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Die Wohn-Riester-Förderung im Überblick
Verschenken Sie kein Geld und sichern Sie sich mit der BHW Eigenheim Förderung Ihre staatliche Unterstützung. Der Staat fördert Sie und Ihre Familie jährlich mit attraktiven zulagen. Der Zulagenanspruch ist einkommensunabhängig. Die Sparleistung beträgt lediglich 4% des Vorjahreseinkommens abzüglich der zustehenden Zulagen
Berechnungsbeispiele
21-jähriger Berufsstarter
| Förderung | Gesamt |
|---|---|
| Berufseinsteigerbonus (einmalig) | 200 € |
| pro Jahr | 154 € |
| 10 Jahre | 1.754 € |
| 20 Jahre | 3.280 € |
Familie, zwei Kinder (ein Kind 2008 geboren)
| Förderung | Gesamt |
|---|---|
| pro Jahr | 793 € |
| 10 Jahre | 7.930 € |
| 20 Jahre | 15.860 € |
Ehepaar, Mitte 40
| Förderung | Gesamt |
|---|---|
| pro Jahr | 308 € |
| 10 Jahre | 3.080 € |
| 20 Jahre | 6.160 € |
Zusätzliche Steuervorteile
Die Sparleistungen sind bis maximal 2.100 EUR als Sonderausgaben absetzbar. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, ergibt sich ein Steuervorteil - Stichwort: Günstigerprüfung.
Wer hat ein Anrecht auf Riester-Förderung?
Jeder, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt: Arbeitnehmer, Auszubildende, rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z.B. Handwerker), Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit. Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte (wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben), Landwirte, Beamte, Richter und Berufssoldaten, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie Ehepartner von Begünstigten (mittelbar zulagenberechtigt, nur dann, wenn nicht dauernd getrennt lebend und wenn beide Ehepartner einen eigenen Vertrag abschließen).





