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Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zu Bausparen und Baufinanzierung. Fragen zu einzelnen Angeboten erreichen Sie über die Verlinkung rechts auf dieser Seite.
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- Was ist der Unterschied zwischen Nominalzins und Effektivzins?
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Der Nominalzinssatz bezeichnet den Jahreszins für ein Darlehen in Prozent.
Der Effektivzins gibt die Verzinsung eines Darlehens unter Berücksichtigung preiserhöhender Kostenbestandteile an. Er ist daher in der Regel höher als der Nominalzins. Dabei werden Nominalzins, Auszahlungskurs, Tilgungshöhe, Bearbeitungsgebühren, Zinsfestschreibungsdauer sowie Zahlungs- und Verrechnungstermine für Zins und Tilgung eingerechnet. Der Effektivzins hilft, verschiedene Darlehen besser miteinander vergleichen zu können.
Gesetzlich definiert ist der Effektivzins in der Preisangabenverordnung.
- Was bedeutet anfänglicher Effektivzins?
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Der Effektivzins hat allgemein zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote mit gleicher Laufzeit bzw. gleichem Zinsbindungszeitraum vergleichbar zu machen. Seine Angabe richtet sich nach der Preisangabenverordnung (PAngV) und berücksichtigt insbesondere den Nominalzins, die Bearbeitungskosten, das Damnum (Disagio) und die vereinbarte Zahlungsfälligkeit. Die mathematischen Grundsätze der PAngV gelten für alle Kreditinstitute gleichermaßen. Werden die Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben, spricht man vom "effektiven Jahreszins". Bei den üblichen Darlehen mit Konditionenanpassung sprechen wir für den jeweiligen Zinsbindungszeitraum vom "anfänglichen effektiven Jahreszins".
- Was ist Disagio/Damnum?
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Unter einem Disagio, auch Damnum oder Abschlag genannt, versteht man die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag. Wegen der geringeren Auszahlung zahlen Sie für Darlehen mit Disagio geringere Nominalzinsen. Bei Darlehen mit Disagio sollte grundsätzlich eine höhere Tilgung als bei Darlehen mit Vollauszahlung vereinbart werden. Darlehen mit identischem Effektivzins benötigen in den Disagiovarianten eine längere Zeit bis zur vollständigen Darlehensrückführung als in der Vollauszahlungsvariante (100%).
- Was ist ein Notaranderkonto?
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Ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern. Das Notaranderkonto ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung (Valutierung) zur Kaufpreisabwicklung, solange die Grundschuld noch nicht bzw. nicht ranggerecht eingetragen ist.
- Was ist eine notarielle Rangbescheinigung oder auch Notarbestätigung?
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Eine Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld nichts im Wege steht. Die Notarbestätigung (Rangbescheinigung) ermöglicht die Auszahlung des Darlehens, bevor die Eintragung im Grundbuch vollzogen ist.
- Warum wird bei geringeren Darlehensbeträgen ein Zinsaufschlag erhoben?
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Auch bei geringen Darlehensgrößen hat die Postbank einen Mindestaufwand für Prüfung und Bearbeitung. Diese Kostenbelastung wird durch den Zinszuschlag pauschal abgegolten.
- Warum werden bei höheren Beleihungswerten Zinszuschläge berechnet?
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Die Postbank erhebt dann, wenn die Beleihung bestimmte, definierte Prozentwerte der angemessenen Herstellungskosten/des Kaufpreises überschreitet, branchenübliche Zinszuschläge. Diese Zinszuschläge stellen einen Ausgleich für die Übernahme des erhöhten Risikos aufgrund eines relativ geringen Eigenkapitals dar. Falls Sie jedoch weitere Zusatzsicherheiten stellen können, so entfallen entsprechend die Zinszuschläge.
- Ich habe bereits ein Sachverständigengutachten. Fällt trotzdem eine Wertermittlungspauschale an?
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Grundsätzlich ja, da wir unabhänigig von einem bereits vorhandenen Gutachten eine eigene Wertermittlung der Immobilie durchführen.
Klären Sie bitte in jedem Einzelfall die Verwertbarkeit eines bereits vorhandenen, aktuellen Sachverständigengutachtens mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
- Kann man auch mit mehr als 1% tilgen?
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Grundsätzlich ja. Eine eventuell vereinbarte Zinsfestschreibungsfrist darf durch eine höhere Tilgungsrate jedoch nicht unterschritten werden.
- Kann man die Darlehenssumme splitten?
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Grundsätzlich ist es möglich, die Darlehenssumme zu splitten, insbesondere wenn innerhalb der Gesamtfinanzierung verschiedene Produktvarianten oder Zinsfestschreibungen gewünscht werden.
- Werden bei gesplitteter Darlehenssumme Zinszzuschläge erhoben?
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Zinszuschläge sind unabhängig von der Anzahl und der Darlehenshöhe der Einzelkonten.




