Sie sind hier: 09.02.2012 09:45:14

Lexikon Baufinanzierung

A...

Schrift -+

Hier finden Sie alle relevanten Begriffe rund ums Thema - kurz und informativ.

A    B    D    E    F    G    H    I    J       L    M    N    O    P    R    S    T    U    V    W    Z

Abschreibung

Betrag bzw. Methode zur Ermittlung der durch Nutzung eingetretenen Wertminderung. Fast jedes Wirtschaftsgut unterliegt Abnutzungen und hat deswegen nur eine bestimmte Nutzungsdauer (z.B. vorgegeben durch sog. AfA-Tabellen).
Die einmaligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes werden auf diese gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt (Absetzung für Abnutzung = AfA) und so der jährliche Abschreibungsbetrag ermittelt. Der Abschreibungs- betrag kann steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden, z.B. die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung und die Leistungsabschreibung. Die Wahl der Abschreibungsmethode ist von der Abschreibungsursache (Gebrauchs- oder Zeitverschleiß) abhängig.

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Siehe Abschreibung

Abtretung

Auch Zession genannt. Übertragung eines Rechtes oder eines Anspruches auf einen neuen Gläubiger.
Bei der Baufinanzierung spielt die Abtretung folgender Rechte an den Darlehensgeber eine Rolle:

  1. Abtretung einer Grundschuld, besonders bei Umschuldungen. Sie erübrigt die Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch zugunsten des neuen Darlehensgebers. Dieser wird jedoch erwarten, daß die Bedingungen (Grundschuldrahmen) der abzutretenden Grundschuld, wie Zinssatz, Nebenleistungen und Vollstreckbarkeit, seinen Anforderungen entsprechen. Grundsätzlich wird die Abtretung an den neuen Darlehensgeber im Grundbuch eingetragen. Die Kosten hierfür sind meist niedriger als bei einer neuen Grundschuldbestellung.
  2. Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen oder Lebensversicherungen (Tilgungsaussetzung).

Alleineigentum

Siehe Sondereigentum

Allgemeine Darlehensbedingungen

Von der Bank vorformulierte Vertragsbedingungen, die grundsätzlich für alle Kunden bei der Aufnahme eines Darlehens gelten.

Amortisation

Allmähliche Tilgung einer Schuld nach einem festgelegten Plan.

Amtlicher Lageplan

Aus dieser beglaubigten Katasterhandzeichnung (meist im Maßstab 1:500) ist die Lage des Grundstücks, die Grundstücksgröße u. a. ersichtlich.

Anderkonto

Bankkonto, das nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die einem besonderen Standesrecht unterliegen (z.B. Notare), eröffnet wird zur vorübergehenden Verwahrung von Fremdgeldern. Das Notaranderkonto ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung, auch wenn die zur Sicherheit bestellte Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.

Annuität

Jährlicher Betrag, der für Zins und Tilgung eines Darlehens vom Schuldner zu zahlen ist (Annuitätendarlehen). Die Annuität wird in gleichen monatlichen Teilbeträgen gezahlt.

Beispiel
Nominalbetrag 300.000 €
Sollzins 6% p. a.
Tilgungssatz 1% p. a.
Jahresleistung 300.000 € x (6 + 1) : 100 = 21.000 €
monatliche Leistung 21.000 € : 12 = 1.750 €

Bei gleichbleibender Jahresleistung sinkt mit fortschreitender Tilgung mit jedem monatlichen Teilbetrag der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils. In der Beispielrechnung ist das Darlehen nach ca. 33 Jahren voll zurückgezahlt.

Annuitätendarlehen

Auch Amortisations- oder Tilgungsdarlehen genannt. Die Bezeichnung kommt von der Art der Verzinsung und Tilgung der Darlehen mit einer gleichbleibenden Jahresleistung (Annuität). Der Darlehensnehmer zahlt dabei während der vereinbarten Zinsfestschreibung eine gleichbleibende Jahresleistung, die sich aus dem Zins- und Tilgungssatz in Prozent des Darlehens (Nominalbetrag) errechnet. Mit fortschreitender Tilgung verringert sich der in der Jahresleistung enthaltene Zinsanteil, während der Tilgungsanteil entsprechend steigt.

Anpassungstermin

Siehe Konditionenanpassung

Anschaffungskosten

Summe aller anfallenden Kosten. Hierzu zählen die Kosten für den Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks sowie evtl. Renovierungs- und Modernisierungskosten inklusive der Anschaffungsnebenkosten. Dies sind u. a. Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrages, die Eintragungsgebühren in das Grundbuch, die Maklerprovision und die Grunderwerbssteuer (Herstellungskosten).

Anschlußfinanzierung

Vor Ablauf der Zinsbindungsfrist des Darlehens können Sie die neuen Konditionen (Bedingungen) mit Ihrer Bank neu verhandeln. In der Regel erhalten Sie automatisch ein Angebot Ihrer Bank. Durch Umschuldung und Wechsel des Kreditinstitutes entstehen Kosten (z. B. Beglaubigungskosten für die Abtretungserklärung der Grundschuld, Eintragungsgebühren beim Grundbuchamt, evtl. Kosten für eine neue Schätzung.

Auflassung

Die Auflassung ist die zur Übertragung des Grundstückseigentums erforderliche Einigung der Verkäufers und des Erwerbers bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor dem Notar. In der Praxis wird häufig bereits bei Abschluss des Kaufvertrages die Auflassung erklärt. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.

Auflassungsvormerkung

Eintragung im Grundbuch, die der Sicherung des schuldrechtlichen Anspruches auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück dient.

Aufmaß

Anhand des Aufmaßes wird die erbrachte Bauleistung nach der Fertigstellung erfasst und bei der Endabrechnung zugrunde gelegt. Berechnungsgrundlage für das Aufmaß ist die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen). Bei Festpreisvereinbarungen entfällt die Aufmaß-Abrechnung.

Aufteilungsplan

Eine von der Baubehörde genehmigte Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage der im Sondereigentum und der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Die einzelnen Nutzungseinheiten sind in der Regel fortlaufend durchnumeriert, so daß sie eindeutig identifizierbar sind. Der Aufteilungsplan wird bei Bildung von Wohnungseigentum benötigt. Der Aufteilungsplan sowie die Abgeschlossenheitsbescheinigung sind der Teilungserklärung beizufügen und dem Grundbuchamt einzureichen.

Aufwendungsdarlehen / -zuschüsse

Siehe Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus.

Ausbauhaus

Ein Haus, bei welchem ein nicht vollständig fertiggestelltes Gebäude vom Bauherrn erworben bzw. übernommen wird. Üblicherweise handelt es sich bei einem Ausbauhaus um ein Fertighaus. Es ist aber auch als Massivhaus möglich. Wer sich für ein Fertighaus entscheidet, daß sich quasi im Rohbauzustand befindet, sollte über sehr gute handwerkliche Fähigkeiten und über sehr viel Freizeit verfügen. Die zu erbringenden Eigenleistungen können vom Dachgeschossausbau bis zum kompletten Innenausbau reichen. Der Vorteil des Ausbauhauses besteht in den geringeren Kosten durch die erbrachten Eigenleistungen.

Außenanlagen

Hierzu gehören Garten- und Hofanlagen, Wege, Einfriedungen, Stützmauern, Entwässerungs- und Versorgungsanlagen vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze bzw. zur öffentlichen Fläche.

Auszahlung

Die Auszahlung eines Baudarlehens erfolgt erst, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen entsprechend dem Darlehensvertrag erfüllt sind und eine Auszahlungsanweisung des Darlehensnehmers vorliegt. Bei fertigen Gebäuden wird das Darlehen üblicherweise in einem Betrag, bei Neubauten entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt. Verzögert sich die Auszahlung, fallen in der Regel Bereitstellungszinsen an.

Auszahlungskurs

Prozentsatz des Darlehensbetrages (Nominalbetrag), nach Abzug des vereinbarten Damnums.

Auszahlungsvoraussetzungen

Die Auszahlungsvoraussetzungen sind im Darlehensvertrag geregelt. Ein Darlehen wird ausgezahlt, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Aval

Banktypischer Ausdruck für eine Bürgschaft.

Avalgebühr

Bürgschaftsgebühr

© 2012 Deutsche Postbank AG