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Hier finden Sie Antworten unserer Experten auf häufig gestellte Fragen zur Altersvorsorge
Wählen Sie eine Frage zu den Grundlagen der Altersvorsorge
- Für wen ist Altersvorsorge wichtig?
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Für nahezu jeden. Die gesetzliche Rentenversicherung hat als stabile Säule zur Deckung der Altersvorsorge leider ausgedient. Diese Situation betrifft nicht nur die Angestellten und Arbeiter, sondern zunehmend auch die Beamten mit ihren staatlichen Pensionen. Selbständige mussten seit jeher für das Alter privat vorsorgen. Wer sich also im Alter noch einen passablen Lebensstandard leisten möchte, muss frühzeitig vorsorgen.
- Wann sollte man mit der Altersvorsorge beginnen?
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So früh wie möglich. Die immer größer werdende Lücke muss durch private und betriebliche Altersversorgung geschlossen werden. Wer hier frühzeitig mit dem Sparen beginnt, ist daher immer im Vorteil, denn gerade bei längeren Laufzeiten wirkt der Zinseszinseffekt umso mehr. Unter Zinseszinseffekt versteht man die Wirkung der Zinsen auf die bereits erzielten Zinsen. So erhält beispielsweise ein 25-jähriger, der 40 Jahre lang 50 € monatlich anspart bei durchschnittlich 6% Zinsen am Ende der Sparzeit einen Kapitalbetrag von 95.380 €. Im Vergleich dazu erhält ein 45-jähriger bei einer Spardauer von 20 Jahren hingegen nur 22.670 €, d.h. nur ein Viertel, obwohl er die halbe Anspardauer hat.
- Wer kann mich in Sachen Altersvorsorge beraten?
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Banken, Sparkassen und Versicherungen oder unabhängige Berater bieten hier meist gute Unterstützung. Die Postbank bietet Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Altersvorsorge-Check. Auf Basis Ihrer Daten und Wünsche / Ziele wird Ihre aktuelle Vorsorgesituation ermittelt und gleichzeitig erhalten Sie individuelle Angebote zur Schließung Ihrer Altersvorsorgelücke.
- Welche Möglichkeiten habe ich, um für das Alter vorzusorgen?
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Auf die gesetzliche Rente können Sie immer weniger bauen. Je weiter Ihr persönlicher Rentenbeginn in der Zukunft liegt, desto weniger werden Sie staatliche Rente erhalten. Es ist also jedem Einzelnen überlassen, dafür zu sorgen, dass es ihm im Alter gut geht. Allerdings fördert der Staat die private und betriebliche Altersversorgung sehr großzügig. So bieten die Riester- und Rürup-Renten sowie die Betriebs-Renten teilweise üppige steuerliche Vergünstigungen und Zulagen, also gute Möglichkeiten, Ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Und mit privaten Renten, der Schaffung von Wohneigentum oder einem persönlichen Vermögensaufbau kann man sich darüber hinaus fürs Alter zusätzliche Lebensqualität sichern.
- Was bedeutet private Altersvorsorge?
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Als private Altersvorsorge bezeichnet man alle Maßnahmen zur Deckung des Lebensunterhalts im Alter, die nicht vom Gesetzgeber ausgehen, sondern wie der Name schon sagt, privat vorgenommen werden. Wesentliches Ziel der Altersvorsorge ist eine Zusatzrente im Ruhestand. Diese Zusatzrente können Sie unter anderen durch den Abschluss einer Rentenversicherung, in die Sie einmalig oder laufend Beiträge einzahlen, erreichen.
- Wie kann ich als Selbständiger für das Alter vorsorgen?
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Für Selbständige empfiehlt sich wegen der steuerlichen Vorteile der Abschluss einer Rürup- Rente. Besonders interessant ist sie für diejenigen, die keine staatliche Altersversorgung besitzen. Diese Personen, die entweder über berufsständische Versorgungswerke - etwa für Architekten oder Ärzte - oder über private Lebensversicherungen fürs Alter vorsorgen, können nun zusätzlich diese speziell geförderte Leibrente für ihre persönliche Basisversorgung abschließen.
Dabei sollten Sie bedenken, dass diese Rente nicht vererbbar ist. Die Rürup-Rente wird ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt und ist in der Einzahlungsphase weder übertragbar noch beleih- oder veräußerbar, noch kapitalisierbar.
Ob ein steuerlicher Vorteil bei der Rürup-Rente im Einzelfall erzielt werden kann und wie hoch er ist, sollte mit Ihrem Steuerberater abgeklärt werden.
- Wie viel sollte ich für das Alter sparen?
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Das hängt ganz davon ab, wie Sie im Alter leben wollen. Nach Studien vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung wird empfohlen, ca. 10% des Bruttogehalts für die Altersvorsorge zu verwenden. Falls Sie bereits für das Alter sparen, z.B. in einem Riester- Vertrag, decken Sie davon schon mindestens 4-Prozentpunkte ab.
Demzufolge müssen Sie nur noch die restlichen 6% von Ihrem Bruttoeinkommen für die Altersvorsorge aufbringen. Wie viel jedoch genau gespart werden muss, lässt sich nur anhand einer detaillierten Altersvorsorge-Analyse bestimmen, da dies natürlich sehr stark von den Ansprüchen des Einzelnen im Alter abhängt. Vereinbaren Sie doch einfach einen unverbindlichen Beratungstermin bei Ihrem Postbankberater.
- Welche staatlichen Förderungen gibt es?
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Der Staat fördert verschiedene Wege der Altersvorsorge. Dabei können drei Formen differenziert werden, die sich sowohl in der Förderung, als auch in der Besteuerung im Alter unterscheiden: Riester-Rente, Rürup-Rente und die betriebliche Altersversorgung. Wie die Gestaltung der einzelnen Versorgungswege aussieht, können Sie an den entsprechenden Stellen detailliert nachlesen.
- Sind Immobilien eine geeignete Altersvorsorge?
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Das Eigenheim ist die einzige Altersvorsorge, die Sie heute schon nutzen können. Im Alter kann man dadurch die Ausgaben für Miete sparen. Der Staat unterstützt das Bausparen und den direkten Erwerb einer Immobilie mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer- Sparzulage. Rund 75% aller Haushalte haben Anspruch auf diese Förderung. Wenn Sie für Ihre Altersvorsorge eine Immobilie kaufen oder bauen möchten, sollte diese auf ihre Bedürfnisse im Alter ausgerichtet sein, z.B. niedrige Betriebskosten. Sie sollte gut erhalten sein, damit im Seniorenalter keine aufwendigen Renovierungen anfallen oder gar eine Kernsanierung nötig wird.
Mietfreies Wohnen im Alter ist in jedem Fall ein erstrebenswertes Ziel. Erreichen können Sie es durch eine eigene Wohnimmobilie, die Sie mit Hilfe einer Baufinanzierung erwerben können. Oder Sie nutzen die neue Wohn-Riester Förderung.
- Gibt es Hartz IV sichere Altersvorsorgeprodukte?
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Wenn Sie sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen, greifen Sie am besten zu einer Riester-Rente, betrieblichen Altersversorgung oder einer Rürup-Rente. Denn die geförderten Beiträge sind Hartz IV-sicher und werden nicht auf Ihr Vermögen angerechnet. Allerdings erhalten Sie nur bei der Riester-Rente auch während der Arbeitslosigkeit weiterhin eine Förderung.
Wählen Sie eine Frage zur Gesetzlichen Rente
- Mit wie viel Rente kann ich im Alter rechnen?
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Die Höhe der Rente hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. ob man mit 67 Jahren oder früher unter Inkaufnahme von Abschlägen in Rente gehen möchte, wie viele Jahre und in welcher Höhe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden und welches Bruttoeinkommen man in der Erwerbsphase hatte. Über alle Rentner gesehen kann man sagen, dass die gesetzliche Rente derzeit noch durchschnittlich 60% des Versorgungsbedarfs abdeckt. Als grobe Faustformel kann man annehmen, dass man pro Jahr Einzahlung in die gesetzliche Rente 1% von seinem letzten Nettoeinkommen als Rente erhält. Demzufolge nach 45 Beitragsjahren 45% des letzten Nettoeinkommens.
- Woher erfahre ich meine gesetzlichen Rentenansprüche?
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Die Deutsche Rentenversicherung Bund versendet regelmäßig an alle versicherungspflichtigen Angestellten und Arbeiter zwischen 27 und 55 Jahren, die mindestens für 5 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt haben, die so genannte Renteninformation. Aus dieser geht hervor, mit wie viel Rente man bei Rentenbeginn rechnen kann. Allerdings wird hier mit sehr optimistischen Annahmen gerechnet. Wenn Sie jünger als 50 Jahre sind, sollten Sie diese Zahlen mit einem Abschlag versehen. Die Informationsschreiben erhalten Sie auch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Wählen Sie eine Frage zur Riester-Rente
- Wer ist Riester-Rente-berechtigt?
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Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen Sie unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt sein. Unmittelbar Riester-förderfähig sind alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung wie Arbeiter und Angestellte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Außerdem
- Beamte, Richter und Soldaten,
- Bezieher von Krankengeld, Arbeitslosengeld I und II (außer, wenn das Arbeitslosengeld II nur darlehensweise bezogen wird),
- Eltern in der Kindererziehungszeit
- bestimmte Selbstständige wie z. B. Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind,
- Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes,
- geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und den Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 15% auf den jeweils vollen Beitragssatz (2009: 19,9%) aufgestockt haben,
- Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen Dienstunfähigkeit aus einem Alterssicherungssystem (z. B. gesetzliche Rentenversicherung) beziehen.
Mittelbar Riester-förderfähig sind die Ehegatten der genannten Personengruppen.
- Was bringt die Riester-Rente für mich?
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Die Riester-Rente ist eine freiwillige Rentenform, die Sie bereits ab einem geringen monatlichen Beitrag abschließen können und die vom Gesetzgeber großzügig mit Zulagen oder einer Steuerersparnis gefördert wird. Sie erhalten dann im Ruhestand eine lebenslange Zusatzrente. Der Staat erteilt den entsprechenden Angeboten der Versicherungen und Banken ein Zertifikat. Eine bestimmte Qualität oder gar eine überdurchschnittliche Gewinnchance garantiert dieses Zertifikat Ihnen allerdings nicht. Jede Riester-Rente muss dieses Zertifikat haben, da es sonst keine staatliche Förderung gibt.
- Wie ermittelt sich die Höhe der Riester-Zulagen?
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Jeder förderberechtigte Riester-Sparer erhält eine so genannte Grundzulage von 154 € pro Jahr. Einem Ehepaar stehen somit, wenn beide einen Riester-Renten-Vertrag abgeschlossen haben, 308 € Zulagen pro Jahr zu.
Zusätzlich erhalten Eltern für ihre Kinder weitere Zulagen. Falls ein Kind vor 2008 geboren ist, sind es 185 € pro Jahr und Kind. Wenn ein Kind 2008 oder später geboren ist, beläuft sich die Zulage sogar auf 300 € pro Jahr und Kind. Anspruch auf Kinderzulage besteht, wenn im förderfähigen Jahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde. Als besonderen Anreiz erhalten junge Riester-Sparer (jünger als 25) bei Abschluss eines Riester-Vertrages eine einmalige Zusatzprämie von 200 € (so genannter Berufseinsteigerbonus).
Um die volle Zulage zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag von 4% des rentenversicherungspflichtigen Bruttojahreseinkommens des Vorjahres gespart werden. Bei mittel- und unmittelbar Förderfähigen ist aber mindestens ein Sockelbeitrag von 60 € in den Riester-Renten-Vertrag zu leisten.
- Was verstehe ich unter dem „Sonderausgabenabzug“ bei der Riester-Rente?
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Allen Steuerpflichtigen, die Riester-förderfähig sind, steht ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug zu.
Der komplette Beitrag inklusive Zulage, maximal aber jährlich 2.100 € pro geförderter Person, wird automatisch in der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgabe abgezogen. Ist also die Steuerersparnis höher als die bereits erhaltene Zulage, erhält man die Differenz aus der gesamten Steuerersparnis und den bereits erhaltenen Zulagen. Falls die Zulagen niedriger als die Steuerersparnis sind, dürfen Sie trotzdem die volle Zulage behalten.
- Welche Anlagevarianten/-möglichkeiten gibt es grundsätzlich bei der Riester-Rente und welche sind für mich empfehlenswert?
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Sie können beim Abschluss eines Riester-Vertrages zwischen verschiedenen Anlageformen wählen. Dabei sind Ihre persönlichen Lebensumstände wie das Eintrittsalter ebenso entscheidend wie Ihre Risikoneigung. Folgende Anlageformen kommen grundsätzlich in Frage:
- Banksparpläne sind aufgrund der festgelegten Verzinsung vor allem für Sie geeignet, wenn Sie eine äußerst sichere Anlagevariante bevorzugen und dafür auch auf höhere Renditen verzichten können. Geeignet ist der Banksparplan eher für ältere Riester-Sparer ab etwa 45 Jahren.
- Bei Riester-Rentenversicherungen sind Sie ebenfalls als sicherheitsorientierter Kunde richtig beraten, da diese eine garantierte Mindestverzinsung beinhaltet. Bei fondsgebundenen privaten Rentenversicherungen ist zwar eine Mindestverzinsung nicht garantiert, dafür besteht aber die Chance auf eine höhere Rendite. Besonders geeignet sind sie bei längeren Laufzeiten.
- Fondsprodukte investieren in der Ansparphase direkt in Fonds (Aktien-, Renten-, Geldmarkt- oder offene Immobilienfonds). Je nach Anlageschwerpunkt gibt es deutliche Unterschiede bei den Ertragschancen und den Risiken. Jedoch kann aufgrund gesetzlicher Regelungen über die gesamte Laufzeit betrachtet auch hier kein Verlust entstehen.
- Seit Einführung von Wohn-Riester im Jahr 2008 zählen nun auch Bausparverträge und Darlehen zu den Riester-geförderten Produkten. Durch die bei Bausparverträgen über die gesamte Laufzeit festgelegte Verzinsung besteht kein Risiko für Sie als Sparer. Bausparverträge sind deshalb besonders für Sie geeignet, wenn Sie sicher bauen bzw. ein Eigenheim erwerben wollen und zugleich nach einer sicheren Anlage suchen.
Grundsätzlich müssen bei allen Riester-Rentenprodukten (nicht Wohnriester) zu Rentenbeginn immer mindestens die eingezahlten Beiträge und die Zulagen zur Auszahlung zur Verfügung stehen. Mit Riester kann man somit keinen Verlust erleiden, wodurch diese Anlageform sehr sicher ist.
Wählen Sie eine Frage zur Rürup-Rente
- Wer gehört zum geförderten Personenkreis bei der Rürup-Rente?
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Jeder Steuerpflichtige kann die Rürup-Rente abschließen. Vor allem, wer im Alter keine oder eine im Vergleich zum Nettoeinkommen niedrige gesetzliche Rente erwartet, profitiert besonders von dieser Regelung.
Für Selbstständige (insbesondere Gewerbetreibende) und Angestellte mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2012: 67.200 € (West) bzw. 57.600 € (Ost) Bruttojahreseinkommen) ist demnach die Rürup-Rente prinzipiell eine sehr gute Empfehlung.
- Was bringt die Rürup-Rente für mich?
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Die Rürup-Rente, auch bekannt als "Basisrente", ist eine freiwillige private Altersvorsorge mit dem Ziel, eine monatliche Leibrente zu erlangen. Auch die Rürup-Rente wird über steuerliche Abzugsfähigkeit großzügig vom Staat gefördert. Sie muss dafür aber verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen: So ist sie weder beleihnoch vererbbar und auch nicht kapitalisierbar oder übertragbar und die Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr (bzw. 62. Lebensjahr bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2011) fließen. Weiterhin ist eine vorzeitige Beendigung (Rückkauf) nicht möglich. Wie hoch die Altersvorsorgeaufwendungen, die Sie steuerlich geltend machen können, in Ihrem Fall sind, hängt von Ihrem beruflichen Status und Bruttoeinkommen ab. Details sollten in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.
- Wie werden Rürup-Renten staatlich gefördert?
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Die Beiträge in Rürup-Renten können steuerlich abgesetzt werden. Zu berücksichtigen ist dabei eine Höchstgrenze für die gesamten Altersvorsorgeaufwendungen (hierzu gehören neben den Rürup-Renten-Beiträgen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur landwirtschaftlichen Alterskasse) von 20.000 € für Ledige bzw. 40.000 € für Ehepaare pro Jahr.
Von den Altersvorsorgeaufwendungen können aktuell 74% steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um 2 Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 100% erreicht sind.
- Wie wird die Rürup-Rente besteuert?
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Die Besteuerung der Rürup-Rente entspricht exakt der bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass Leistungen aus einem Rürup-Vertrag bis zum Jahr 2040 nur begrenzt steuerpflichtig sind.
Der steuerpflichtige Anteil der Rentenzahlungen ist abhängig vom Rentenbeginnjahr. So beträgt der steuerpflichtige Anteil 50%, wenn die Rentenzahlung im Jahr 2005 oder früher begann.
Für Rentenzahlungen, die in den nachfolgenden Jahren beginnen, erhöht sich der steuerpflichtige Anteil bis 2020 je Jahr um 2 Prozentpunkte, ab 2021 nur noch um einen Prozentpunkt, bis im Jahr 2040 100% erreicht sind. Der einmal anhand des Auszahlungsbeginnjahres festgelegte steuerpflichtige Anteil bleibt dem Rentner lebenslänglich erhalten, er steigt nicht von Jahr zu Jahr.
- Was sind die Voraussetzungen einer Rürup-Rente?
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Für Rürup-Renten gelten verhältnismäßig strenge Kriterien. Private Leibrentenversicherungen und neuerdings auch Bank- und Fondsauszahlpläne werden als Basisrenten nur dann anerkannt, wenn sie
- im Kapitaldeckungsverfahren finanziert sind,
- die Zahlung einer monatlichen Rente vorsehen,
- auf das Leben des Rentenempfängers und auf dessen Lebenszeit abgeschlossen werden,
- einen Rentenbeginn nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres (bzw. 62. Lebensjahres bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2011) vorsehen und
- eine Anwartschaft gewähren, die nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht kapitalisierbar und nicht vererbbar ist.
- Riester-Rente versus Rürup-Rente – was ist der Unterschied?
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Hier muss man zwei Phasen unterscheiden: Zum einen die Beitragsphase: Bei beiden Varianten ist eine Steuerersparnis möglich - bei der Riester-Rente gibt es sogar noch eine Zulage, die in vielen Fällen besser sein kann als die Steuerersparnis. Wie hoch die Förderung bei beiden Versorgungswegen ist, muss in einer persönlichen Beratung geklärt werden, da dies von dem Berufsstatus, dem Bruttoeinkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängt.
Die Rürup-Rente ist im Gegensatz zur Riester-Rente auch für Selbständige und freiberuflich Tätige zugelassen.
Nun zur Leistungsphase:
Sowohl bei der Riester-Rente wie auch bei der Rürup-Rente erhalten Sie eine lebenslange Rente, deren Höhe sich nach dem Umfang der eingezahlten Beiträge bemisst. Diese Rente kann monatlich oder als Summe mehrerer Monatsrenten (bis zu 12 Monate) ausgezahlt werden. Diese Rentenzahlungen sind dann in vollem Umfang mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Allerdings hat die Rürup-Rente hier den Vorteil, dass die volle Steuerpflicht erst ab 2040 eintritt - vorher ist sie gestaffelt und wird von 50% im Jahr 2005 auf 100% im Jahr 2040 erhöht. Das Besondere dabei ist das Kohortenprinzip, welches den steuerfreien Anteil des Rentenbeginns festschreibt.
Bei der Riester-Rente haben Sie beim Eintritt ins Rentenalter auch ein so genanntes Kapitalwahlrecht: Sie können bis zu 30% des angesammelten Kapitals als einmalige Auszahlung erhalten. Dafür müssen Sie allerdings eine entsprechend geringere monatliche Rentenzahlung in Kauf nehmen. Bei der Rürup-Rente ist eine Kapitalzahlung überhaupt nicht möglich.
Wählen Sie eine Frage zur Betrieblichen Altersvorsorgung
- Was bedeutet betriebliche Altersversorgung?
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Betriebliche Altersversorgung (bAV) bedeutet, dass Sie über Ihren Arbeitgeber für das Alter vorsorgen. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren der betrieblichen Altersversorgung massiv den Rücken gestärkt. So hat jeder Arbeitnehmer das Recht, Teile seines Gehaltes steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Bei einer vom Arbeitgeber mitfinanzierten Vorsorge muss der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. So kann diese Variante sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ein sehr interessantes Thema sein.
- Woher erfahre ich was mein Unternehmen für seine Mitarbeiter in Sachen Altersvorsorge unternimmt?
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Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalabteilung. Bei großen Unternehmen kann zudem der jeweilige Tarifvertrag die Höhe und Art der betrieblichen Altersvorsorge vorgeben. Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber keine betriebliche Altersversorgung anbieten, machen Sie ihn bitte auf das Recht zur Entgeltumwandlung aufmerksam.
- Wer kann eine betriebliche Altersversorgung (bAV) abschließen?
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Alle Arbeitnehmer können eine betriebliche Altersversorgung abschließen, es sei denn, der maßgebliche Tarifvertrag schließt diese Versorgungsform ausdrücklich aus.
Mit Ausnahme von geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH oder Vorständen einer AG kann die betriebliche Altersversorgung von Selbstständigen nicht in Anspruch genommen werden.
- Habe ich einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung?
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Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Ein Arbeitgeber ist auf Wunsch des Arbeitnehmers verpflichtet, einen Teil seines heutigen Entgeltes in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Jedoch kann der Arbeitgeber den Durchführungsweg bzw. den Versicherer vorgeben.
- Welche Durchführungswege gibt es bei der betrieblichen Altersversorgung?
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In der betrieblichen Altersversorgung stehen folgende Durchführungswege zur Verfügung:.
- Der in Deutschland am häufigsten verbreitete Durchführungsweg ist die Direktversicherung (DV). Der Arbeitgeber schließt hierbei einen Lebensversicherungsvertrag auf den Arbeitnehmer als versicherte Person und Bezugsberechtigten ab.
- Ein weiterer Durchführungsweg, der ebenfalls bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird, ist die Pensionskasse (PK). Durch die Pensionskasse lässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Versorgungsleistungen zusagen.
- Der Pensionsfonds (PF) ist die letzte den so genannten „versicherungsförmigen“ Durchführungswegen zugehörige Form. Durch den Pensionsfonds erfolgt dabei die Zusage der Versorgungsleistungen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer.
- Bei der Unterstützungskasse (UK) handelt es sich um einen externen Versorgungsträger. Der Arbeitgeber lässt seinen Arbeitnehmern durch eine Unterstützungskasse Versorgungsleistungen zusagen.
- Bei der Direktzusage (DZ) – auch unmittelbare Pensionszusage genannt – sagt der Arbeitgeber selbst dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen zu und erbringt sie im Versorgungsfall. Diese Verpflichtung kann der Arbeitgeber beliebig finanzieren (rückdecken).
- Welche Beträge werden bei der betrieblichen Altersversorgung maximal gefördert?
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Die betriebliche Altersversorgung wird sowohl in steuerlicher als auch in sozialabgabenrechtlicher Hinsicht staatlich gefördert.
Im Rahmen einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds kann jeder Arbeitnehmer im aktuellen Jahr 224 € monatlich bzw. 2.688 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei sparen. Zusätzlich können noch weitere 150 € monatlich oder 1.800 € jährlich nur steuerfrei einbezahlt werden.
Diese Fördergrenzen gelten sowohl für Arbeitgeber- als auch für Arbeitnehmeranteile; insgesamt dürfen die Maximalbeiträge nicht überschritten werden.
Bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen zu Unterstützungskassen und Direktzusagen gibt es keinerlei Einschränkungen, der Beitrag ist immer steuer- und sozialversicherungsfrei. Falls der Arbeitnehmer die Beiträge aus seinem Gehalt zahlt, ist die Sozialversicherungsfreiheit auf 224 € im Monat (bzw. 2.688 € im Jahr) beschränkt.



