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- Staatlich geförderte Rente
- Riester-Rente
- Das Riester-Zertifikat
Das Riester-Zertifikat wird vom Staat vergeben, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die Tarife müssen geschlechtsneutral sein, die Auszahlung erfolgt nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres, Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebenenschutz können zusätzlich abgesichert werden.
- Die eingezahlten Beiträge werden garantiert (Nominalwertzusage).
- Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente oder Auszahlungsplan mit Restverrentung. Einmalauszahlung beziehungsweise variable Teilraten bis zu insgesamt 30% des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals sind zulässig.
- Die Abschluss- und Vertriebskosten werden auf 5 Jahre verteilt.
- Es besteht ein Anspruch darauf, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel zum Wohnungsbau zu entnehmen.




