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Bausparen wird mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage unterstützt.
Rund 75% aller Haushalte haben Anspruch auf diese Förderung. Zusammen können Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage im Jahr bis zu 159,35 € bei Ledigen und 318,70 € bei Verheirateten ergeben.
Beispiele: Gesamtförderung
| Förderung pro Jahr | Alleinstehende | zusammen- veranlagte Ehegatten |
|---|---|---|
| 8,8% Wohnungsbauprämie bis zu: | 45,05 € | 90,10 € |
| 9% Arbeitnehmer-Sparzulage* bis zu: | 42,30 € | 84,60 € |
| 20% Arbeitnehmer-Sparzulage auf Aktiensparen bis zu: | 72,00 € | 144,00 € |
| mögliche Gesamtprämie: | 159,35 € | 318,70 € |
* auf vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag
Wohnungsbauprämie
Sie erhalten pro Jahr 8,8% Wohnungsbauprämie für Ihre Einzahlungen bis 512 € für Ledige bzw. 1.024 € für Verheiratete.
Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen
- 25.600 € bei Ledigen beziehungsweise
- 51.200 € bei Verheirateten nicht übersteigt.
- Darüber hinaus müssen Sie im Jahr mindestens 50 € auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt haben.
Ihr Bruttoeinkommen kann wesentlich höher sein:
Bruttoeinkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie
| Anzahl Kinder | alleinstehend | Verheiratet 1 Arbeitnehmer |
Verheiratet 2 Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| keine | 28.613 € | 56.290 € | 57.227 € |
| 1 | 32.909 € | 62.213 € | 63.151 € |
| 2 | 35.801 € | 68.136 € | 69.074 € |
Tipp:
Schon mit 16 Jahren können Sie die Wohnungsbauprämie erhalten!
Arbeitnehmer-Sparzulage
Auf vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto einzahlt, erhalten Sie 9% Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Begünstigt sind pro Arbeitnehmer maximal 470 € im Jahr.
Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen
- 17.900 € bei Ledigen beziehungsweise
- 35.800 € bei Verheirateten nicht übersteigt.
Ihr Bruttoeinkommen kann wesentlich höher sein:
Bruttoeinkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage
| Anzahl Kinder | alleinstehend | Verheiratet 1 Arbeitnehmer |
Verheiratet 2 Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| keine | 20.856 € | 40.793 € | 41.713 € |
| 1 | 25.068 € | 46.601 € | 47.521 € |
| 2 | 27.972 € | 52.430 € | 53.368 € |
| 3 | 30.876 € | 58.353 € | 59.292 € |
Im "Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung", das zum 01.04.09 in Kraft getreten ist, wurde festgelegt, dass beim Aktiensparen die Einkommensgrenzen von 17.900 € bei Ledigen auf 20.000 € und bei Verheirateten von 35.800 € auf 40.000 € anzuheben sind.




