- Privatkunden
- Konten • Karten
- Konto-Services
- Auslandszahlungen
- Unser Angebot
- Konditionen
- Fragen?
- Downloads
- So geht's
Antworten auf Ihre Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Auslandszahlungsverkehr. Weitere allgemeine Fragen zu Konten und Karten haben wir bei den FAQ für Privatkunden für Sie zusammengestellt.
Wählen Sie die gewünschte Frage
- Welche Kosten und Entgelte fallen an?
-
Überweisungen in EU-Länder sowie nach Island, Liechtenstein oder Norwegen führt die Postbank für Privatkunden immer entgeltfrei aus, sofern Sie die internationalen Angaben IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier C ode) verwenden. Die Übernahme fremder Kosten ist nicht eingeschlossen.
Wenn eine Überweisung mit IBAN und BIC bis zu einem Betrag von 50.000 EUR erteilt wird, gilt sie als EU-Standardüberweisung. Diese wird auch im Zielland entgeltfrei abgewickelt, mit Ausnahme der Länder in denen im vergleichbaren Inlandszahlungsverkehr Entgelte üblich sind oder der Euro nicht Landeswährung ist. In diesen Fällen können dort auch für EU-Standardüberweisungen Entgelte und Auslagen entstehen. Die Postbank hat auf deren Erhebung keinen Einfluss.
Die Kosten und Entgelte für alle anderen Fälle habe wir auf der Seite Konditionen für Sie zusammengestellt.
- Was sind IBAN und BIC bzw. SWIFT?
-
Informationen über IBAN und BIC/S.W.I.F.T. haben wir Ihnen bei den Seiten zum Auslandszahlungsverkehr zusammengestellt.
- Wie komme ich an IBAN und BIC?
-
IBAN und BIC für Ihr Girokonto sind feste Bestandteile Ihres Kontoauszugs. Im Online-Banking werden diese Angaben als Hinweistext unter der Übersicht "Kontoumsätze" angezeigt.
Der BIC/S.W.I.F.T.-Code der Postbank lautet: PBNKDEFF. Wenn Sie im Einzelfall einen 11stelligen BIC für die Postbank angeben sollen, benutzen Sie bitte die Angabe PBNKDEFFXXX.
Die IBAN für ein fremdes Girokonto kann Ihnen nur der Zahlungsempfänger liefern. Sie kann von dritter Stelle nicht ermittelt werden. Um den BIC einer Fremdbank herauszufinden, können Sie unsere BIC-Suche nutzen. Diese finden Sie im Online-Banking direkt bei der Auftragserteilung für Auslandsaufträge.
- Wie nutze ich IBAN und BIC bei Überweisungen in ein EU-EWR-Land richtig?
-
Als Auftraggeber einer Überweisung: Lassen Sie sich vom Zahlungsempfänger immer seine IBAN und den BIC seines Zahlungsdienstleisters mitteilen. So erfolgt Ihre Zahlung schnell, sicher und besonders kostengünstig, denn mit diesen beiden Angaben können Auslandsüberweisungen automatisiert bearbeitet werden. Fehlen diese Angaben, so haben die an der Abwicklung beteiligten Banken das Recht, die Zahlung zurück zu weisen.
Als Zahlungsempfänger: Nennen Sie dem ausländischen Auftraggeber Ihre IBAN und den BIC der Postbank. Durch die Angabe dieser Daten erfolgt die Gutschrift schnell und sicher. Zusätzlich kann auch der Auftraggeber von Entgeltvorteilen profitieren. - Welche Möglichkeiten der Entgeltregelung gibt es bei grenzüberschreitenden Zahlungen?
-
Überweisungen in ein EU-/EWR-Land in EU-/EWR-Währung ohne Wahrungsumrechnung (in der Regel in Euro aus Eurokonto) führt die Postbank aufgrund gesetzlicher Vorgaben immer als SHARE-Zahlung aus.
Bei Überweisungen in ein EU-/EWR-Land in EU-/EWR-Währung mit Währungsumrechnung (z.B. Britisches Pfund aus Eurokonto) können Sie zwischen den Entgeltoptionen SHARE und OUR wählen.
Alle anderen Überweisungen können Sie mit der Entgeltregelung SHARE, OUR oder BEN beauftragen.
Sofern Sie keine Entgeltregelung treffen und keine gesetzliche Pflicht zur SHARE-Zahlung besteht, erfolgt die Ausführung als OUR-Zahlung.
- Was ist der Unterschied zwischen OUR-, BEN- und SHARE-Zahlung?
-
Im Falle einer SHARE-Zahlung in ein EU-/EWR-Land in Euro oder in einer anderen EU-/EWR-Währung tragen Auftraggeber und Zahlungsempfänger jeweils die Entgelte ihrer Zahlungsdienstleister; d. h. Sie tragen ein ggf. anfallendes Entgelt der Postbank.
Bei einer SHARE-Zahlung in ein Land oder in einer Währung außerhalb EU/EWR tragen Sie als Auftraggeber das Entgelt der Postbank. Der Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte und Auslagen der im Zahlungsweg zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister.
Bei der Option OUR-Zahlung tragen Sie als Auftraggeber einer Überweisung alle Entgelte und Auslagen der Postbank und der im Zahlungsweg zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister.Bei der Option BEN-Zahlung trägt der Zahlungsempfänger der Überweisung das Entgelt der Postbank und die Entgelte und Auslagen der im Zahlungsweg zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister.
- Welche Vordrucke muss ich für meine Auslandsüberweisungen nutzen?
-
Für EU-Standardüberweisungen bis 50.000 Euro und für sonstige Auslandsüberweisungen bis zum Wert von 12.500 Euro ist die "kleine" Auslandsüberweisung (ohne Meldeteil) das richtige Formular.
Für Auslandsüberweisungen im Wert von über 12.500 Euro (außer EU-Standardüberweisungen) ist der "große" Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr das richtige Formular.
- Was muss ich hinsichtlich der Meldepflicht beachten?
-
Nach wie vor ist lt. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei Auslandszahlungen über mehr als 12.500 € oder entsprechendem Gegenwert in Fremdwährung eine Meldung an die Bundesbank erforderlich.
Meldepflichtige Zahlungen in Euro in ein Land der EU sowie nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz melden Sie mit dem Vorsruck Anlage Z4 zur AWV direkt bei der Bundebank.
Bei Auslandsüberweisungen im Wert von über 12.500 €, die Sie mit dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr (Anlage Z1 zur AWV) erteilen, tragen Sie Ihre Meldedaten zusammen mit den Auftragsdaten in den Vorsruck ein. Ihre Meldung wird dann von der Postbank an die Bundesbank weitergeleitet.
Meldevordrucke und weitere Informationen zu den Meldebestimmungen finden Sie bei der Bundesbank.
- Wie lange dauert eine Überweisung?
-
Die Ausführungsfristen für grenzüberschreitende Zahlungsaufträge können Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
- Wo kann ich im Ausland Geld abheben?
-
Mit der Postbank Card können Sie an Geldautomaten in ganz Europa und vielen Anrainerstaaten Bargeld abheben. Eine Übersicht finden Sie hier.
Übrigens: an über 700 Geldautomaten in ausländischen Niederlassungen der Deutsche Bank AG erhalten Postbank Kunden kostenlos Bargeld. - Wie kann ich das Limit meiner Postbank Card für Bargeldverfügungen im Ausland festlegen?
-
Das Limit für Bargeldverfügungen im Ausland ist bei einer Postbank Card standardmäßig auf 1.500 Euro festgesetzt. Sie können es - zum Beispiel für einen Urlaub - individuell erhöhen und danach wieder absenken. Dafür wählen Sie im Online-Banking unter "Einstellungen" einfach die Funktion "Kartenlimit ändern". Wenn Sie Ihre Postbank Card nicht im Ausland nutzen, empfehlen wir Ihnen, das Limit auf null zu setzen.




