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Bausparvertrag und Rente

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Ein Bausparvertrag - nicht nur zum Bauen

Das Sparguthaben kann nach Zuteilung des Vertrages flexibel nach Ihren Wünschen verwendet werden. Ob es eine Baumaßnahme, ein Auto, ein Motorrad oder eine lang ersehnte Reise sein soll, ist Ihnen überlassen. Falls Sie staatliche Förderungen in Anspruch genommen haben, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Vertrag 7 Jahre lang besteht (gesetzliche Bindungsfrist für die Förderungen). Ausnahme: Innerhalb dieser Bindungsfrist kann das Guthaben jederzeit „wohnwirtschaftlich“ genutzt werden.

Eine Bauspar-Finanzierung ist die richtige Lösung, wenn Sie eines der folgenden Ziele haben:

  • Neubau eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung
  • Erwerb eines Wohngebäudes, einer Eigentumswohnung oder von Bauland
  • An-, Aus- und Umbau eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung
  • Werterhalt Ihrer Immobilie absichern
  • Ablösung von bestehenden Wohnungsbaudarlehen
  • Zahlung von Erschließungskosten und sonstige Baunebenkosten
  • Kauf von Erbbaurechten
  • Zahlung an Miterben, wenn es sich um eine Auszahlung des Erben zum Erwerb von Wohneigentum handelt, etc.

Ein Bausparvertrag ist auch die richtige Lösung, wenn Sie risikolos und flexibel ein finanzielles Fundament für eines der folgenden Ziele benötigen:

  • Startkapital für Ihr(e) Kind(er)/Enkel bilden (z.B. Berufsausbildung/Studium, erste Wohnung, Führerschein)
  • Absicherung Ihrer wachsenden Ansprüche (z.B. größere Wohnung, Fortbildung, größeres Auto)
  • Nutzung der staatlichen Förderungen (Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage)