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Rürup-Rente - PB Förder Rente II

Beispiel: Herbert Müller (58, Unternehmer)

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Herr Müller führt ein kleines Handwerksunternehmen und hat für seinen Ruhestand u.a. mit der Rürup-Rente vorgesorgt. Bei seinem Renteneintritt im Jahr 2015 erhält er eine monatliche Basis-Rente von 1.000 € aus seiner Rürup-Rentenversicherung. Insgesamt erhält er also Rentenzahlungen in Höhe von 12.000 € in diesem Jahr.

Der maßgebliche Besteuerungsanteil seiner Rente bemisst sich nach dem Renteneintrittsjahr. Im Jahr 2015 beträgt dieser Anteil 70%. Entsprechend muss Herr Müller also 8.400 € seiner Rente mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. 3.600 € bleiben steuerfrei.

Dieser steuerfreie Betrag von 3.600 € wird für die Folgejahre als lebenslanger Steuerfreibetrag festgeschrieben und jedes Jahr vor der Steuerermittlung vom Gesamtbetrag der Rente abgezogen.