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Versicherungs-Vertragsgesetz (VVG)

VVG-Reform bringt transparentere Kosten und Leistungen

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Zum 1. Januar 2008 ist das neue Versicherungs-Vertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten. Mit dieser tief greifenden Reform verfolgt der Gesetzgeber die Verbesserung des Verbraucherschutzes: Mehr Trans-parenz über Kosten und Leistungen der Versiche-rungsprodukte.

Das VVG regelt die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer. Das letzte VVG stammt bereits aus dem Jahre 1908.

Mit der Neufassung dieses Gesetzes verfolgt der Gesetzgeber folgende Ziele:

  • Verbesserung des Verbraucherschutzes durch umfassendere Informationen vor Vertragsabschluss
  • Optimierte Verteilung der Überschüsse für den Kunden durch Beteiligung an stillen Reserven
  • Beratung des Kunden auch bei Vertragsänderungen während der Laufzeit
  • Höhere Auszahlung bei vorzeitiger Kündigung in den ersten Vertragsjahren

So profitieren Sie von der VVG-Reform:

  • Höhere Rendite durch Auflösung der stillen Reserven
  • Höhere Transparenz und bessere Vergleichbarkeit durch eine standardisierte Modellrechnung
  • Mehr individuelle produktbezogene Informationen vor Vertragsabschluss

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