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Immobilien erben: Besser mit Know-how

Aus Ausgabe 02/2011

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Fast jeder vierte Deutsche geht davon aus, in den kommenden Jahren eine Erbschaft anzutreten. Mehr als die Hälfte von ihnen erwartet, ein Eigenheim zu erben, so eine Allensbach-Studie im Auftrag der Postbank.

Was künftige Erben erwarten
Bild Nr. 5734 JPG (0,8 MB), Quelle: BHW Bausparkasse

Immobilien-Erbschaften dürften in den nächsten Jahren deutlich zunehmen. 58 Prozent der künftigen Erben erwarten ein Eigenheim. Zum Vergleich: Von denjenigen, die zum Zeitpunkt der Befragung bereits geerbt hatten, erhielten 28 Prozent eine selbstgenutzte Immobilie als Erbe. Zu diesen Ergebnissen kommt die Postbank Erbschaftsstudie 2011, eine bundesweit repräsentative Befragung, die auch die Erwartungen an künftige Erbschaften erfasst.

Streit ums Erbe? Muss nicht sein!

Ein Randthema ist die Frage nach dem Immobilienerbe nicht: Fast zwei Drittel der Bundesbürger überlegen bereits, ob, wie und an wen sie etwas vererben wollen. Auffällig allerdings: Ein Drittel der Deutschen weiß zu keinem einzigen der zentralen Begriffe Bescheid, wie etwa Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile oder Erbengemeinschaft. "Diese Wissenslücke kann teuer zu stehen kommen", sagt Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse. "Wenn der Verstorbene keine rechtswirksame Verfügung wie ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat, regelt die gesetzliche Erbfolge, wer das Vermögen des Erblassers erhält", so die Steuerexpertin.

Schenken? Aber nicht dem Fiskus!

Die Chancen für Verwandte stehen gut. "Nutzt der Erbe die vom Erblasser genutzte Immobilie selbst weiter, bleibt der Vermögenswert des Grundbesitzes steuerfrei", erläutert Gusinde. "Voraussetzung ist eine maximale Wohnfläche von 200 qm und die Eigennutzung über zehn Jahre." Endet diese vor Fristende, muss für die Erbschaftssteuer der Grundstückswert ermittelt werden. Auch mit einer Schenkung können Eltern die Steuerlast der Kinder senken. Doch sie sollten schon zu Lebzeiten auf den Wert von Haus oder Wohnung verzichten können. "Wenn es sich um eine Wohnimmobilie handelt, will eine Schenkung wohl überlegt sein", betont Isabell Gusinde. "Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht und Erbschaftssteuer ist unerlässlich."

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Rüdiger Grimmert

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