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- Versicherungs-Vertragsgesetz (VVG)
Zum 1. Januar 2008 ist das neue Versicherungs-Vertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten. Mit dieser tief greifenden Reform verfolgt der Gesetzgeber die Verbesserung des Verbraucherschutzes: Mehr Trans-parenz über Kosten und Leistungen der Versiche-rungsprodukte.
Das VVG regelt die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer. Das letzte VVG stammt bereits aus dem Jahre 1908.
Mit der Neufassung dieses Gesetzes verfolgt der Gesetzgeber folgende Ziele:
- Verbesserung des Verbraucherschutzes durch umfassendere Informationen vor Vertragsabschluss
- Optimierte Verteilung der Überschüsse für den Kunden durch Beteiligung an stillen Reserven
- Beratung des Kunden auch bei Vertragsänderungen während der Laufzeit
- Höhere Auszahlung bei vorzeitiger Kündigung in den ersten Vertragsjahren
So profitieren Sie von der VVG-Reform:
- Höhere Rendite durch Auflösung der stillen Reserven
- Höhere Transparenz und bessere Vergleichbarkeit durch eine standardisierte Modellrechnung
- Mehr individuelle produktbezogene Informationen vor Vertragsabschluss




