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PB Direktversicherung

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Doppelt günstig, flexibel und sicher

Mit der PB Direktversicherung investieren Ihre Mitarbeiter über die Firma in die Altersvorsorge – steuerbegünstigt. Denn die Beiträge werden dem unversteuerten Bruttoeinkommen entnommen. Und die Hinterbliebenversicherung ist bereits inklusive.

Die Vorteile auf einem Blick

  • Steuerfreie Beiträge bis zu einer Höhe von 4.488 € im Jahr 2012
  • Lebenslange Rente
  • Vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ab dem 62. Lebensjahr möglich, sofern Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht werden 
  • Hinterbliebenenschutz im Todesfall
  • Betriebliche Altersversorgung läuft bei Jobwechsel auf Wunsch weiter

Jetzt abschließen

Per Telefon 0180 4440400 Mo.–Sa. 8:00–21:00 Uhr (20 Cent/Anruf)1

PB Direktversicherung – so funktioniert sie

Der Arbeitgeber zahlt Beiträge aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers an die Direktversicherung mit staatlicher Förderung und der Arbeitnehmer erhält die Rentenleistung

Beispielrechnungen zur PB Direktversicherung

   
Beispiel: Mann, 35 Jahre, ledig, zu versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 €, gesetzlich krankenversichert, Stand: 2012
Jährlicher Beitrag zur PB Direktversicherung 2.688,00 €
Effektive Steuerersparnis 811,80 €
Effektive Sozialversicherungsersparnis 557,04 €
Gesamte Ersparnis* 1.368,84 €
Jährlicher Nettoaufwand für PB Direktversicherung 1.319,16 €

Weitere Informationen

So einfach funktioniert die PB Direktversicherung

Die Direktversicherung ist der einzige Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung, bei dem Ihre Mitarbeiter die Initiative ergreifen können. Sie vereinbaren direkt mit Ihnen, dass ein Teil ihres Gehalts nicht bar ausgezahlt, sondern in Beiträge für die PB Direktversicherung umgewandelt wird. Das bedeutet, die Beiträge werden dem unversteuerten Gehalt entnommen; dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Auf den Umwandlungsbetrag werden außerdem keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Der Nettoaufwand für diese Art der Vorsorge ist daher deutlich geringer als bei einer privaten Altersvorsorge.

Sie als Arbeitgeber treten dabei als Versicherungsnehmer auf und führen die Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen ab. Anspruch auf die Leistungen haben jedoch ausschließlich die Mitarbeiter oder deren Angehörige.

Was passiert mit der PB Direktversicherung nach einem Jobwechsel?

Wenn Ihre Mitarbeiter den Arbeitgeber wechseln, haben sie Anspruch auf die Weiterführung Ihrer betrieblichen Altersversorgung. Sie können Ihre PB Direktversicherung über den neuen Arbeitgeber oder selbst privat weiterführen oder Ihren Vertrag gegebenenfalls beitragsfrei stellen lassen.

Attraktive Steuervorteile

Mitarbeiter können bis zu 2.688 €* im Jahr steuerfrei und sozialabgabenfrei in Ihre PB Direktversicherung einzahlen. Darüber hinaus können sie zusätzlich den Freibetrag von 1.800 € steuerfrei** in die PB Direktversicherung investieren.

Die Sozialversicherungsersparnis ist besonders groß, wenn das Mitarbeitergehalt unter den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen liegt.

Einmalige Kapitalauszahlung möglich

Zum Rentenbeginn (frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr und sofern Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht werden) kann das Vermögen auf Wunsch auch auf einen Schlag ausgezahlt werden.

Hinterbliebenenschutz

Als Bezugsberechtigte können bei der Direktversicherung nur der Ehegatte, die Kinder im Sinne § 32 EStG, der frühere Ehegatte oder die Lebensgefährtin/ der Lebensgefährte der versicherten Person benannt werden.

Werden gemäß Leistungsvereinbarung oder gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Kapitalbeträge bei Tod fällig, so werden diese auf Grundlage der zum Fälligkeitstermin gültigen Festlegung für einen Neuabschluss bei der PB Lebensversicherung AG in lebenslange oder temporäre Rentenleistungen an die Bezugsberechtigten umgewandelt. Erreicht die sich aus der Summe der bei Tod fällig werdenden Kapitalbeträge ergebende Rente nicht mindestens einen Jahresbetrag in Höhe des zwölffachen von einem Prozent der monatlichen Bezugsgröße (West) nach § 18 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) , so wird der zu verrentende Betrag ausgezahlt, sofern dies nicht anders gesetzlich geregelt ist. Auf Antrag des jeweiligen Bezugsberechtigten kann der auf ihn entfallende Teil der zu verrentenden Kapitalbeträge ausgezahlt werden.

Bei Todesfall nach Rentenbeginn erhält der Bezugsberechtigte während der Rentengarantiezeit von bis zu 15 Jahren die Rente an seiner Stelle ausgezahlt.

Oder alternativ:

Sofern der Einschluss der Beitragsrückgewähr nach Rentenbeginn vereinbart wurde, wird nach Tod der versicherten Person nach dem vereinbarten Rentenbeginn, das tatsächliche verrentete Kapital abzüglich der bereits ausgezahlten, ab Rentenbeginn garantierten Altersrenten - soweit sich ein positiver Betrag ergibt - ausgezahlt.

* 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West), Stand: 2012

** Der Freibetrag von 1.800 € ist nicht sozialabgabenfrei und nur steuerfrei, wenn kein Altvertrag mit Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG besteht oder dieser beitragsfrei gestellt wurde.

¹ Die Preise beziehen sich auf Anrufe aus dem dt. Festnetz; Mobilfunktarif max. 42 Cent/Minute

Produktgeber: PB Lebensversicherung AG