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Solarenergie

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Förderung von Sonnenkollektoren

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Die Bundesregierung fördert den Einbau von Sonnenkollektoren mit folgenden Beträgen:

  • Erstinstallation

    Bei Erstinstallation für Anlagen mit einer Gesamtbruttokollektorfläche von über 200 qm 84 EUR je angefangenem qm installierter Bruttokollektorfläche bis 200 qm und 48 EUR für jeden darüber hinaus installierten qm Bruttokollektorfläche.

  • Erweiterungsvorhaben

    Bei Erweiterungsvorhaben 48 EUR je angefangenem qm zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche, unabhängig von der Größe der bereits bestehenden Anlage.

  • Kombianlagen

    Kombianlagen, die auch der Heizungsunterstützung dienen, werden mit 108 Euro je angefangenem qm installierter Bruttokollektorfläche gefördert. Sie müssen dafür eine Mindestkollektorfläche von 10 qm Flachkollektoren oder 8 qm Vakuumröhrenkollektoren haben.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen sowie Kommunen, kommunale Betriebe, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechtes und eingetragene Vereine.
Diese Fördermittel dürfen nicht mit anderen Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln kombiniert werden. Ausgenommen davon sind Darlehen und Mittel, die an Handwerksbetriebe ausgezahlt werden.

Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Für den Einbau von Sonnenkollektoren gewährt die KfW Darlehen zu günstigen Zinsen mit unterschiedlicher Laufzeit und einigen tilgungsfreien Jahren. Das Darlehen ist kombinierbar mit dem Zuschuss vom BAFA.

Förderung von Photovoltaik-Anlagen

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Auf Grund des Gesetzes sind die Netz betreibenden Energieversorger verpflichtet, privat erzeugten Solarstrom bei Netzeinspeisung zu vergüten.

Für Strom aus solarer Strahlungsenergie wird eine Mindestvergütung garantiert. Diese Mindestvergütung wird für ab 1. Januar 2007 in Betrieb genommene freistehende Anlagen um 6,5 %, für übrige Anlagen um 5% gesenkt. Die Vergütung wird für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich der Monate des Inbetriebnahmejahres gezahlt. Die Vergütungssätze betragen für dieses Jahr (2006):

- Vergütung für freistehende Anlagen 40,60 Cent/kWh.
- Vergütung für Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden bis zu einer Anlagengröße von 30 kW 51,80 Cent/kWh
- Vergütung für Anlagen zwischen 30 kW und 100 kW (für den Teil, der über 30 kW liegt) 49,28 Cent/kWh
- Vergütung für Anlagen über 100 kW (für den Teil, der über 100 kW liegt) 48,74 Cent.
- Bonus für Fassadenanlagen zusätzlich 5 Cent/kWh.

Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Programmnummer 140 "Solarstrom Erzeugen"

Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei einer durchleitenden Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank) beantragen.

Der Finanzierungsumfang bzw. der Höchstbetrag beträgt 100 % der Kosten, max. 50.000 Euro je Vorhaben. Die Laufzeit des Darlehens beträgt i.d.R. 20 Jahre mit max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren bei mind. 1, max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Es gilt eine Zinsfestschreibung wahlweise für 5 oder 10 Jahre. Die Auszahlung beträgt 96 % grundsätzlich in einer Summe. Es fällt eine Zusageprovision von 0,25 % p. M. auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag an, zwei Tage und einen Monat nach Zusage beginnend.