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- Steuervorteile der privaten Rente
Bei der Frage nach der steuerlichen Behandlung der privaten Renten wird der Unterschied zu den staatlich geförderten Renten besonders deutlich.
- In der Zeit der Einzahlungen werden Riester- und Rürup-Rente durch Steuervorteile und Zulagen staatlich gefördert. Die Einzahlungen für die private Rente erfolgen im Gegensatz dazu von Ihrem bereits versteuerten Einkommen.
- In der Auszahlungsphase kehrt sich das Prinzip um. Sie erhalten Ihre lebenslange monatliche Zusatzrente zum größten Teil steuerfrei ausbezahlt. Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren brauchen Sie zum Beispiel nur 18 Prozent Ihrer Zusatzrente steuerlich zu veranlagen

Wenn Sie in der Rentenzeit einen hohen Steuersatz erwarten, sind Sie mit einer privaten Rente eventuell besser bedient als mit einer staatlich geförderten. Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, sollten Sie sich unbedingt fachlich beraten lassen. Vereinbaren Sie jetzt gleich einen Beratungstermin.
Steuer bei Kapitalwahlrecht
Anders sieht es bei der möglichen Ausübung des Kapitalwahlrechts zu Beginn der Auszahlungsphase aus. Wenn Sie sich Ihr angespartes Vermögen auf einmal auszahlen lassen, müssen Sie einen Teil der Erträge abführen. Haben Sie das 60. Lebensjahr bereits vollendet und hat die Laufzeit Ihres Vertrages mindestens 12 Jahre betragen, werden Ihre Kapitalerträge nur zur Hälfte besteuert, sonst voll.
Um die Steuer zu ermitteln, werden am Ende der Laufzeit Ihre eingezahlten Beiträge vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Der Differenzbetrag unterliegt der Steuer.
Grenzen der Flexibilität
Wenn der Vertrag kürzer als 12 Jahre läuft und das Geld vor Vollendung des 60. Lebensjahres auf einen Schlag ausbezahlt wird, müssen Sie die Erträge mit dem Abgeltungsteuersatz von 25% (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) versteuern.




