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- Abgeltungsteuer und Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag
Seit dem 01. Januar 2009 heißt es: "25 Prozent Abgeltungsteuer auf alles". Denn von der neuen Steuer sind alle Arten von Kapitalerträgen betroffen. Zu diesen Erträgen gehören Zinsen, Dividenden und erzielte Kursgewinne bei Wertpapierverkäufen ebenso wie Fondsausschüttungen oder Prämien.Wenn Ihr bei der Postbank angelegtes Geld Kapitaleträge erwirtschaftet, muss Kapitalertragsteuer abgeführt werden, sofern Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt oder Ihren Sparer-Pauschbetrag überschritten haben.
Folgende Kapitalerträge dürfen Sie steuerfrei erwirtschaften:
Für ledige Anleger sind Kapitaleinkünfte bis 801 € im Jahr und für Ehepaare bis 1.602 € jährlich steuerfrei. Im diesem Sparer-Pauschbetrag ist der bisher geltende Sparerfreibetrag von 750 € (Verheiratete: 1.500 €) und die Werbungskostenpauschale von 51 € (102 € für Ehepaare) zusammengefasst.
Haben Sie Kapitalertragsteuer bezahlt, obwohl die Summe Ihrer Kapitalerträge unter Ihrem Freibetrag lag? Dann war Ihr Freistellungsauftrag zu niedrig. In diesem Fall sollten Sie einen neuen Auftrag über einen höheren Betrag ausstellen.
Die Abgeltungsteuer
Wird Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte fällig, führt die Postbank diese automatisch an den Staat ab. Damit ist für Sie alles erledigt. Die Steuerschulden gelten als abgegolten. Spezielle Steuerformulare müssen nicht mehr ausgefüllt werden. Denn ab 2009 müssen Sie Kapitalerträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung auflisten.
Wer Kirchensteuer zahlt, sollte der Postbank einen schriftlichen Auftrag erteilen, diese ebenfalls mit abzuführen. Das erspart Ihnen Arbeit. Denn sonst müssten Sie die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung trotzdem detailliert aufführen, damit die Höhe der Kirchensteuer festgesetzt werden kann.
Überhaupt keine Abgeltungsteuer wird abgeführt, wenn das Jahreseinkommen unter dem steuerpflichtigen Grundbetrag von derzeit 7.664 € liegt. In diesem Falle ist der Postbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen.
Die Neuregelungen im Überblick
- Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Die Haltedauer spielt keine Rolle mehr für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen - die zwölfmonatige Spekulationsfrist entfällt.
- Gewinne aus Aktienverkäufen sowie Dividenden werden komplett versteuert und auf den Sparerfreibetrag angerechnet - das bisher gültige Halbeinkünfteverfahren gilt ab 2009 nicht mehr.




