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Was sollte man wissen?

- Der Staat sichert die Lebensrisiken Unfall oder Tod unzureichend ab.
- Die ohnehin knapp bemessenen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bekommen Sie nur, wenn Sie als Angestellter einen Berufsunfall haben. Bei privaten Unfällen zahlt der Staat gar nichts.
- Beim frühzeitigen Tod bekommt Ihr Lebenspartner bzw. Ihre Kinder eine Hinterbliebenenrente, die zwischen 10% bis 55% Ihrer Rente aus der Erwerbsminderung umfasst. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Unverheiratete erhalten vom Staat nichts.
Fazit:
Wer sich und seine Angehörigen gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls oder seines Todes ausreichend absichern möchte, sollte privat vorsorgen.
Private Risikoabsicherung – Wie funktioniert das?
Ganz einfach: Sie sichern sich und Ihre Angehörigen mit Hilfe privater Risikovorsorgemodelle gegen die finanziellen Folgen von Tod und Unfall ab und gleichen so die fehlende staatliche Unterstützung im Ernstfall aus.
Welche private Risikovorsorge passt auf meine Situation
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