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Antworten auf Ihre Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Aktiv-Sparen. Weitere allgemeine Fragen zu Sparen und Anlegen haben wir bei den FAQ für Privatkunden für Sie zusammengestellt.
Allgemeine Fragen zum Aktiv-Sparen
- Welche Idee steckt hinter dem Aktiv-Sparen?
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Das Aktiv-Sparkonto ist ein Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist, mit dem die Postbank alle Kunden belohnt, die regelmäßig sparen. Denn wer seine Durchschnittseinlage innerhalb eines Kalenderquartals erhöht, erhält zusätzlich zur attraktiven Basisverzinsung einen Aktiv-Sparer-Bonus.
- Ist das Aktiv-Sparen mit dem Bonus für regelmäßiges Sparen ein Sparplan?
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Das Aktiv-Sparen verbindet Elemente eines Sparplans mit den Vorteilen eines klassischen Sparkontos. Regelmäßiges Sparen wird belohnt, denn wenn Sie Ihre Durchschnittseinlage innerhalb eines Kalenderquartals erhöhen, erhalten Sie einen Aktiv-Sparer-Bonus zusätzlich zu der attraktiven Basisverzinsung.
Im Vergleich zu einem Sparplan sind Sie jedoch deutlich flexibler: Sie können jederzeit Einzahlungen in jeder beliebigen Höhe vornehmen - ohne Mindestsparrate und festgelegte Spartermine. Und anders als bei einem Sparplan können Sie über das angesparte Geld flexibel verfügen, ohne den Sparvertrag zu beenden: Bis zu 2.000 € pro Monat können Sie ohne Kündigung vorschusszinsfrei abheben.
- Warum kann ich nur ein Aktiv-Sparkonto eröffnen?
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Die Eröffnung und Führung von Sparkonten ist mit Kosten verbunden, die die Postbank als wirtschaftlich handelndes Unternehmen natürlich minimieren möchte. Unter anderem sind es solche Kostenreduzierungen, die es uns ermöglichen, das Aktiv-Sparen mit besonders attraktiven Konditionen auszustatten. Aus diesem Grund kann pro Kunde nur ein Aktiv-Sparkonto eröffnet werden.
Fragen zum Aktiv-Sparer-Bonus
- Was bedeutet „variable Verzinsung“ für Bonus und Basiszins?
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Wie bei Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich, ist die Verzinsung beim Aktiv-Sparen variabel. Das gilt sowohl für den Basiszins als auch für den Aktiv-Sparer-Bonus. Variabel bedeutet, dass sich die Höhe der Verzinsung kurzfristig – in Abhängigkeit von der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus – ändern kann. Im Rahmen einer Sonderzinsaktion wird der Aktiv-Sparer-Bonus vom 01.07.2011 bis zum 31.03.2012 von 0,50 % auf garantierte 2,00% erhöht.
- Auf welchen Betrag erhalte ich den Aktiv-Sparer-Bonus?
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Den Aktiv-Sparer-Bonus erhalten Sie in jedem Quartal, in dem sich Ihr Durchschnittsguthaben erhöht. Der Bonus gilt dann für das gesamte Quartal - also für 3 Monate.
Ein Beispiel: In einem Quartal haben Sie auf Ihrem Konto ein Durchschnittsguthaben von 5.000 €. Im darauf folgenden Quartal erhöhen Sie das Durchschnittsguthaben durch Zuzahlungen auf 7.000 €. Dann erhalten Sie für diesen Zuwachs von 2.000 € den Aktiv-Sparer-Bonus zusätzlich zum Basiszins.
Besonders attraktiv für Sie: Wenn Sie ein Aktiv-Sparkonto eröffnen, erhalten Sie im Quartal der Kontoeröffnung den Bonus auf Ihre gesamte Durchschnittseinlage.
- Wieso erhalte ich den Bonus nur auf das zugezahlte Geld?
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Die Basisverzinsung des Aktiv-Sparens ist bereits sehr attraktiv und liegt deutlich über dem Marktdurchschnitt vergleichbarer Angebote. Zusätzlich möchten wir diejenigen belohnen, die regelmäßig sparen und ihre Spareinlage aufstocken. Daher bezieht sich der Aktiv-Sparer-Bonus nur auf neu zugezahltes Guthaben und nicht auf den Gesamt-Sparbetrag.
- Wie errechnet sich das Durchschnittsguthaben zur Bonusermittlung?
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Hier greift die ganze normale Durchschnittsberechnung: Es wird jeden Tag das Guthaben auf dem Konto ermittelt und die Summe der einzelnen Guthaben durch die Tage des Quartals geteilt. Das Ergebnis ist dann das Durchschnittsguthaben dieses Quartals.
Ein Beispiel: Auf Ihrem Sparkonto befinden sich 45 Tage lang 10.000 €. Durch eine Zuzahlung von 10.000 € erhöht sich das Guthaben für die verbleibenden 45 Tage des Quartals auf 20.000 €. Das Durchschnittsguthaben beträgt in diesem Quartal dann 15.000 €. - Wo erfahre ich, wie hoch mein Durchschnittsguthaben ist?
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Die Höhe der jeweiligen Durchschnittsguthaben pro Quartal finden Sie als SparCard-Inhaber auf Ihren Kontoauszügen, die Sie bis zu zweimal jährlich von uns bekommen. Als Telefon-Banking-Teilnehmer können Sie sich über die Durchschnittsguthaben der letzten Quartale unter der 0180 3040700 (9 Cent/Min.)¹ informieren. Auch in jedem Postbank Finanzcenter und den Filialen der Postbank Finanzberatung erhalten Sie Informationen zu der Entwicklung der Durchschnittsguthaben auf Ihrem Aktiv-Sparkonto.
¹ Die Preise beziehen sich auf Anrufe aus dem dt. Festnetz; Mobilfunktarif max. 42 Cent/Minute.
- Bekomme ich den Bonus auch, wenn ich eine Abhebung vorgenommen habe?
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Durch eine Abhebung sinkt die Durchschnittseinlage natürlich. Diesen Rückgang der Durchschnittseinlage müssten Sie durch eine ausreichend hohe Einzahlung im gleichen Quartal wieder ausgleichen, wenn Sie in diesem Quartal einen Bonus erhalten möchten.
- Muss ich immer zu Quartalsbeginn einzahlen, um den vollen Bonus zu erhalten?
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Nein, Grundlage für die Berechnung des Aktiv-Sparer-Bonus ist die Entwicklung des Durchschnittsguthabens. Das bedeutet, es ist nicht entscheidend, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihr Guthaben aufstocken. Sie erhalten den Bonus in jedem Fall für den Betrag, um den Sie Ihr Guthaben aufstocken.
Ein Beispiel: Wenn Sie genau zur Quartalsmitte 2.000 € auf Ihr Aktiv-Sparkonto einzahlen, dann erhöht sich die Durchschnittseinlage in dem laufenden Quartal um 1.000 € und im nächsten Quartal um weitere 1.000 €. Der Aktiv-Sparer-Bonus ist Ihnen somit für die gesamten 2.000 € sicher. Der Bonus verteilt sich dabei lediglich auf zwei Quartale. - Kann ich mit einem Spar-Dauerauftrag automatisch vom Bonus profitieren?
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Ja, natürlich! Wenn Sie ein Postbank Girokonto haben, können Sie einfach einen Dauerauftrag einrichten (z.B. 100 € pro Monat zu einem bestimmten Termin aufs Aktiv-Sparkonto) oder das Postbank Komfort-Sparen nutzen: Bei dieser Service-Leistung können Sie z.B. einen Sockelbetrag festlegen, der auf Ihrem Girokonto verbleiben soll. Das überschüssige Geld wird dann zu dem gewünschten Termin auf Ihr Aktiv-Sparkonto übertragen. So können Sie sicher sein, dass Sie Ihr nicht benötigtes Giroguthaben immer profitabel anlegen.
Wenn Sie Ihr Girokonto bei einer anderen Bank oder Sparkasse führen, dann richten Sie einfach dort einen Dauerauftrag zugunsten des Aktiv-Sparkontos ein. - Wird auf Umschichtungen von bestehenden Postbank Sparkonten auch der Aktiv-Sparer-Bonus gewährt?
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Die Postbank gewährt mit dem Basiszins und dem Aktiv-Sparer-Bonus eine sehr attraktive Verzinsung, mit der wir die Sparer motivieren möchten, ihre Guthaben aufzustocken. Der Aktiv-Sparer-Bonus kann daher nur für neue Spargelder gewährt werden, nicht jedoch für Umschichtungen von bestehenden Postbank Sparkonten. Andernfalls könnten wir nicht so attraktive Konditionen anbieten, wie wir das derzeit beim Aktiv-Sparen tun.
- Wieso wird kein Aktiv-Sparer-Bonus gewährt, wenn die Spareinlage innerhalb von drei Monaten nach Kontoeröffnung gekündigt wird?
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Das Aktiv-Sparen dient als Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist dem langfristigen Vermögensaufbau bzw. der langfristigen Geldanlage. Eine Nutzung des Sparkontos als Termineinlage zum kurzfristigen Zwischenparken von Geldern widerspricht zum einem dem juristischen Charakter der Spareinlage nach der Rechnungslegungsverordnung und führt zum anderen der Postbank einen wirtschaftlichen Schaden zu.
Aus diesem Grund gewährt die Postbank den Aktiv-Sparer-Bonus zukünftig nur noch denjenigen Sparern, die ihre Spareinlage nicht innerhalb von drei Monaten nach Kontoeröffnung ganz oder teilweise kündigen. Kunden, die ihr Geld nur kurzfristig zwischenparken möchten, steht das Festzinsprodukt Postbank Kapital plus direkt zur Verfügung.
Fragen zu Abhebungen, Verfügungen und zur Kündigung
- Was unterscheidet das Sparbuch von der SparCard?
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Wie bei vielen unserer Sparangebote können Sie beim Aktiv-Sparen wählen, ob Sie zu dem Konto ein klassisches Sparbuch oder eine SparCard erhalten möchten. Die SparCard bietet Ihnen zusätzliche Verfügungsmöglichkeiten: Sie können weltweit an über 1,9 Mio. VISA PLUS-Geldautomaten Geld abheben.
- Fallen Kosten für Geldautomaten-Verfügungen mit der SparCard an?
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Verfügungen mit der SparCard sind an allen Postbank Geldautomaten kostenlos. An Fremd-Automaten im Inland fällt dagegen ein Entgelt gem. Preis- und Leistungsverzeichnis unter "Sparverkehr" an.
Zudem sind die ersten 10 Auslandsverfügungen (an VISA PLUS-Automaten) pro Jahr und Konto entgeltfrei. Entgeltfrei bedeutet, dass die Postbank keine Gebühren erhebt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der ausländische Geldautomatenbetreiber eine Gebühr erhebt. Darauf hat die Postbank jedoch keinen Einfluss.
- Was bedeutet Kündigungsfrist?
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Das Aktiv-Sparen ist ein Sparkonto mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Das bedeutet, Sie können jeden Kalendermonat 2.000 € vorschusszinsfrei von Ihrem Konto abheben.
Wenn Sie über höhere Beträge verfügen möchten, müssen Sie den gewünschten Betrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Verfügen Sie vor dem Ablauf der 3 Monate, fallen Vorschusszinsen an. - Was sind eigentlich "Vorschusszinsen"?
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Vorschusszinsen bezeichnen die Zinsen, die vom Sparer an die Bank zu entrichten sind, wenn der Sparer die vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhält. Das Aktiv-Sparen ist ein Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Sie können von diesem Konto jeden Kalendermonat bis zu 2.000 € abheben ohne dafür Vorschusszinsen zahlen zu müssen.
Wenn Sie jedoch über höhere Beträge verfügen möchten, dann müssen Sie diesen Betrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Halten Sie sich an diese Frist, fallen bei der Verfügung keine Vorschusszinsen an.
Verfügen Sie jedoch ohne vorherige Kündigung mehr als 2.000 € , dann werden Vorschusszinsen für den 2.000 € übersteigenden Betrag für 90 Tage berechnet. Der Vorschusszins beläuft sich auf die Hälfte des jeweils gültigen Basiszinses.
Dazu ein Beispiel: Wenn Sie von Ihrem Sparkonto ohne vorherige Kündigung 5.000 € verfügen, dann zahlen Sie für 3.000 € Vorschusszinsen für 90 Tage. Wenn der Zinssatz zu diesem Zeitpunkt bei 2,00% liegt, beläuft sich der Vorschusszins auf 1,00%. - Wann erhalte ich meine Kontoauszüge?
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Sie erhalten in jedem Fall nach der Zinsgutschrift zum Jahresende einen Kontoauszug. Und wenn Sie in der ersten Jahreshälfte eine Ein- oder Auszahlung vorgenommen haben, schicken wir Ihnen auch zur Jahresmitte einen Auszug.





