu vergleichbaren Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Durch diese Harmonisierung können Bankkunden ihren üblichen Zahlungsverkehr für den gesamten Euro-Zahlungsraum über ein Girokonto bei einer beliebigen SEPA-fähigen Bank abwickeln.

Auch die Ablösung der heute bekannten inländischen Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften durch die SEPA-Verfahren gehört zu den langfristig anzustrebenden Zielen von SEPA.

Welche Beteiligten gibt es bei SEPA?

EU-Kommission
Sie ist verantwortlich für die Vorgabe des rechtlichen Rahmens in Form einer Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen (Payment Service Directive).

European Payments Council (EPC)
Der europäische Zahlungsverkehrsrat steuert für die Länder der Europäischen Union die Aktivitäten im Kreditgewerbe.

Zentraler Kreditausschuss (ZKA)
Der ZKA begleitet die Aktivitäten im Kreditgewerbe auf nationaler Ebene und koordiniert zusammen mit der Deutschen Bundesbank die Einführung von SEPA in Deutschland.

Welche Länder gehören zu SEPA?

SEPA umfasst im Kern

  • alle Euroländer und
  • die Nicht-Euro Länder der Europäischen Union (EU) sowie
  • die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen, die zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören.

Voraussichtlich wird auch die Schweiz zu SEPA gehören, sofern diese den Rechtsrahmen für Zahlungsdienste konsistent in nationales Recht umsetzt.

Welchen Zeitplan gibt es bei SEPA?

Ab dem 01.01.2008 können die europäischen Kreditinstitute zusätzlich zu den bisher bekannten Zahlungsverfahren das Zahlungsinstrument SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer) anbieten.

Die Kreditinstitute in den einzelnen Ländern gehören nicht automatisch SEPA an, sondern müssen institutsbezogen ihre Fähigkeit für SEPA erklären. Damit ist die Bedingung verbunden, dass diese Institute dann technisch in der Lage sind, sowohl im Zahlungsausgang als auch im Zahlungseingang SEPA-Zahlungen und das dafür geltende Datensatzformat abzuwickeln. Nur wenn europaweit möglichst viele Banken diese Erklärung abgeben, wird SEPA funktionieren.

Voraussichtlich zum Ende des Jahres 2009 folgt die Einführung des neuen zusätzlichen Zahlungsinstrumentes SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit), das erst dann markt- und kundengerecht angeboten werden kann, wenn ein einheitlicher Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende Abwicklung vorhanden ist. Dieser Rechtsrahmen soll bis zum November 2009 geschaffen werden.

Ab dem Jahr 2010 soll die Entwicklung dahin gehen, die heute bekannten inländischen Zahlungsverfahren durch die SEPA-Zahlungsinstrumente zu ersetzen.

Was sind die Merkmale einer SEPA-Überweisung?

Die SEPA-Überweisung kann in unbegrenzter Höhe sowohl für Zahlungen innerhalb Deutschlands als auch für grenzüberschreitende Zahlungen in die Länder der EU und des EWR genutzt werden.

Für die beleghafte Auftragserteilung wurde vom Zentralen Kreditausschuss ein Formular für die Erteilung einer SEPA-Überweisung verabschiedet, das die deutschen Banken ihren Kunden künftig zur Nutzung anbieten werden. Wenn die Währung der Überweisung auf Euro lautet und für die Zielangaben die internationale Bankkontonummer (IBAN) und der internationale Bankcode (BIC) verwendet werden, ist mit diesem Formular sowohl die Erteilung von innerdeutschen als auch von grenzüberschreitenden Überweisungen möglich.

Das bisher bekannte Formular für die Inlandsüberweisung kann selbstverständlich weiterhin genutzt werden. Ab wann ausschließlich die SEPA-Überweisung eingesetzt werden soll, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Die bekannten Formulare für Überweisungen ins Ausland sind ebenfalls weiterhin gültig.

Die beleglosen Einlieferungsformen der Überweisung sowie weitere Formulare (z.B. neutraler Überweisungs-/Zahlschein für Rechnungsversender) werden sukzessiv mit der Möglichkeit der SEPA-Zahlung ausgestattet werden.

Ist die EU-Preisverordnung/EU-Standardüberweisung nicht mehr gültig?

Die EU-Preisverordnung 2560/2001 ist weiterhin anzuwenden. Danach gelten für grenzüberschreitende Überweisungen in die Länder der EU und des EWR die gleichen Entgelte wie für Inlandsüberweisungen, wenn die Überweisung auf Euro lautet, nicht höher ist als 50.000 Euro und IBAN und BIC angegeben sind. Diese Überweisungen gelten als EU-Standardüberweisungen.

Wie wird die neue SEPA-Lastschrift abgewickelt?

Voraussetzung für den Einzug einer SEPA-Lastschrift ist das Vorliegen eines gültigen Mandats, das über die heute aus dem deutschen Lastschriftverfahren bekannte Einzugsermächtigung hinausgeht. Außer der Ermächtigung des Lastschriftgläubigers zum Einzug enthält das Mandat auch eine Weisung zur Bezahlung an die Bank des Zahlungspflichtigen. Das Mandat muss in Papierform oder in elektronischer Form erteilt werden und ist bei Einreichung einer SEPA-Lastschrift im Datensatz an die zahlende Bank mit zu übermitteln.

Der Lastschriftgläubiger muss dem Lastschriftschuldner vor dem Einzug eine Information mit dem genauen Tag der Belastung zusenden. Dieser Belastungstag ist im Einzugsverfahren einzuhalten, so dass sich der Zahlungspflichtige bei der Kontodisposition darauf einstellen kann. Wenn ein Zahlungspflichtiger mit dem Einzug nicht einverstanden ist, kann er selbstverständlich auch einer SEPA-Lastschrift widersprechen.

Welche Bedeutung haben IBAN und BIC?

Die Zahlungsinstrumente SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift können - auch im Inland - nur genutzt werden, wenn für die Angabe der Zielkontonummer die IBAN (Internationale Bankkontonummer) und für die Angabe der Zielbank statt der Bankleitzahl der BIC (Bank-Identifizierungscode, auch SWIFT-Code) verwendet werden.

Müssen IBAN und BIC künftig auch im Inland genutzt werden?

Eine Verpflichtung im Inland nur noch IBAN und BIC zu nutzen, wird erst dann gegeben sein, wenn im Inlandszahlungsverkehr Überweisungen und Lastschriften nur noch SEPA-konform abgewickelt werden sollen. Dies wird voraussichtlich erst in einigen Jahren der Fall sein. Wenn zwischenzeitlich im Rahmen der Umsetzung von SEPA nach und nach seitens der Kreditinstitute die Nutzung von IBAN und BIC bei einzelnen Verfahren (z. B. bei belegloser Einlieferung) präferiert wird, werden sie dies rechtzeitig bekanntgeben.

Was wird der einheitliche Rechtsrahmen beinhalten?

Das EU-Parlament hat eine Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Service Directive) verabschiedet, die bis November 2009 von allen beteiligten Ländern in nationale Regelungen umgesetzt werden muss. Diese Richtlinie dient der Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen in den SEPA-Ländern. Sie regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Zahlungsverkehrsdienstleistern und ihren Kunden. So werden z. B. Haftungsregeln, Laufzeiten von Zahlungen, Informationspflichten usw. festgeschrieben.

Welche Vorteile bietet SEPA in der Zukunft?

Kunden, die ihre Überweisungen beleghaft erteilen, brauchen nur noch ein Formular um sowohl inländische als grenzüberschreitende Überweisungen zu beauftragen. Sie können Ihren grenzüberschreitenden Zahlungsverpflichtungen per SEPA-Überweisung bzw. - nach ihrer Einführung - per SEPA-Lastschrift künftig genauso einfach nachkommen wie im entsprechenden Inlands-Zahlungsverkehr.

Geschäfts- oder Firmenkunden, können ihren nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr über eine einzige technische Plattform in einem einheitlichen Verfahren abwickeln. Sie können die Vereinfachungen im Zahlungsverkehr ggf. nutzen um ihr Angebot zu erweitern oder sich neue Märkte zu erschließen.

Welche Anforderungen stellt SEPA?

Kunden, die SEPA-Überweisungen beauftragen wollen, brauchen ein SEPA-gerecht gestaltetes Einlieferungsmedium (z. B. Beleg) und müssen als Zielangaben - auch im Inland - IBAN und BIC angeben.

Geschäfts- und Firmenkunden werden ihre Datenbestände in jedem Einzelfall um IBAN und BIC erweitern und - je nach bevorzugter Einlieferungsform - technische Änderungen durchführen müssen, um das SEPA-Datensatzformat verarbeiten zu können. Zumindest müssen sowohl ein- als auch ausgehend die neuen Formate berücksichtigt werden. Zudem ist sicherzustellen, dass die neuen Pflichtfelder gefüllt werden können.

Um inländische SEPA-Zahlungen zu ermöglichen, sollten Rechnungsversender künftig auch auf Inlands-Rechnungen ihre IBAN und ihren BIC andrucken.

Führt SEPA im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu anderen Laufzeiten?

Bis zum Jahr 2012 ist vorgesehen, dass die Laufzeit für grenzüberschreitende Überweisungen bis zur Gutschrift auf dem Konto der Bank des Begünstigten E + 3 beträgt. Diese Laufzeit wird für Überweisungen, die bei der Postbank beauftragt werden, in der Regel heute schon erreicht. Erst ab 2012 soll eine geänderte Vorgabe gelten und sich die Laufzeit auf E + 1 verkürzen. Dies gilt dann auch für Lastschriften.

Gibt es bei SEPA noch Korrespondenzbanken im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr?

Neben länderneutralen paneuropäischen Clearingzentralen werden weiterhin zwischen den Banken in Europa die grenzüberschreitenden Transaktionen zur Abwicklung ausgetauscht. Die Postbank wird außerdem SEPA Zahlungen über EUROGIRO abwickeln.

Ist die Postbank auf SEPA vorbereitet?

Ja, die Postbank wird ab dem 01.01.2008 SEPA-Überweisungen verarbeiten. Abhängig von der weiteren SEPA-Entwicklung (u. a. Erreichbarkeit aller Kreditinstitute über SEPA) wird die Postbank betroffene Formulare, Auftragsarten und Einlieferungswege SEPA-gerecht ändern und ihr Angebot entsprechend erweitern.

Ab welchem Datum kann der Kunde eine Datensatzbeschreibung für SEPA Credit Transfer und SEPA Direct Debit von der Postbank erhalten?

Die Einlieferungsnachrichten (Kunde-Bank-Schnittstelle) sind nur eine Empfehlung des EPC. Nichtsdestoweniger hat der ZKA die sogenannten pain-Nachrichten (payment initiation) für Deutschland im Sinne einer multibankfähigen Schnittstelle normiert. Nach Verabschiedung bzw. Veröffentlichung dieser Formate stehen diese für jedermann zur Verfügung.

Ab welchem Datum kann/muss der Kunde SEPA Aufträge mit der Postbank testen?

Vor jeder erstmaligen Einreichung einer DFÜ - Datei muss zwischen dem Kunden und der Postbank ein entsprechender Test durchgeführt werden.

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