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PB Pensionskasse

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Moderne und flexible Vorsorge für Ihre Mitarbeiter

Mit der PB Pensionskasse können Sie Ihren Mitarbeitern flexible Lösungen zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge bieten. Die Beiträge führen bei den Mitarbeitern zu Einsparungen bei der Lohnsteuer und bei den Sozialabgaben und beim Arbeitgeber zu Einsparungen bei den Lohnnebenkosten.

Ihre Vorteile

  • Steuerfreie Einzahlung bis monatlich 374 €
  • Sozialabgabenfreie Einzahlung (= Senkung der Lohnnebenkosten) bis monatlich 224 € Beitrag
  • Minimaler Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber, einfache Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung
     
  • Hartz IV-geschützt, Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung sind vor staatlichem Zugriff geschützt
     
  • Variable Auszahlung wahlweise Kapitalauszahlung oder Rentenleistung
  • Variabler Vermögensaufbau, wahlweise klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung mit Kapitalgarantie
  • Einschluss von Zusatzleistungen, z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung oder Hinterbliebenenabsicherung
  • Flexible Einzahlungen mit der Sparoption den Aufbau der Altersvorsorge an die persönlichen Möglichkeiten anpassen und ggf. Zuzahlungen leisten

Jetzt abschließen

Per Telefon: 0180 4440400 Mo.–Sa. 8:00–21:00 Uhr (20 Cent/Anruf)1

Beispielrechnungen zur PB Pensionskasse

   
Beispiel: Mann, 35 Jahre, ledig, zu versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 €, gesetzlich krankenversichert, Stand: 2012
Jährlicher Beitrag zur PB Pensionskasse 2.688,00 €
Effektive Steuerersparnis 811,80 €
Effektive Sozialversicherungsersparnis 557,04 €
Gesamte Ersparnis* 1.368,84 €
Jährlicher Nettoaufwand für PB Pensionskasse 1.319,16 €

Weitere Informationen

So einfach funktioniert die PB Pensionskasse

Die Pensionskasse ist ein weiterer Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung. Sie vereinbaren direkt mit Ihnen, dass ein Teil ihres Gehalts nicht bar ausgezahlt, sondern aus dem unversteuerten Bruttogehalt in Beiträge für die PB Pensionskasse umgewandelt wird. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen; darüber hinaus werden für den Umwandlungsbetrag keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Sie als Arbeitgeber treten dabei als Versicherungsnehmer auf und führen die Beiträge an die PB Pensionskasse AG ab. Anspruch auf die Leistungen haben jedoch ausschließlich die Mitarbeiter oder deren Angehörige.

Was passiert mit der PB Pensionskasse nach einem Jobwechsel?

Wenn Ihre Mitarbeiter den Arbeitgeber wechseln, haben sie Anspruch auf die Weiterführung Ihrer betrieblichen Altersversorgung. Sie können Ihre PB Pensionskasse über den neuen Arbeitgeber oder Privat selbst weiterführen oder Ihren Vertrag gegebenenfalls beitragsfrei stellen lassen.

Attraktive Steuervorteile

Mitarbeiter können bis zu 2.688 €* im Jahr steuerfrei und sozialabgabenfrei in Ihre PB Pensionskasse einzahlen. Darüber hinaus können sie zusätzlich den Freibetrag von 1.800 € steuerfrei** in die PB Pensionskasse investieren.

Die Sozialversicherungsersparnis ist besonders groß, wenn das Mitarbeitergehalt unter den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen liegt.

 

Einmalige Kapitalauszahlung möglich

Zum Rentenbeginn (frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr und sofern Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht werden) kann das Vermögen auf Wunsch auch auf einen Schlag ausgezahlt werden.

Hinterbliebenenschutz

Als Bezugsberechtigte können bei der Pensionskasse nur der Ehegatte, die Kinder im Sinne § 32 EStG, der frühere Ehegatte oder die Lebensgefährtin/ der Lebensgefährte der versicherten Person benannt werden.

Werden gemäß Leistungsvereinbarung oder gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Kapitalbeträge bei Tod fällig, so werden diese auf Grundlage der zum Fälligkeitstermin gültigen Festlegung für einen Neuabschluss bei der PB Pensionskasse AG in lebenslange oder temporäre Rentenleistungen an die Bezugsberechtigten umgewandelt. Erreicht die sich aus der Summe der bei Tod fällig werdenden Kapitalbeträge ergebende Rente nicht mindestens einen Jahresbetrag in Höhe des zwölffachen von einem Prozent der monatlichen Bezugsgröße (West) nach § 18 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) , so wird der zu verrrentende Betrag ausgezahlt, sofern dies nicht anders gesetzlich geregelt ist. Auf Antrag des jeweiligen Bezugsberechtigten kann der auf ihn entfallende Teil der zu verrentenden Kapitalbeträge ausgezahlt werden.

Bei Todesfall nach Rentenbeginn erhält der Bezugsberechtigte während der Rentengarantiezeit ggf. bis zu 15 Jahren die Rentenleistungen ausgezahlt.

Oder alternativ:

Sofern der Einschluss der Beitragsrückgewähr nach Rentenbeginn vereinbart wurde, wird nach Tod der versicherten Person nach dem vereinbarten Rentenbeginn, das tatsächliche verrentete Kapital abzüglich der bereits ausgezahlten, ab Rentenbeginn garantierten Altersrenten - soweit sich ein positiver Betrag ergibt - ausgezahlt.

Sicherer Partner für Ihre Altersvorsorge

Die PB Pensionskasse AG ist als der exklusive Versicherer der Postbank Ihr starker und leistungsfähiger Partner. Hinter der PB Pensionskasse AG steht die finanzstarke Talanx AG, der drittgrößte Versicherungskonzern in Deutschland mit Sitz in Hannover.

* 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West), Stand: 2012

** Der Freibetrag von 1.800 € ist nicht sozialabgabenfrei und nur steuerfrei, wenn kein Altvertrag mit Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG besteht oder dieser beitragsfrei gestellt wurde.

¹ Die Preise beziehen sich auf Anrufe aus dem dt. Festnetz; Mobilfunktarif max. 42 Cent/Minute

Produktgeber: PB Lebensversicherung AG