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- Abgeltungsteuer 2009

Abgeltungsteuer versus Kapitalertragsteuer
Zum 1. Januar 2009 wurde die Abgeltungsteuer eingeführt. Private Kapitaleinkünfte werden jetzt pauschal mit 25% besteuert. Dieses gilt für Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne. Die direkte Steuerabführung durch die Bank erfolgt anonym und hat abgeltende Wirkung.
Wichtig: Dieses gilt nur für Einkünfte aus Kapitalvermögen, also für Ihr privates Kapital. Kapitalerträge auf Ihr betriebliches Vermögen unterliegen weiterhin der Kapitalertragsteuer, die eine Vorauszahlung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer ist.
Trennung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen
Je nach Rechtsform Ihrer wirtschaftlich selbständigen Tätigkeit war es bisher möglich, private und geschäftliche Finanzen zu vermischen und Konten für beides zu nutzen. Dies sollten Sie nun aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung unbedingt vermeiden und Ihr Vermögen konsequent trennen:
- Privatkonten für privates Kapitalvermögen und privaten Zahlungsverkehr: Hierauf wird Abgeltungsteuer einbehalten und abgeführt.
- Geschäftskonten für Betriebsvermögen und geschäftlichen Zahlungsverkehr: Hierauf wird Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt.







