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PB Förder-Rente I Premium

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Renditeorientiert und trotzdem sicher

Die Riester-Rente für alle, die neben den staatlichen Zulagen langfristige Renditechancen der Kapitalmärkte nutzen wollen. Die Absicherung des bereits angesparten Kapitals darf dabei nicht zu kurz kommen.

Ihre Vorteile

  • Anlage im erfolgreichen DWS Premium-Modell
  • Gesichert: Auf Wunsch mit Ablaufstabilisator und Höchststandssicherung
  • Lebenslange Zusatzrente
  • Einmalige Beantragung der staatlichen Zulagen
  •  Wohn-Riester-Option

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Per Telefon: 0180 3040200 (9 Cent/Minute)1

PB Förder-Rente I Premium – mehr als nur gespart

Infografik Förder Rente I Premium

Weitere Informationen

DWS Premium-Modell

Die Anlage erfolgt im DWS Premium Modell, welches nach einem finanzmathematischen Modell für jeden Anleger in ein aus mehreren Fonds bestehendes Portfolio investiert. Es besteht zum einen aus einem oder mehreren Dachfonds (Wertsteigerungskomponente), die in risikoreichere Anlagen investieren (z. B. Aktien oder Aktienfonds), und zum anderen aus einem oder mehreren auf Kapitalerhalt ausgerichteten Anleihefonds (Kapitalerhaltungskomponente).
Die jeweilige Gewichtung der Fonds bestimmt das finanzmathematische Modell nach den im Antrag genannten Faktoren wie zum Beispiel der Restlaufzeit Ihres Vertrages und der aktuellen Marktentwicklung.

Ablaufstabilisator

In den letzten Jahren vor dem Abruftermin (Rentenbeginn) werden Dachfonds mit geringerer Schwankungsintensität in die Wertsteigerungskomponente eingeschlossen. Hierdurch wird das Risiko starker Kursschwankungen in der Wertsteigerungskomponente in den letzten Vertragsjahren verringert.

Höchststandssicherung

Das aktuelle Vertragsguthaben sowie ggf. weitere Wertsteigerungen werden abgesichert. Das bis dahin erreichte Guthaben kann zum vereinbarten Rentenbeginn nicht mehr unter den abgesicherten Stand sinken. Das bringt maximale Sicherheit.

Die Option Höchststandssicherung kann unabhängig vom Ablaufstabilisator zusätzlich gewählt werden.

Kapitalgarantie für eingezahlte Beiträge und Zulagen

Für Ihr eingesetztes Vermögen besteht eine 100-prozentige Kapitalgarantie. Alle gezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen sind bei Rentenbeginn garantiert – und damit auch eine mindestens gezahlte garantierte Rente.

Wohn-Riester-Option

Das im Vertrag angesparte Kapital kann zur Baufinanzierung verwendet werden.

  • Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie
  • Erwerb von Pflichtanteilen an Genossenschaften für selbst genutzten Wohnraum
  • Zum Rentenbeginn als einmalige Tilgung

* Zum vereinbarten Rentenbeginn steht das gesamte Verrentungskapital (Vertragsguthaben), mindestens jedoch das garantierte Verrentungskapital, zur Bildung einer Altersrente zur Verfügung. Das garantierte Verrentungskapital zum vereinbarten Rentenbeginn entspricht der Summe der eingezahlten Beiträge, von Ihnen geleisteten Zuzahlungen sowie uns zugeflossenen staatlichen Zulagen (Beitragserhaltsgarantie).Die angegebenen Leistungen aus dem gesamten Verrentungskapital (Vertragsguthaben) basieren auf der Annahme gleichbleibender Wertsteigerungen des Fondsportfolios. Sie dienen ausschließlich Illustrationszwecken. Bisherige oder künftige Wertsteigerungen können daraus nicht abgeleitet werden. Der ebenfalls enthaltenen Leistung aus der Überschussbeteiligung liegt die Annahme zugrunde, dass der für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns festgelegte Überschussanteilsatz bis zum planmäßigen Rentenbeginn unverändert bleibt. Daher können diese Leistungen nicht garantiert werden.

** Die tatsächliche Rente kann nicht unter die garantierte Mindestrente fallen. Die monatliche Gesamtrente ergibt sich aus der garantierten Mindestrente und einer Rente, die sich zum Rentenbeginn aus dem das garantierte Verrentungskapital übersteigenden Vertragsguthaben, errechnet. 
Diese letztgenannte Rente wird mit einem Rentenfaktor berechnet, der die Rentenhöhe pro 10.000 EUR Kapital angibt. Dieser wird erst zum Rentenbeginn auf Basis der dann gültigen Rechnungsgrundlagen bestimmt, er beträgt jedoch mindestens 70% des Rentenfaktors, der sich auf Basis der Rechnungsgrundlagen ergibt, die für die Berechnung der garantierten Mindestrente herangezogen werden. Die angegebene Rente wurde durch Umrechnung mit dem aktuell gültigen Rentenfaktor berechnet. Ergibt sich zum Rentenbeginn auf Basis des garantierten Verrentungskapitals und des dann gültigen Rentenfaktors eine höhere Rente, erhöht sich die Mindestrente.
Die angegebene Gesamtrente beinhaltet auch die Überschüsse aus der Zeit des Rentenbezugs.
Die angegebenen Werte basieren auf den aktuell gültigen Überschussanteilsätzen. Da nicht vorhersehbar ist, wie sich die Gesamtguthaben entwickeln, welche Rechnungsgrundlagen bei Renten beginn Anwendung finden und wie sich die Überschüsse im Rentenbezug entwickeln, können die angegebenen Gesamtrenten nicht garantiert werden.

*** bei 154 EUR Grundzulage jährlich bis zum Rentenbeginn

¹ Die Preise beziehen sich auf Anrufe aus dem dt. Festnetz; Mobilfunktarif max. 42 Cent/Minute.

Produktgeber: PB Lebensversicherung AG