Die Konzernflaggen auf einen Blick: Postbank, BHW, DSL Bank, BCB
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Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg

Die EU-Zinsrichtlinie

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Die EU-Zinsrichtlinie

Was beinhaltet die EU-Zinsrichtlinie?
Ziel der Gesetzgebung ist es, eine europaweite einheitliche Besteuerung von im europäischen Ausland erzielten Zinserträgen sicherzustellen. Zu diesem Zwecke sollen in den meisten europäischen Staaten Informationen über Vermögen und grenzüberschreitende Zinserträge an die Wohnsitzbehörden weitergeleitet werden.

Sie bestimmen selbst, ob und auf welche Weise Sie die Quellensteuer vermeiden wollen:

  • Freiwilliger Informationsaustausch
    Entweder lassen Sie gemäss der Zinsrichtlinie durch eine Bevollmächtigung der Deutschen Postbank International S.A. Ihre Zinseinkünfte an die Finanzbehörden Ihres Wohnsitzes melden. Auf diese Weise nehmen sie freiwillig am grenzüberschreitenden Informationsaustausch teil und sind von der Quellensteuer befreit.
  • Vollständige Befreiung
    Oder Sie lassen sich über einen entsprechenden Antrag bei den Finanzbehörden Ihres Wohnsitzes sowohl von der Quellensteuer als auch von der Informationsweitergabe befreien. Bei Meldung Ihres Depots erhalten Sie von ihrem Finanzamt ein Freistellungszertifikat. Nach Vorlage des Dokuments werden Sie bei uns automatisch von der Quellensteuer sowie von der Informationsübermittlung ausgenommen. Es ist jedoch alle drei Jahre zu erneuern.
  • Quellensteuer
    Sollten Sie sich für keine dieser beiden Wege entscheiden, unterliegen Sie automatisch der Quellensteuer von 35% der erzielten Zinserträge, diese werden anonym über die Luxemburger Steuerverwaltung weitergeleitet, Informationen über Ihre Vermögensverhältnisse bleiben vertraulich. Das Bankgeheimnis bleibt gewahrt.

Welche Erträge sind von der Richtlinie betroffen?
Erfasst werden alle Formen von Zinserträgen: das sind Erträge z.B.: aus Termineinlagen, Anleihen und Schuldverschreibungen sowie aus bestimmten Fonds. Ausgenommen sind Dividendenerträge und Aktienveräußerungsgewinne.