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- So hilft der Fliesenleger beim Steuersparen
„Staatliche Hilfe“ im Haushalt: Werden für Reparaturen und Renovierungsarbeiten Profis beauftragt, trägt der Staat indirekt einen Teil der Kosten. Steuersparer müssen die gesetzlichen Vorgaben beachten.
Handwerkerrechnung bringt Steuervorteil
Quelle: BHW Bausparkasse/Gutjahr; BildNr. 5678;
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Fliesenleger, Klempner oder Malermeister: Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungen, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurde 2009 verdoppelt. Privathaushalte können bis zu 20 Prozent des Arbeitslohns einschließlich der Umsatzsteuer steuerlich geltend machen. Aufwendungen für Materialkosten und Neubaumaßnahmen sind dabei ausgeschlossen. Die Maximalsumme von 1.200 Euro entspricht einem Arbeitslohn von 6.000 Euro. Für 66 Prozent der Deutschen ist dies ein Anreiz, Arbeiten von einem Handwerksbetrieb durchführen zu lassen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Emnid-Umfrage im Auftrag der BHW Bausparkasse. 45 Prozent der Befragten geben sogar an, dass der Erhalt der Steuerermäßigung die Schwarzarbeit in Deutschland senken wird.
Haushaltshilfe
Neben Handwerkerrechnungen wird auch für sogenannte „haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen“ eine Steuerermäßigung gewährt. Hierfür können ebenfalls 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro der Aufwendungen geltend gemacht werden, maximal 4.000 Euro im Jahr. „Darunter sind Tätigkeiten zu verstehen, die einen engen Bezug zum Haushalt haben, z.?B. Reinigung der Wohnung, Zubereitung von Mahlzeiten, Pflege- und Betreuungsleistungen oder Gartenpflegearbeiten. Auch Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, zählen zu dieser Kategorie“, so BHW-Expertin Isabell Gusinde.
Bedingung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhält. Die Zahlung muss auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung, der Handwerkerleistung oder der Pflege- oder Betreuungsleistung erfolgen Der Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis für das Finanzamt.





