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Wohn-Riester

BHW Eigenheim-Förderung

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Schnell-Check Eigenheim-Förderung mit der BHW

Wer keine Miete mehr zahlen muss, braucht im Alter weniger Geld! Aus diesem Grund hat der Staat den "Wohn-Riester" - auch Eigenheimrente genannt - ins Leben gerufen. Damit können Sie ab sofort das angesparte Geld Ihrer Riester-Rente auch für den Kauf oder den Bau von Wohneigentum einsetzen. Sichern Sie sich jetzt mit der BHW Eigenheim-Förderung den Wohn-Riester und bauen Sie auf eine mietfreie Zukunft!

Das Postbank Angebot zum Thema Eigenheim-Förderung

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Die Eigenheim-Förderung - Was ist das?

Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz wird der Kauf oder der Bau selbst genutzter Wohnimmobilien im Rahmen der privaten Altersvorsorge über den sogenannten "Wohn-Riester" gefördert. Dies gilt auch für die Entschuldung von Wohneigentum bei Rentenbeginn. Damit gehören Bauspar- und Darlehensverträge künftig zu den staatlich geförderten Produkten.

Profitieren Sie dabei von folgenden Vorteilen:

  • Umfassende Beratung und attraktive Angebote zur Eigenheim-Förderung
  • Einmalig 200 € Bonus für Berufseinsteiger unter 25 Jahren
  • Bausparen und Wohneigentum werden als Form der Altersvorsorge staatlich voll anerkannt.
  • Bausparen und Wohneigentum werden nach Wegfall der Eigenheimzulage jetzt als Form der Altersvorsorge staatlich gefördert.
  • Die selbst genutzte Immobilie ist die einzige Altersvorsorge, die man schon heute genießen kann.
  • Die Immobilie ist inflationssicher und damit wertbeständig.
  • Mietfreies Wohnen im Alter bessert die eigene Rentenkasse auf.
  • Das Eigenheim (Rente aus Stein) ist vererbbar.
  • Erträge aus einem Wohn-Riester-Bausparvertrag sind abgeltungsteuerfrei.
  • Wohn-Riester ist Hartz IV sicher, das Riester-geförderte Altersvorsorgevermögen wird bei der Ermittlung des persönlichen Vermögens ausgenommen.

Das gesetzlich beschlossene Eigenheimrentengesetz tritt zum 01.01.2008 rückwirkend in Kraft.

Wie funktioniert das?

Das ist neu

Jeder, der riestert und eine Immobilie erwerben will, kann diese Förderung jetzt auch für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum als  private Altersvorsorge nutzen. So fließt bei der Auszahlung des Riester-Vertrags das komplette Kapital vollständig in den Kauf Ihrer Immobilie.

Durch die Riesterförderung für die Finanzierung der selbstgenutzten Immobilie können Sie den Traum vom eigenen Heim schneller wirklich werden lassen. Sie zahlen Ihren Alterswohnsitz schneller ab und Ihre Rente wird nicht durch monatliche Mietzahlungen und Zinsraten geschmälert.

Ein weiteres Plus: Sie können die staatlichen Zuschüsse direkt zur Tilgung Ihres Darlehens verwenden. Auch bestehende Riester-Verträge können für die Eigenheimfinanzierung verwendet werden.

Das gibt's vom Staat dazu

Damit Sie sich ein zweites Standbein für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit aufbauen können, fördert der Staat den Wohn-Riester mit folgenden Zulagen:

  • Unverheiratete erhalten jährlich 154 €*, Verheiratete dementsprechend 308 €*
  • Eltern bekommen für jedes ab 2008 geborene Kind jährlich 300 €, Kinder mit Geburtsdatum vor 2008 werden jeweils mit 185 €* pro Jahr gefördert.
  • Zusätzlich gibt es für Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr einen einmaligen Bonus von 200 €, wenn sie mit der Riesterförderung fürs Alter vorsorgen.

* Beitrag beträgt mind. 4% des Bruttoeinkommen.

Während der Ansparphase sind die Beiträge steuerfrei. Die Besteuerung erfolgt erst nachgelagert zu einem meist günstigeren Steuersatz in der Auszahlungsphase.

Für wen ist die Eigenheim-Förderung empfehlenswert?

Jeder, der selbst genutztes Wohneigentum für seine zusätzliche private Altersvorsorge erwerben möchte, ist mit dem Wohn-Riester bestens beraten. Dazu zählen insbesondere:

  • Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
  • Alle Berufseinsteiger unter 25 Jahren, die einmalig einen Bonus über 200 € erhalten.
  • Alle, die bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, können rückwirkend auf die "Rente aus Stein" setzen.

*Riesterförderung für eine Familie mit zwei Kindern (Laufzeit 32 Jahre/ Kinderzulage Laufzeit 20 und 21 Jahre) bei einer Sparleistung von mind. 4% des jeweiligen Vorjahreseinkommen (inkl. der Förderung).

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