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SEPA

Allgemeine Informationen

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Ein Mann sitzt vor dem Rechner mit einer Bankkarte in der Hand.

Bedeutung und Ziele von SEPA

Der Begriff SEPA steht für "Single Euro Payments Area", also für den einheitlichen, europaweiten Zahlungsverkehrsraum. Dieser SEPA-Raum besteht aus allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz.
Das Ziel von SEPA ist es, gemeinsame Standards für den Zahlungsverkehr zu schaffen. Nach diesen Standards sollen künftig alle inländischen und grenzüberschreitenden Überweisungen, Lastschriften und auch Kartenzahlungen in Euro abgewickelt werden.

Schrittweise Einführung von SEPA

Die Einführung von SEPA hat bereits begonnen und vollzieht sich in mehreren Stufen:

  • Zum 28.01.2008 wurde die SEPA-Überweisung eingeführt. Mehr als 4.000 Kreditinstitute – darunter auch die Postbank – haben hierfür die Voraussetzungen geschaffen und ihre Teilnahme erklärt.
  • Im November 2009 folgte die Einführung der SEPA-Lastschrift. Ein einheitlicher Rechtsrahmen - als Grundlage für diesen Zahlungsdienst - wurde zum 31.10.2009 geschaffen. Die Postbank bietet die Einlösung von SEPA-Basislastschriften seit Mai 2010 an.
  • In einem dritten Schritt wird geprüft, wann ggf. die nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften komplett durch die SEPA-Standards abgelöst werden. Alle Beteiligten sind sich einig, dass bei diesem Vorhaben ausreichende Übergangsfristen unumgänglich sind.

Die Vorteile von SEPA

Als Bankkunde brauchen Sie bei der Beauftragung einer SEPA-Überweisung nicht mehr darauf zu achten, ob diese ins Inland oder Ausland gerichtet ist. Sie können Überweisungen erteilen, die für alle Richtungen einheitlich gestaltet sind.

Diese Möglichkeit besteht auch für Lastschrifteinzüge. Mit der neuen SEPA-Lastschrift steht für Eurozahlungen ein Zahlungsinstrument zur Verfügung, das die Möglichkeit bietet, neben inländischen auch grenzüberschreitende Zahlungen per Lastschrifteinzug abzuwickeln. Die Basisvariante dieses neuen Zahlungsdienstes ist das SEPA-Basislastschriftverfahren. Mit der Erteilung von sog. Mandaten zum Einzug von SEPA-Basislastschriften kann künftig jeder Kontoinhaber im SEPA-Raum seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber in- und ausländischen Vertragspartnern einfach und komfortabel nachkommen. Voraussetzung ist allerdings, dass der jeweilige Partner die Zahlungserledigung per SEPA-Basislastschrift anbietet.

Die im SEPA-Raum ansässigen Unternehmen können durch die Harmonisierung des Euro-Zahlungsverkehrs ihre bislang länderspezifisch ausgerichteten Zahlverfahren vereinheitlichen und Rationalisierungspotentiale ausschöpfen. Die Einführung der SEPA-Lastschrift  ermöglicht veränderte Angebote, so dass neue Märkte erschlossen und neue Kunden gewonnen werden können.

Angabe von IBAN und BIC bei SEPA-Zahlungen

Voraussetzung für die Nutzung der SEPA-Überweisung und -Lastschrift sind – auch im Inland – die Verwendung

  • der internationalen Bankkontonummer (IBAN) des Begünstigten bzw. Zahlungspflichtigen sowie
  • des internationale Bankcodes (BIC) seiner kontoführenden Bank.

Konsequente Umsetzung nutzt allen Beteiligten

Sie als Privatkunde sollten ihre Zahlungsverfahren und -gewohnheiten zügig umstellen. Nur wenn Wirtschaftsunternehmen, Verbraucher und Kreditinstitute tatkräftig mithelfen, die Voraussetzungen für den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum zu schaffen, wird SEPA die Erwartungen und Bedürfnisse aller Marktteilnehmer erfüllen.