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- Gemeinsame Immobilie ohne Trauschein
Wenn Paare ohne Trauschein gemeinsam ein Haus kaufen oder bauen wollen, dann sollten sie ganz klare Vereinbarungen treffen. Denn es geht um hohe Werte und langfristige Verpflichtungen.
Rund 4,8 Millionen Menschen leben in Deutschland in einer nicht ehelichen Gemeinschaft zusammen. Wollen sich diese Paare den Wunsch nach einer eigenen Immobilie erfüllen, sind genaue Regelungen zu treffen. Schließlich bedeutet der Erwerb oder Bau eines Hauses eine langjährige wirtschaftliche Bindung. Und die kann schon mal eine Beziehung überdauern. Anders ausgedrückt: Die Beziehung ist vorbei, doch die Raten laufen noch.
Immobilienkauf in "wilder Ehe" - klare Regeln sind von Vorteil
Quelle: BHW Bausparkasse;
BildNr. 5679;
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Eindeutige Regelungen treffen
Das kann passieren, sollte aber nicht zum Schaden eines der Partner sein. Daher tauschen sich Paare, die eine Immobilie gemeinsam erwerben wollen, am besten ganz offen über ihre finanziellen Möglichkeiten aus. Wie hoch ist das jeweilige Eigenkapital, wie sicher das Einkommen, wie positiv sind die beruflichen Perspektiven? Dann gilt es schriftlich zu fixieren, zu welchen Anteilen jeweils Haus oder Wohnung finanziert und mögliche Belastungen geteilt werden. Die Bundesnotarkammer empfiehlt unverheirateten Paaren, die ein größeres Projekt planen, sogar, eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen. Die klärt vertraglich die Details über das Beteiligungsverhältnis sowie den Ausgleich unterschiedlicher finanzieller Aufwendungen. Iris Laduch-Reichelt von der BHW Bausparkasse betont zudem, dass sich beide Partner im Grundbuch als Eigentümer der Immobile eintragen sollten, „selbst wenn ein Part einen geringeren finanziellen Beitrag zum Hausbau oder -kauf geleistet hat. Sonst hat dieser keine Eigentumsrechte“, so Laduch-Reichelt.
Wenn die Liebe zerbricht
Eine Garantie dafür, dass die Beziehung ein Leben lang hält, gibt es nun mal nicht – ob mit oder ohne Trauschein. Doch „ungetraute“ Paare brauchen besondere Regeln. Was passiert beispielsweise mit dem gemeinsam unterschriebenen Kreditvertrag nach der Trennung? „Die Raten an die Bank müssen nach der Trennung gesamtschuldnerisch weitergezahlt werden“, erläutert die BHW-Expertin.





