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Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zu Sparen und Anlegen. Fragen zu einzelnen Angeboten erreichen Sie über die Verlinkung rechts auf dieser Seite.
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- Was bedeutet "vorschusszinsfrei" verfügbar?
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Bei einem Sparkonto handelt es sich in der Regel um ein Konto mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass der Betrag, über den Sie verfügen möchten, drei Monate vorab (an-)gekündigt werden muss. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist fallen sog. Vorschusszinsen zu Ihren Lasten an.
Bei allen Postbank Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist können aber vom Sparguthaben jeden Monat 2.000 € ohne vorherige Kündigung (und ohne die Berechnung von Vorschusszinsen) "vorschusszinsfrei" verfügt werden.
- Wie werden Vorschusszinsen berechnet?
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Informationen zu der Berechnung von Vorschusszinsen finden Sie im Download-Center bei den Sparverkehrsbedingungen sowie den Besonderen Bedingungen der jeweiligen Sparprodukte. Die jeweils gültige Höhe der Vorschusszinssätze können Sie dem Preisaushang in den Postbank- und Post-Filialen entnehmen oder über unser Kundenberatungscenter erfragen.
- Wie hebe ich mehr als 2.000 € von meinem Sparkonto ab?
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Pro Kalendermonat können Sie von Ihrem Sparkonto über bis zu 2.000 € vorschusszinsfrei verfügen. Über höhere Beträge können Sie im Rahmen einer dreimonatigen Kündigungsfrist verfügen. Das Formular zur Kündigung einer Spareinlage finden Sie im Download-Center. Bitte schicken Sie ausgefüllte Formular an die kontoführende Postbank Niederlassung.
- Wie zahle ich Geld auf mein Tagesgeldkonto ein?
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Einzahlungen auf Ihr Tagesgeldkonto können Sie durch Überweisung/Umbuchung von jedem beliebigen Girokonto vornehmen. Überweisungen von Ihrem Tagesgeldkonto sind allerdings nur auf Ihr Referenzgirokonto möglich.
- Wo kann ich meinen Freistellungsauftrag einsehen?
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Über die Höhe Ihres Freistellungsauftrags können Sie sich über unser Kundenberatungscenter informieren. Bitte halten Sie Ihre Telefon-Banking Geheimzahl bereit. Sie besitzen noch kein Telefon-Banking zu Ihrem Konto? Hier gehts zum Angebot.
- Wie lösche ich meinen Freistellungsauftrag?
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Zur Löschung des Freistellungsauftrags wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihre kontoführende Postbank Niederlassung.
- Wie erfahre ich, wieviel Geld auf meinem Sparkonto ist?
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Sie erhalten zweimal im Jahr, am Jahresanfang und zur Jahresmitte, einen kostenlosen Kontoauszug, sofern Sie Umsätze hatten.
- Gibt es noch andere Möglichkeiten, den Kontostand zu erfahren?
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Sie können den Kontostand Ihres Sparkontos jederzeit über das Postbank Telefon-Banking, in den Postbank Finanzcentern oder an den Postbank Geldautomaten erfragen.
- Kann ich mit meinem Postsparbuch überall in Deutschland Geld abheben?
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Mit einem Postbank Sparbuch können Sie in allen Postbank Finanzcentern und in den Filialen der deutschen Post bundesweit Geld bar abheben.
- Kann ich auch das Sparbuch weiterhin im Ausland einsetzen?
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Leider ist das nicht möglich, da seit dem 01.01.1999 das Sparbuch im Ausland nicht mehr eingesetzt werden kann.
- Warum werden trotz Freistellungsauftrag Steuern auf Zinserträge abgebucht?
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Möglicherweise ist der von Ihnen freigestellte Betrag bereits ausgeschöpft. Dann sind wir verpflichtet, Steuern auf Zinserträge zu berechnen.
Bitte prüfen Sie auch, ob Ihr Freistellungsauftrag noch gültig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten Sie einen neuen Freistellungsauftrag bei uns einreichen.
- Wie kann ich beim Sparplan die Laufzeit ändern?
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Der Sparplan hat eine dreimonatige Kündigungsfrist, d. h. Sie sind von vorne herein flexibel und müssen sich nicht auf eine bestimmte Laufzeit festlegen. Je länger die Laufzeit, desto höher ist natürlich der Bonus auf die jährliche Sparleistung.
- Wie kann ich beim Sparplan die Sparrate ändern?
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Ein Absenken der Sparrate auf die Mindesthöhe von 50 € ist jederzeit durch eine entsprechende Änderung Ihres Dauerauftrages möglich, jedoch keine nachträgliche Erhöhung.
- Wie kann ich beim Sparplan eine einmalige Zahlung machen?
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Über die vereinbarte Sparrate hinaus sind keine zusätzlichen Einzahlungen möglich.
- Wie kann ich für meine Kapital plus Anlage den Betrag aufstocken/die Laufzeit verlängern?
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Während der Laufzeit von Kapital plus sind keine Zuzahlungen oder Laufzeitänderungen möglich. Aber bei Fälligkeit können Sie selbstverständlich neu disponieren, indem Sie den Betrag aufstocken und eine neue Laufzeit festlegen. Selbstverständlich können Sie aber auch neue Beträge mit einer neuen individuellen Laufzeit anlegen. Der Mindestanlagebetrag ist jeweils 2.500 €.
- Wie erhalte ich die Jahressteuerbescheinigung für das vergangene Jahr?
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Die Jahresteuerbescheinigungen werden automatisch und kostenlos zugesandt, voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals des laufenden Jahres.
- Müssen Anleger einen Antrag stellen, wie mit der Kirchensteuer bzw. Abgeltungssteuer zu verfahren ist?
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Wenn ein Kunde von den Erträgen die entsprechende Kirchensteuer durch die Bank abführen lassen will, muss er den Auftrag zum Einbehalt der Kirchensteuer stellen. Wenn das ganze Jahr berücksichtigt werden soll, muss der Auftrag bis zum 01.01. des Folgejahres bei der Postbank vorliegen. Ansonsten ist es im Laufe eines Jahres für die verbleibenden Monate des Jahres möglich.
- Wo kann ich mich über die Regelungen zur Kündigung von Spareinlagen informieren?
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Informationen zur Kündigung von Spareinlagen finden Sie in den Sparverkehrsbedingungen und in den Besonderen Bedingungen der jeweiligen Sparprodukte, die Sie im Download-Center abrufen können.
- Wie kann ich einen Teilbetrag von meinem Sparguthaben kündigen?
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Sie können in jedem Kalendermonat über bis zu 2.000 € vorschusszinsfrei von Ihrem Sparkonto verfügen. Um über höhere Beträge vorschusszinsfrei zu verfügen, müssen Sie diese kündigen. Dies können Sie in unseren Filialen mit dem entsprechenden Formblatt tun oder durch ein formlose Mitteilung mit rechtsverbindlicher Unterschrift an die kontoführende Stelle. Bitte denken Sie daran, dass bei Gemeinschaftskonten alle Kontoinhaber die Kündigung unterschreiben.
Ab dem Tag der Fälligkeit können Sie dann innerhalb von 30 Kalendertagen über den gekündigten Betrag verfügen.
- Wie kann ich mein Sparkonto auflösen?
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Sie können in jedem Kalendermonat über bis zu 2.000 € vorschusszinsfrei von Ihrem Sparkonto verfügen. Das heißt, wenn Sie mehr als 2.000 € auf Ihrem Sparkonto haben, dann sollten Sie dieses vor der Auflösung kündigen.
Die Kündigung können Sie in unseren Filialen mit dem entsprechenden Formblatt vornehmen oder durch ein formlose Mitteilung mit rechtsverbindlicher Unterschrift an die kontoführende Stelle. Bitte denken Sie daran, dass bei Gemeinschaftskonten alle Kontoinhaber die Kündigung unterschreiben.
Ab dem Tag der Fälligkeit können Sie dann innerhalb von 30 Kalendertagen über den gekündigten Betrag verfügen. Wenn Sie die Schließung Ihres Kontos wünschen, dann wenden Sie sich bitte innerhalb dieser Frist an die Kollegen in unseren Filialen oder senden Sie einen unterschriebenen Auflösungsauftrag - zusammen mit Ihrem Postbank Sparbuch - an die kontoführende Stelle. Bitte geben Sie in diesem Fall auch Ihre Kontoverbindung an, damit wir das Guthaben überweisen können.
- Wie kann ich mein SparCard 3000 plus direkt Konto auflösen?
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Sie können in jedem Kalendermonat über bis zu 2.000 € vorschusszinsfrei von Ihrem Sparkonto verfügen. Das heißt, wenn Sie mehr als 2.000 € auf Ihrem Sparkonto haben, dann sollten Sie dieses vor der Auflösung kündigen.
Bitte senden Sie uns eine formlose Mitteilung mit rechtsverbindlicher Unterschrift an die kontoführende Stelle. Bitte denken Sie daran, dass bei Gemeinschaftskonten alle Kontoinhaber die Kündigung unterschreiben.
Ab dem Tag der Fälligkeit können Sie dann innerhalb von 30 Kalendertagen über den gekündigten Betrag verfügen. Wenn Sie die Schließung Ihres Kontos wünschen, senden Sie einen unterschriebenen Auflösungsauftrag an die kontoführende Stelle. Bitte geben Sie in diesem Fall auch Ihre Kontoverbindung an, damit wir das Guthaben überweisen können.




