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- Was ist SEPA?
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Mit der Einführung der gemeinsamen Währung Euro war auch die politische Forderung verbunden, einen Euro-Zahlungsraum zu schaffen, in dem keine Grenzen mehr durch länderspezifische Zahlungsstandards gesetzt werden. SEPA (Single Euro Payments Area) steht für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem für inländische und grenzüberschreitende Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in Euro gemeinsame Standards und Regeln gelten.
Sowohl Privat- als auch Geschäfts- und Firmenkunden werden schrittweise zukunftsfähige Zahlungsinstrumente zur Verfügung gestellt – europaweit, zu vergleichbaren Bedingungen. Durch diese Harmonisierung können Bankkunden ihren Zahlungsverkehr für den gesamten Euro-Zahlungsraum über ein Girokonto bei einer beliebigen "SEPA-fähigen" Bank abwickeln.
- Welche Länder gehören zu SEPA?
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SEPA umfasst
- 16 Länder mit der Landeswährung Euro,
- die Nicht-Euro Länder der Europäischen Union (EU),
- die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen, die zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören,
- sowie die Schweiz und Monaco.
- Welchen Zeitplan gibt es bei SEPA?
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Die Einführung von SEPA erfolgte in mehreren Stufen:
- Zum 28.01.2008 wurde die SEPA Überweisung eingeführt. Sie wird auch SEPA Credit Transfer – kurz SCT – genannt.
Die Kreditinstitute in den einzelnen Ländern gehören nicht automatisch SEPA an, sondern müssen institutsbezogen ihre Fähigkeit für SEPA erklären. Mehr als 4.000 Kreditinstitute haben ihre Teilnahme am SEPA-Überweisungsverfahren erklärt, darunter natürlich auch die Postbank. - Im November 2009 folgte die Einführung der SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit – kurz SDD). Voraussetzung hierfür war die die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für grenzüberschreitende Lastschriften. Auch bei der Postbank sind die Einlösung und Einreichung von SEPA-Basislastschriften möglich.
Wann ggf. in einem dritten Schritt die nationalen Zahlungsverfahren eingestellt werden, ist derzeit noch nicht absehbar.
- Zum 28.01.2008 wurde die SEPA Überweisung eingeführt. Sie wird auch SEPA Credit Transfer – kurz SCT – genannt.
- Wie funktioniert eine SEPA-Überweisung?
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Die SEPA-Überweisung kann in unbegrenzter Höhe sowohl für Zahlungen innerhalb Deutschlands als auch für grenzüberschreitende Zahlungen in die Länder der EU, des EWR, die Schweiz und Monaco genutzt werden. Wichtig ist, dass die Überweisung in Euro erfolgt und für die Zielangaben die internationale Bankkontonummer (IBAN) sowie der internationale Bankcode (BIC) verwendet werden.
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten der Auftragserteilung:- Die elektronische Einlieferung, z. B. per Datenfernübertragung. Sie ist für Firmen-und Geschäftskunden vorgesehen. Eine Teilnahmevereinbarung und ein Testlauf sind erforderlich.
- Die Einreichung von Überweisungsformularen. Formulare sind im Wesentlichen für Privatkunden vorgesehen. Für SEPA-Überweisungen gibt es eigene Überweisungsformulare, welche die Banken an ihre Kunden abgeben. Die bisherigen Formulare für Inlands- und Auslandsüberweisungen bleiben gültig.
- Ist die EU-Standardüberweisung nicht mehr gültig?
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Die Kriterien der EU-Standardüberweisung bleiben weiterhin gültig. Danach gelten für grenzüberschreitende Überweisungen in die Länder der EU und des EWR die gleichen Entgelte wie für entsprechende Inlandsüberweisungen, wenn die Überweisung auf Euro lautet, der Betrag nicht höher als 50.000 € ist und IBAN sowie BIC angegeben sind.
- Wie wird die neue SEPA-Lastschrift abgewickelt?
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Es gibt zwei Lastschriftverfahren: eine Basisvariante und eine Variante, die ausschließlich im Zahlungsverkehr zwischen Geschäfts- oder Firmenkunden zur Anwendung kommt. Verbrauchern darf zur Zahlungsabwicklung nur die Basisvariante, das SEPA-Basislaschriftverfahren, angeboten werden. Voraussetzung für den Einzug einer SEPA-Basislastschrift ist das Vorliegen eines gültigen Mandats, das über die heute aus dem deutschen Lastschriftverfahren bekannte Einzugsermächtigung hinausgeht. Damit wird der Zahlungsempfänger autorisiert, dass er eine oder mehrere Zahlungen über ein bestimmtes Konto mittels Lastschrift abwickeln darf, gleichzeitig wir die Bank des Zahlers beauftragt, die jeweilige Zahlung zu Lasten des genannten Kontos auszuführen. Das Mandat muss in Papierform oder in elektronischer Form erteilt werden und ist bei Einreichung einer SEPA-Basislastschrift im Datensatz an die zahlende Bank mit zu übermitteln.
Der Lastschriftgläubiger muss dem Lastschriftschuldner vor dem Einzug eine Information mit dem genauen Tag der Belastung zusenden. Dieser Belastungstag ist im Einzugsverfahren einzuhalten, so dass sich der Zahler bei der Kontodisposition darauf einstellen kann. Der Zahler kann selbstverständlich auch einer SEPA-Basislastschrift widersprechen, wenn er sich dazu berechtigt sieht. Innerhalb von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung kann er ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Betrages verlangen.
- Welche Bedeutung haben IBAN und BIC?
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Die Zahlungsinstrumente SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift können –- auch im Inland – nur dann genutzt werden, wenn für die Angabe der Zielkontonummer die IBAN (Internationale Bankkontonummer) und für die Angabe der Zielbank statt der Bankleitzahl der BIC (Bank-Identifizierungscode, auch SWIFT-Code) verwendet werden.
- Müssen IBAN und BIC künftig auch im Inland genutzt werden?
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Eine Verpflichtung, im Inland nur noch IBAN und BIC zu nutzen, wird erst dann gegeben sein, wenn im Inlandszahlungsverkehr Überweisungen und Lastschriften nur noch SEPA-konform abgewickelt werden sollen. Wann eine derartige Regelung ggf. eingeführt werden wird, ist derzeit noch offen.
- Was beinhaltet der einheitliche Rechtsrahmen?
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Das EU-Parlament hat eine Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive) verabschiedet, die bis November 2009 von allen beteiligten Ländern in nationale Regelungen umzusetzen war. Diese Richtlinie dient der Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen in den SEPA-Ländern. Sie regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Zahlungsverkehrsdienstleistern und ihren Kunden. So werden z. B. Haftungsregeln, Laufzeiten von Zahlungen, Informationspflichten usw. festgeschrieben.
- Welche Vorteile bietet SEPA in der Zukunft?
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Geschäfts- oder Firmenkunden können ihren nationalen und grenzüberschreitenden EUR-Zahlungsverkehr über eine einzige technische Plattform mit einem einheitlichen Verfahren abwickeln. So verschlanken sie ihre Prozesse. Außerdem können sie SEPA nutzen, um ihr Angebot zu erweitern oder sich neue Märkte zu erschließen.
Insbesondere Privatkunden, die ihre Überweisungen beleghaft erteilen, brauchen nur noch ein Formular, um sowohl inländische als grenzüberschreitende Überweisungen zu beauftragen. Sie können Ihren grenzüberschreitenden Zahlungsverpflichtungen per SEPA-Überweisung bzw. SEPA-Basislastschrift genauso einfach nachkommen wie beim Inlands-Zahlungsverkehr.
- Welche Anforderungen stellt SEPA?
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Anforderungen stellt SEPA in erster Linie an Geschäfts- und Firmenkunden. Sie werden ihre Datenbestände in jedem Einzelfall um IBAN und BIC erweitern und – je nach bevorzugter Einlieferungsform – technische Änderungen durchführen müssen, um das SEPA-Datensatzformat verarbeiten zu können. Zumindest müssen sowohl ein- als auch ausgehend die neuen Formate berücksichtigt werden. Zudem ist sicherzustellen, dass die neuen Pflichtfelder gefüllt werden können.
Um inländische SEPA-Zahlungen zu ermöglichen, sollten Rechnungsversender künftig auch auf Inlands-Rechnungen ihre IBAN und ihren BIC angeben.
- Welche Laufzeiten gelten für SEPA Zahlungen?
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Für beleglose Überweisungen gilt eine maximale Laufzeit von drei Geschäftstagen bis zur Gutschrift des Zahlungsbetrages auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Empfängers.
Ab 2012 wird sich die Laufzeit für die Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Empfängers auf einen Geschäftstag verkürzen. Für beleghafte Zahlungen darf die Laufzeit jeweils einen Geschäftstag länger sein.



