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Kulturgut unter Schutz

Aus Ausgabe 02/2011

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Ob Mehrfamilienhaus mit Jugendstil-Fassade oder historischer Klinkerbau – die Modernisierung eines Denkmals ist an Auflagen gebunden. Was Eigentümer wissen sollten – ein Überblick.

Isabell Gusinde, Expertin der BHW Bausparkasse
Isabell Gusinde, Expertin der BHW Bausparkasse
Bild Nr. 5727 (JPG, 0,3 MB)
Quelle: BHW Bausparkasse
Wer regelt den Denkmalschutz?

Denkmalschutz ist Sache der Bundesländer. Jedes Land hat sein eigenes Gesetz, das dem Erhalt des Kulturerbes dient. "Wer ein Denkmal sanieren ­oder umbauen will, muss die einzelnen Maßnahmen deshalb vor der Ausführung genehmigen lassen. Zuständig dafür ist die untere Denkmalschutzbehörde", sagt Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse. Die zuständige Behörde ist auf Ebene der Kommunen oder Kreise angesiedelt, oft beim Bau- oder Kulturamt. Denkmalbesitzer erfahren hier, welche Auflagen sie unter anderem zu erfüllen haben.

Welche Gebäude sind schützenswert?

Alle Gebäude bzw. Gebäudeteile, die nach den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes in die Denkmalliste eingetragen sind. "Das kann das Siedlungshaus der Nachkriegszeit ebenso sein wie ein Fachwerkhaus", so die BHW-Expertin. Die Liste führt die Denkmalschutzbehörde.

Was ist Milieuschutz?

Milieuschutz ist kein rechtlich definierter Begriff. Er gilt der ortsansässigen Bevölkerung. Droht zum Beispiel an einem Kurort die Umwandlung zahlreicher Wohnungen in Ferienappartements, kann die Gemeinde Auflagen erlassen. Rückbauten, Umbauten und Änderungen der Gebäudenutzung bedürfen dann ihrer Zustimmung.

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Rüdiger Grimmert

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