Sie sind hier: 24.05.2012 12:24:43

Staatliche Förderungen

Schrift -+

Bausparen wird mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage unterstützt.

Rund 75% aller Haushalte haben Anspruch auf diese Förderung. Zusammen können Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage im Jahr bis zu 159,35 € bei Ledigen und 318,70 € bei Verheirateten ergeben.

Beispiele: Gesamtförderung

Förderung pro Jahr Alleinstehende  zusammen-
veranlagte
Ehegatten
8,8% Wohnungsbauprämie bis zu: 45,05 € 90,10 €
9% Arbeitnehmer-Sparzulage* bis zu: 42,30 € 84,60 €
20% Arbeitnehmer-Sparzulage auf Aktiensparen bis zu: 72,00 € 144,00 €
mögliche Gesamtprämie: 159,35 € 318,70 €

* auf vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag

Wohnungsbauprämie

Sie erhalten pro Jahr 8,8% Wohnungsbauprämie für Ihre Einzahlungen bis 512 € für Ledige bzw. 1.024 € für Verheiratete.

Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen

  • 25.600 € bei Ledigen beziehungsweise
  • 51.200 € bei Verheirateten nicht übersteigt.
  • Darüber hinaus müssen Sie im Jahr mindestens 50 € auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt haben.

Ihr Bruttoeinkommen kann wesentlich höher sein:

Bruttoeinkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie

Anzahl Kinder alleinstehend Verheiratet
1 Arbeitnehmer
Verheiratet
2 Arbeitnehmer
keine 28.613 € 56.290 € 57.227 €
1 32.909 € 62.213 € 63.151 €
2 35.801 € 68.136 € 69.074 €

Tipp:
Schon mit 16 Jahren können Sie die Wohnungsbauprämie erhalten!

Arbeitnehmer-Sparzulage

Auf vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto einzahlt, erhalten Sie 9% Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Begünstigt sind pro Arbeitnehmer maximal 470 € im Jahr.

Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen

  • 17.900 € bei Ledigen beziehungsweise
  • 35.800 € bei Verheirateten nicht übersteigt.

Ihr Bruttoeinkommen kann wesentlich höher sein:

Bruttoeinkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage

Anzahl Kinder alleinstehend Verheiratet
1 Arbeitnehmer
Verheiratet
2 Arbeitnehmer
keine 20.856 € 40.793 € 41.713 €
1 25.068 € 46.601 € 47.521 €
2 27.972 € 52.430 € 53.368 €
3 30.876 € 58.353 € 59.292 €

Im "Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung", das zum 01.04.09 in Kraft getreten ist, wurde festgelegt, dass beim Aktiensparen die Einkommensgrenzen von 17.900 € bei Ledigen auf 20.000 € und bei Verheirateten von 35.800 € auf 40.000 € anzuheben sind.