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Steuerbegünstigt, sicher und solide
Rürup-Rente mit lebenslanger Rente und attraktiven Steuervorteilen während der Beitragszahlung. Ideal für Selbstständige.
Ihre Vorteile
- Lebenslange garantierte Basisrente
- Attraktiver Steuervorteil auf die Beiträge
- Rentenauszahlung bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich
- Hinterbliebenenschutz inklusive
- Lohnenswert insbesondere für Selbstständige und Freiberufler
Jetzt abschließen
Wachsende Steuerersparnis

Beispielrechnung
| Steuerersparnis 2010* | 294 € |
| Steuerersparnis 2025* | 420 € |
| Steuerersparnis gesamt (2010-2037)* | 10.332 € |
Berechnungsbeispiel: Laufzeit 37 Jahre, Monatsbeitrag 100 €, Grenzsteuersatz: 35%, Versicherungsbeginn: 01.01.2010
Weitere Informationen
Wer profitiert von der Steuerbegünstigung?
Es profitieren alle, die Steuern auf ihr Einkommen zahlen müssen – also alle Arbeitnehmer, Selbstständigen und Freiberufler.
Wie hoch ist die Steuerbegünstigung?
Die Steuerbegünstigung ergibt sich aus Ihrem ganz persönlichen Steuersatz. Ab 2010 können Sie zunächst 70% Ihrer Beiträge in Ihrer Steuererklärung steuerlich geltend machen. Dieser Wert erhöht sich jährlich um zwei Prozentpunkte bis ab dem Jahr 2025 100% der Beiträge steuerlich begünstigt behandelt werden.
Ab 2025 können Sie bis zu 20.000 € steuerlich geltend machen (abzüglich Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken). Sollten Sie und Ihr Ehepartner gemeinsam veranlagt sein, verdoppelt sich dieser Betrag.
Lohnenswert auch für Selbstständige und Freiberufler
Dass die Beiträge der PB Förder-Rente II steuerlich geltend gemacht werden können, ist für Selbstständige und Freiberufler besonders lohnenswert. Denn so profitieren auch sie erstmals von einer staatlichen Förderung, die sonst nur Pflichtversicherten zugute kommt. Übrigens: Zusätzliche Einmalzahlungen sind neben der laufenden Beitragszahlung jederzeit möglich.
PB Förder-Rente II bedeutet "auf den Leib geschneidert“
Die Förder-Rente II schließen Sie für Ihre eigene Person ab. Sie ist daher weder beleih- noch vererbbar. Da der Gesetzgeber die Leibrente als unantastbare Ergänzung zur Altersvorsorge definiert hat, ist eine vorzeitige Beendigung (Rückkauf) nicht möglich. Selbst der Staat kann bei Arbeitslosigkeit nicht auf den staatlich geförderten Teil Ihres Vermögens zugreifen.
* Ihr persönlicher Steuervorteil hängt von Ihrer individuellen Steuersituation ab. Die hier dargestellten Werte sind mit Sorgfalt, jedoch unter Zugrundelegung gewisser Annahmen berechnet worden. Die Berechnung kann daher nur beispielhaften Charakter haben. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir eine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Werte nicht übernehmen können. Basis sind die derzeit gültigen Steuervorschriften.
¹ Die Preise beziehen sich auf Anrufe aus dem dt. Festnetz; Mobilfunktarif max. 42 Cent/Minute.
Produktgeber: PBV Lebensversicherung AG






