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Die staatlich geförderte Rente als Altersvorsorge

Sorgen Sie vor mit einer Riester-Rente

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Schnell-Check Riester

Die Rentenreform unter dem damaligen Sozialminister, Herrn Walter Riester, hat das Niveau der gesetzlichen Rente gesenkt. Die nach ihm benannte Riester-Rente ist dazu gedacht, die so entstandene Lücke privat zu schließen. Und dafür gibt es staatliche Zuschüsse.
Riester-Renten können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nur Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte entweder als Garantierente oder als fondsgebundene Rente mit Renditechance abschließen.

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Die Riester-Rente - Was ist das?

Die Riester-Rente ist eine freiwillige Rentenform, die Sie bereits ab einem geringen monatlichen Beitrag abschließen können. Sie erhalten dann im Ruhestand eine lebenslange Zusatzrente. Der Staat erteilt den entsprechenden Angeboten der Versicherungen ein Zertifikat.

Eine bestimmte Qualität oder gar eine überdurchschnittliche Gewinnchance garantiert dieses Zertifikat Ihnen allerdings nicht. Jede Riester-Rente muss dieses Zertifikat haben, da es sonst keine staatliche Förderung gibt.

Anreize durch wachsende Förderung

Mit der Riester-Rente erwerben Sie ein Anrecht auf eine lebenslange Rente. Der Staat bietet Ihnen bestimmte Anreize (Zulagen, Steuerersparnis), die Riester-Rente abzuschließen. Von diesen Anreizen profitieren vor allem Verheiratete und Eltern. Denn die Erfinder hatten besonders die Verwirklichung sozialstaatlicher Ideale im Auge: Mit Ehepartner erhalten Sie die doppelte Grundzulage, für jedes Kind gibt´s extra Zulagen. Und die Beiträge können Sie in bestimmten Höchstgrenzen auch noch als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Die Höhe der Förderung drückt die so genannte Förderquote aus. Die Förderquote ermittelt dabei den Anteil der staatlichen Zuschüsse am Gesamtbeitrag zum Riester-Vertrag.

Wie viel staatliche Zuschüsse bekommen Sie pro Beitragsjahr?

SingleHausfrau mit KindernFamilie mit Kindern 
monatl. Gesamtbetrag

53,33 €/Mon.

83,25 €/Mon.

160,00 €/Mon.

Eigenanteil

40,50 €/Mon.

30,00 €/Mon.

116,33 €/Mon.

Staatliche Zulage

154 € p.a. Grundzulage

154 € p. a. Grundzulage
+ 185 € p. a. Kinderzulage
+ 300 € p. a. Kinderzulage

154 € p. a. Grundzulage
+ 185 € p. a. Kinderzulage
+ 185 € p. a. Kinderzulage

Förderquote

24%

64%

27%

Die Zahlen in obiger Tabelle beziehen sich auf unsere Rechenbeispiele

Wie funktioniert das?

Voraussetzung: Sie müssen gesetzlich versichert sein

Wenn Sie also abhängig Beschäftigter oder Angestellter im öffentlichen Dienst sind und Pflichtbeiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung zahlen beziehungsweise Beamter, Richter oder Soldat sind, können Sie eine Riester-Rente abschließen. Das gilt auch, wenn Sie z.B. als Selbstständiger pflichtversichert sind, etwa in der Künstlersozialkasse. Aber auch Eltern in der Kindererziehungszeit und Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld sind förderfähig.

Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehepartner gesetzlich pflichtversichert ist. Dann kann auch der andere die Zulage erhalten - aber nur, wenn er einen eigenen Vertrag abschließt und die Eheleute nicht dauernd getrennt leben.

Besonders interessant ist die Riester-Rente für Ehepaare, bei denen nur ein Partner berufstätig ist. Auch der nichtberufstätige Ehepartner kann seine Altersvorsorge mit der staatlich geförderten Riester-Rente aufbauen.

Was müssen Sie einzahlen?

Als Versicherter zahlen Sie monatlich, vierteljährlich oder jährlich einen frei wählbaren Betrag in Ihre Versicherung ein. Diese Beiträge können Sie Ihrer Lebenssituation anpassen und bei Bedarf auch aussetzen.

Um jedes Jahr die volle Zulage zu erhalten, muss die jährliche Sparleistung (Eigenbeitrag plus Zulagen) mindestens 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens betragen. Nur dann erhalten Sie in voller Höhe die staatlichen Zulagen. Zahlen Sie weniger, verringern sich auch die Zulagen entsprechend.

Wieviele staatliche Zuschüsse bekommen Sie pro Beitragsjahr?

seit 2008
Grundzulage154 €
Ehepartner154 €
pro Kind geboren nach dem 01.01.2008300 €
pro Kind geboren vor dem 01.01.2008185 €
Einmaliger Berufseinsteigerbonus bis zum 25. Lebensjahr200 €
max. steuerlich absetzbar2.100 €

Diese Zuschüsse werden direkt vom Versicherungsunternehmen beantragt und Ihrem Vertrag gutgeschrieben.

Das Ergebnis: Eine lebenslange Zusatz-Rente

Sie erhalten eine lebenslange Rente, deren Höhe sich nach dem Umfang der eingezahlten Beiträge bemisst. Diese Rente kann monatlich oder als Summe mehrerer Monatsrenten (bis zu 12 Monate) ausgezahlt werden. Diese Rentenzahlungen sind dann in vollem Umfang zum dann aktuellen und individuellen Steuersatz zu versteuern.

Kapitalwahlrecht

Beim Eintritt ins Rentenalter haben Sie auch ein so genanntes Kapitalwahlrecht, dies bedeutet, dass Sie sich bei Rentenbeginn bis zu 30% des angesparten Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen können. Dafür müssen Sie eine entsprechend geringere monatliche Rentenzahlung in Kauf nehmen.

Darüber hinaus kann das angesparte Kapital auch zur Baufinanzierung verwendet werden:

  • Wohn-Riester-Option: Bau oder Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
  • Erwerb von Pflichtanteilen an Genossenschaften für selbstgenutzten Wohnraum
  • Zum Rentenbeginn als einmalige Tilgung

Wichtig!

Wenn Sie von den staatlichen Zulagen profitieren wollen, müssen Sie beim Eintritt ins Rentenalter mindestens 60 Jahre alt sein.

Für wen ist die Riester-Rente empfehlenswert?

Menschen mit geringem Einkommen

Auch wenn Sie wenig verdienen, empfiehlt sich für Sie ein Vertragsabschluss. Schon mit geringen monatlichen Beiträgen haben Sie Anspruch auf Zulagen vom Staat - für Sie und Ihre Kinder. Dabei machen die staatlichen Zulagen schon einen hohen Anteil des angelegten Beitrags aus.

Junge Familien

Junge Familien profitieren in besonderem Maße von der Kinderzulage, da für jedes Kind eine Zulage bezahlt wird.

Menschen, die sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen

Wenn Sie sich Sorgen um Ihren Arbeitsplatz machen, greifen Sie am besten auch zu einer Riester-Rente. Denn die geförderten Beiträge sind Hartz IV-sicher und werden nicht auf Ihr Vermögen angerechnet.

Für wen ist die Riester-Rente weniger empfehlenswert?

Grundsätzlich ist die Riester-Rente für jeden empfehlenswert. Wenn Sie jedoch ein hohes Einkommen und keine Kinder haben, ist für Sie die Riester-Rente aufgrund der steuerlichen Förderung sogar doppelt interessant. Hier kann allerdings auch die Rürup-Rente sinnvoll sein. Daher sollte eine individuelle Beratung durchgeführt werden.

Merksatz:

Die Riester-Rente eignet sich gut für diejenigen, die noch etwas für ihre Basisversorgung tun müssen.

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