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- Feuermelder: Die Lücke in der DIN
In neun Bundesländern sind Rauchmelder in privaten Wohnräumen bereits Pflicht. Nicht geklärt ist dagegen die Ausstattung der Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern. Eine brandheiße Gesetzeslücke?
Fehlt noch: Frühwarnsystem für Treppenhäuser
Bild Nr. 5756 (JPG, 1,2 MB)
Quelle: BHW Bausparkasse
Über 400 Menschen sterben jährlich an den Folgen eines Wohnungsbrands. Experten des Deutschen Feuerwehrverbandes empfehlen deshalb, Rauchmelder nicht nur in Wohnungen zu montieren, sondern auch in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern. "Ein circa 110 Dezibel lauter Alarmton schreckt alle Hausbewohner auf. Die Feuerwehr kann viel schneller alarmiert werden", erklärt Carsten-Michael Pix, Referent für Facharbeit vom Deutschen Feuerwehrverband.
Rauchmelder im Treppenhaus?
Noch sind Rauchmelder in Treppenhäusern nicht vorgeschrieben – obwohl dort oft der primäre Rettungsweg ist. "Im Idealfall verabreden die Bewohner ihr Verhalten für den Brandfall und installieren eigenständig einen Rauchmelder auf jeder Etage. Das schafft mehr Sicherheit für alle", rät Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse. Auch die Bewohner höher gelegener Etagen wären so frühzeitig informiert. Im Brandfall heißt es: Ruhe bewahren. Experte Pix: "Keinesfalls durch ein schon verqualmtes Treppenhaus fliehen. Am besten, die Bewohner verschließen ihre Türen, dichten die Ritzen mit Decken ab, rufen die Feuerwehr und warten am offenen Fenster auf Hilfe."





