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- Nebenkosten auf der Rechnung haben
So günstig war ein Immobilienerwerb lange nicht mehr. Die Hypothekenzinsen sind immer noch auf sehr niedrigem Niveau. Zu einer soliden Finanzierung gehört allerdings auch, die Nebenkosten in das Gesamtbudget einzuplanen.
Mit guter Beratung Steuern reduzieren
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Quelle: BHW Bausparkasse
Bei Zinssätzen von teilweise unter 3,5 Prozent für ein Zehn-Jahres-Darlehen spricht einiges dafür, den Traum von der eigenen Immobilie zu realisieren. Aber nicht um jeden Preis. Die Gesamtrechnung geht nur auf, wenn Erwerber alle Positionen realistisch kalkulieren.
Steuer ist Ländersache
Regional können die Nebenkosten beträchtlich variieren. Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse: "Die Unterschiede fallen vor allem bei der Grunderwerbsteuer ins Gewicht, die in den letzten Jahren in mehreren Bundesländern angehoben wurde." Das Finanzamt erhebt die Steuer auf den Kaufpreis. Dazu gehören bei einem Bauträgerhaus das unbebaute Grundstück und die Immobilie als einheitliches Vertragswerk. In Hamburg zahlen Erwerber 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer, in Nordrhein-Westfalen dagegen fünf Prozent. Bei einer Kaufsumme von 220.000 Euro macht das einen Unterschied von 3.300 Euro. "Baufamilien können Grunderwerbsteuer sparen, wenn sie den Grundstückskauf vorziehen und später das Haus bauen. Damit handelt es sich nicht um ein einheitliches Vertragswerk", so die BHW-Expertin.
Gebühren fürs Kaufen
Auch weitere Nebenkosten sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Je nach Objekt hat der Käufer Maklergebühren zu entrichten, die über sieben Prozent erreichen können. Wird der Neubau nicht termingerecht fertig, können zusätzliche Mietzahlungen anstehen. Erwerber sollten alle Positionen mit einem Experten durchrechnen.
Checkliste
Angelika Sosnowski von der BHW Bausparkasse hat eine Übersicht der wichtigsten Nebenkosten eines Immobilienerwerbs erstellt:
- Grunderwerbsteuer. Zwischen 3,5 und fünf Prozent schlagen zu Buche – je nach Bundesland.
- Makler. Käufer zahlen in der Regel Gebühren von drei bis sieben Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis, der Marktlage und den Konditionen vor Ort.
- Notar- und Gerichtsgebühren. Der Notar berechnet ein Prozent der Kaufsumme. Für die Eintragung ins Grundbuch sind weitere 0,5 Prozent des Kaufpreises zu entrichten.
- Grundstück. Beim Hausbau können Kosten für Erschließung des Grundstücks oder Bodengutachten anfallen.
- Einzug. Auch Umzugswagen und Helfer wollen bezahlt sein.





