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"My Home is my Office"

Aus Ausgabe 03/2010

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Zu Hause arbeiten, das wollen immer mehr berufstätige Menschen. Jetzt können sie dabei auch noch kräftig Steuern sparen. Vorausgesetzt, das Büro ist Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit. Keine Rolle spielt es, wie viel Zeit man darin verbringt. Verlockende Aussichten!

Über zwei Millionen Deutsche arbeiten hauptberuflich vom heimischen Schreibtisch aus, mehr als sechs Millionen tun es nebenberuflich. Unter Lehrern, aber auch Freiberuflern und Kreativen, ist die Arbeit im Home-Office mittlerweile weit verbreitet. Denn dank moderner Kommunikationstechniken ist nicht mehr der Ort entscheidend, Mobilität ist gefragt. Als Steuerzahler können „Heimwerker“ beim Arbeitszimmer kräftig sparen. Sie sollten bei der Einrichtung ihres Büros jedoch die Vorgaben des Finanzamts beachten, denn das prüft schon mal, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Und da gilt: „Ein Arbeitszimmer muss ein separater Raum sein, der auch ausschließlich für diesen Zweck genutzt wird“, so Expertin Iris Laduch-Reichelt von der BHW Bausparkasse. „Ein Schreibtisch im Wohn- oder Schlafzimmer ist kein Büro im steuerlichen Sinne. Das muss durch eine Tür von den privaten Räumen getrennt sein.“ Durchgangszimmer zu anderen Wohnbereichen fallen bei der Prüfung also ebenfalls durch. Immerhin: Einzelne Möbel wie Schreibtisch oder Drehstuhl sind bis zu einem Kaufpreis von 410 Euro brutto absetzbar, wenn sie beruflichen Zwecken dienen. Die können dann auch gern im Wohnzimmer stehen.

Das Finanzamt entlastet Heimarbeiter
Das Finanzamt entlastet Heimarbeiter;
Quelle: BHW Bausparkasse;
BildNr. 5652;
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Das Home-Office als Steuerparadies?
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass Arbeitszimmer auch dann steuerlich abgesetzt werden dürfen, wenn der Berufstätige weniger als die Hälfte seiner Arbeitszeit im häuslichen Büro verbringt. So kommen mehr „Hausarbeiter“ als zuvor in den Genuss von Steuererleichterungen. „Die Einrichtung des Home-Office muss aber zwingend erforderlich sein, weil zum Beispiel der Arbeitgeber keinen geeigneten Platz zur Verfügung stellen kann“, so BHW-Expertin Laduch-Reichelt. „Vor allem Nebenjobber, Außendienstler und Lehrer können so bis zu 1.250 Euro im Jahr steuerlich absetzen.“ Wer mehr als 90 Prozent seiner Arbeitszeit im heimischen Büro schuftet, darf seine Kosten ohne jegliche Beschränkung geltend machen. Info: Arbeitszimmer sind entsprechend dem Anteil an der Gesamtwohnung abzusetzen. Bei einem Büro von 15 Quadratmetern in einer Wohnung mit 100 Quadratmetern Gesamtfläche dürfen 15 Prozent der Ausgaben geltend gemacht werden. Absetzbare Kosten sind die anteilige Miete, Versicherungen, Neben- und Reinigungskosten sowie Mobiliar und Büroausstattung.

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Rüdiger Grimmert

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