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Fragen und Antworten zur Altersvorsorge

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In Zusammenarbeit mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung haben wir für Sie klare Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Altersvorsorge zusammengestellt. Lesen Sie selbst, der Durchblick ist nah!

Grundlagen der Altersvorsorge

Für wen ist Altersvorsorge wichtig?

Für nahezu jeden. Die gesetzliche Rentenversicherung hat als stabile Säule zur Deckung der Altersvorsorge leider ausgedient. Diese Situation betrifft nicht nur die Angestellten und Arbeiter, sondern zunehmend auch die Beamten mit ihren staatlichen Pensionen. Selbstständige mussten seit jeher für das Alter privat vorsorgen. Wer sich also im Alter noch einen passablen Lebensstandard leisten möchte, muss frühzeitig vorsorgen.

Wann sollte man mit der Altersvorsorge beginnen?

So früh wie möglich. Die immer größer werdende Lücke muss durch private und betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden. Wer hier frühzeitig mit dem Sparen beginnt, ist daher immer im Vorteil, denn gerade bei längeren Laufzeiten wirkt der Zinseszinseffekt umso mehr. Unter Zinseszinseffekt versteht man die Wirkung der Zinsen auf die bereits erzielten Zinsen. So erhält beispielsweise ein 25-jähriger, der 40 Jahre lang 50 Euro monatlich anspart bei durchschnittlich 6% Zinsen am Ende der Sparzeit einen Kapitalbetrag von 95.380 Euro. Im Vergleich dazu erhält ein 45-jähriger bei einer Spardauer von 20 Jahren hingegen nur 22.670 Euro, d.h. nur ein Viertel, obwohl er die halbe Anspardauer hat.

Wer kann mich in Sachen Altersvorsorge beraten?

Banken, Sparkassen und Versicherungen oder unabhängige Berater bieten hier meist gute Unterstützung. Die Postbank bietet Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Altersvorsorge-Check. Auf Basis Ihrer Daten und Wünsche / Ziele wird Ihre aktuelle Vorsorgesituation ermittelt und gleichzeitig erhalten Sie individuelle Angebote zur Schließung Ihrer Altersvorsorgelücke.

Welche Möglichkeiten habe ich, um für das Alter vorzusorgen?

Auf die gesetzliche Rente können Sie immer weniger bauen. Je weiter Ihr persönlicher Rentenbeginn in der Zukunft liegt, desto weniger werden Sie staatliche Rente erhalten. Es ist also jedem Einzelnen überlassen, dafür zu sorgen, dass es ihm im Alter gut geht. Allerdings fördert der Staat die private und betriebliche Altersvorsorge sehr großzügig. So bieten die Riester- und Rürup-Renten sowie die Betriebs-Renten teilweise üppige steuerliche Vergünstigungen und Zulagen, also gute Möglichkeiten, Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Und mit privaten Renten, der Schaffung von Wohneigentum oder einem persönlichen Vermögensaufbau kann man sich darüber hinaus fürs Alter zusätzliche Lebensqualität leisten.

Was bedeutet private Altersvorsorge?

Als private Altersvorsorge bezeichnet man alle Maßnahmen zur Deckung des Lebensunterhalts im Alter, die nicht vom Gesetzgeber ausgehen, sondern wie der Name schon sagt, privat vorgenommen werden müssen. Wesentliches Ziel einer privaten Rente (auch: Rentenversicherung) ist der Aufbau einer lebenslangen Zusatzrente im Ruhestand. Diese Zusatzrente bekommen Sie von einer Versicherung ausgezahlt, bei der Sie vorher einen Vertrag abgeschlossen und einmalig oder einige Jahre Beiträge gezahlt haben. Es ist aber auch meist möglich, sich sein angespartes Vermögen am Ende der Laufzeit auf einen Schlag auszahlen zu lassen.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente zahlen Sie auf Ihre private Rente bei der Auszahlung so gut wie keine Steuern: 82 Prozent der Zusatzrente sind z.B. bei Rentenbeginn mit 65 Jahren steuerfrei. Sie versteuern dann nur 18% Ihrer Zusatzrente mit Ihrem individuellen Steuersatz.

Wie kann ich als Selbstständiger für das Alter vorsorgen?

Für Selbstständige empfiehlt sich wegen der steuerlichen Vorteile der Abschluss einer Rürup-Rente. Besonders interessant ist sie für diejenigen, die keine staatliche Altersversorgung besitzen. Diese Personen, die entweder über berufständische Versorgungswerke - etwa für Architekten oder Ärzte - oder über private Lebensversicherungen fürs Alter vorsorgen, können nun zusätzlich diese speziell geförderte Leibrente für ihre persönliche Basisversorgung abschließen.

Dabei sollten Sie bedenken, dass diese Rente nicht vererbbar ist. Die Rürup-Rente wird ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt und ist in der Einzahlungsphase weder übertragbar noch beleih- oder veräußerbar, noch kapitalisierbar.

Ob ein steuerlicher Vorteil bei der Rürüp-Rente im Einzelfall erzielt werden kann und wie hoch er ist, sollte mit Ihrem Steuerberater abgeklärt werden.

Wie viel sollte ich für das Alter sparen?

Das hängt ganz davon ab, wie Sie im Alter leben wollen. Nach Studien vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung wird empfohlen, ca. 10% des Bruttogehalts für die Altersvorsorge zu verwenden. Falls Sie bereits für das Alter sparen, z.B. in einem Riester-Vertrag, decken Sie davon schon 4%-Punkte ab (in 2006 und 2007 3%).

Demzufolge müssen Sie nur noch die restlichen 6% von Ihrem Bruttoeinkommen für die Altersvorsorge aufbringen. Wie viel jedoch genau gespart werden muss, lässt sich nur anhand einer detaillierten Altersvorsorge-Analyse bestimmen, da dies natürlich sehr stark von den Ansprüchen des Einzelnen im Alter abhängt. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin.

Welche staatlichen Förderungen gibt es?

Der Staat fördert verschiedene Wege der Altersvorsorge. Dabei können drei Formen differenziert werden, die sich sowohl in der Förderung, als auch in der Besteuerung im Alter unterscheiden: Riester-Rente, Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge.

Wie die Gestaltung der einzelnen Versorgungswege aussieht, können Sie an den entsprechenden Stellen en detail nachlesen.

Sind Immobilien eine geeignete Altersvorsorge?

Das Eigenheim ist die einzige Altersvorsorge, die Sie heute schon nutzen können. Im Alter kann man dadurch die Ausgaben für Miete sparen. Der Staat unterstützt das Bausparen mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage. Rund 75% aller Haushalte haben Anspruch auf diese Förderung.

Wenn Sie für Ihre Altersvorsorge eine Immobilie kaufen oder bauen möchten, sollte diese auf ihre Bedürfnisse im Alter ausgerichtet sein, z.B. niedrige Betriebskosten. Sie sollte gut erhalten sein, damit im Seniorenalter keine aufwendigen Renovierungen anfallen oder gar eine Kernsanierung nötig wird.

Mietfreies Wohnen im Alter ist in jedem Fall ein erstrebenswertes Ziel. Erreichen können Sie es durch eine eigene Wohnimmobilie, die Sie mit Hilfe einer Baufinanzierung erwerben können. Oder Sie nutzen die neue Wohn-Riester Förderung.

Gibt es Hartz IV sichere Altersvorsorgeprodukte?

Wenn Sie sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen, greifen Sie am besten auch zu einer Riester-Rente oder einer Rürup-Rente. Denn die geförderten Beiträge sind Hartz IV-sicher und werden nicht auf Ihr Vermögen angerechnet.

Bei der Rürup-Rente ist zu beachten, dass sie zwar Hartz IV-sicher ist, aber in der Arbeitslosigkeit zahlen Sie i.d.R. keine Steuer mehr, sodass die Rürup-Rente dann auch keinen Steuervorteil bieten kann. Bei der Riester-Rente erhalten Sie jedoch auf jeden Fall die Riester-Zulage, unabhängig von Ihrer Steuerzahlung.

Gesetzliche Rente

Mit wie viel Rente kann ich im Alter rechnen?

Die Höhe der Rente hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. ob man mit 67 Jahren oder früher unter Inkaufnahme von Abschlägen in Rente gehen möchte, wie viele Jahre und in welcher Höhe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden und welches Bruttoeinkommen man in der Erwerbsphase hatte. Über alle Rentner gesehen kann man sagen, dass die gesetzliche Rente derzeit noch durchschnittlich 60% des Versorgungsbedarfs abdeckt. Als grobe Faustformel kann man annehmen, dass man pro Jahr Einzahlung in die gesetzliche Rente 1% von seinem letzten Nettoeinkommen als Rente erhält. Demzufolge nach 45 Beitragsjahren  45% des letzten Nettoeinkommens.

Woher erfahre ich meine gesetzlichen Rentenansprüche?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (Zusammenschluss von BfA, LVA und VDR) versendet regelmäßig an alle versicherungspflichtigen Angestellten und Arbeiter zwischen 27 und 53 Jahren die so genannte Renteninformation. Aus dieser geht hervor, mit wie viel Rente man bei Rentenbeginn rechnen kann. Allerdings wird hier mit sehr optimistischen Annahmen gerechnet. Wenn Sie jünger als 50 Jahre sind, sollten Sie diese Zahlen mit einem Abschlag versehen. Die Informationsschreiben erhalten Sie auch bei dem Deutsche Rentenversicherung Bund.

Staatlich geförderte Rente

Wer ist Riester-Renten-berechtigt?

Wer in der gesetzlichen Sozialversicherung bzw. Beamter, Richter oder Soldat ist, kann eine Riester-Rente abschließen. Das gilt auch, wenn Sie z.B. als Selbstständiger pflichtversichert sind, etwa in der Künstlersozialkasse. Aber auch Eltern in der Kindererziehungszeit und Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld sind förderfähig.

Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehepartner gesetzlich pflichtversichert ist. Dann kann auch der andere die Zulage erhalten - aber nur, wenn er einen eigenen Vertrag abschließt und die Eheleute nicht dauernd getrennt leben.

Besonders interessant ist die Riester-Rente für Ehepaare, bei denen nur ein Partner berufstätig ist. Auch der nichtberufstätige Ehepartner kann seine Altersvorsorge mit der staatlich geförderten Riester-Rente aufbauen.

Was bringt die Riester-Rente für mich?

Die Riester-Rente ist eine freiwillige Rentenform, die Sie bereits ab einem geringen monatlichen Beitrag abschließen können und die vom Gesetzgeber großzügig mit Zulagen oder einer Steuerersparnis gefördert wird. Sie erhalten dann im Ruhestand eine lebenslange Zusatzrente. Der Staat erteilt den entsprechenden Angeboten der Versicherungen und Banken ein Zertifikat. Eine bestimmte Qualität oder gar eine überdurchschnittliche Gewinnchance garantiert dieses Zertifikat Ihnen allerdings nicht. Jede Riester-Rente muss dieses Zertifikat haben, da es sonst keine staatliche Förderung gibt.

Bei der Riester-Rente gibt es vom Staat eine Grundzulage für Sie von jährlich 54 €. Für Ihren Ehepartner können Sie noch einmal dasselbe erhalten. Natürlich nur, wenn Sie dann 4% Ihres Bruttoeinkommens in die Riester-Rente einzahlen. Begrenzt wird die Beitragshöhe durch einen maximalen Festbetrag in Höhe von 2.100 Euro, um die volle Zulage zu erhalten.

Dazu gibt es die Kinderzulage, die Sie für jedes Kind bekommen, für das Kindergeld bezogen wird. Sie beträgt aktuell 185 € pro Kind für alle die vor 2008 geboren wurden. Ab 2008 gibt es pro Kind 300 € . Seit 2008 ist es notwendig, 4% Ihres Bruttoeinkommens einzuzahlen, wenn Sie die volle Kinderzulage bekommen möchten.

Außerdem können Sie Ihren Riester-Vertrag unter bestimmten Bedingungen für den Eigenheimbau oder für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie einsetzen.

Was bringt die Rürup-Rente für mich?

Die Rürup-Rente, auch bekannt als "Basisrente", ist eine freiwillige private Altersvorsorge mit dem Ziel, eine monatliche Leibrente zu erlangen. Auch die Rürup-Rente wird über steuerliche Abzugsfähigkeit großzügig vom Staat gefördert. Sie muss dafür aber verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen: So ist sie weder beleih- noch vererbbar und auch nicht kapitalisierbar oder übertragbar und die Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr fließen. Weiterhin ist eine vorzeitige Beendigung (Rückkauf) nicht möglich. Wie hoch die Altersvorsorgeaufwendungen, die Sie steuerlich geltend machen können, in Ihrem Fall sind, hängt von Ihrem beruflichen Status und Bruttoeinkommen ab. Details sollten in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

Riester-Rente versus Rürup-Rente – was ist der Unterschied?

Hier muss man zwei Phasen unterscheiden: Zum einen die Beitragsphase:

Bei beiden Varianten ist eine Steuerersparnis möglich - bei der Riester-Rente gibt es sogar noch eine Zulage, die in vielen Fällen besser sein kann als die Steuerersparnis. Wie hoch die Förderung bei beiden Versorgungswegen ist, muss in einer persönlichen Beratung geklärt werden, da dies von dem Berufstatus, dem Bruttoeinkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder abhängt.

Die Rürup-Rente ist im Gegensatz zur Riester-Rente auch für Selbständige und freiberuflich Tätige zugelassen.

Nun zur Leistungsphase:

Sowohl bei der Riester-Rente wie auch bei der Rürup-Rente erhalten Sie eine lebenslange Rente, deren Höhe sich nach dem Umfang der eingezahlten Beiträge bemisst. Diese Rente kann monatlich oder als Summe mehrerer Monatsrenten (bis zu 12 Monate) ausgezahlt werden. Diese Rentenzahlungen sind dann in vollem Umfang mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Allerdings hat die Rürup-Rente hier den Vorteil, dass die volle Steuerpflicht erst ab 2040 eintritt - vorher ist sie gestaffelt und wird von 50% im Jahr 2005 auf 100% im Jahr 2040 erhöht. Das Besondere dabei ist das Kohortenprinzip, welches den steuerpflichtigen Anteil des Rentenbeginns festschreibt, d.h. treten Sie 2006 in die Rente ein, so sind für die gesamte Rentenzeit nur 52% steuerpflichtig.

Bei der Riester-Rente haben Sie beim Eintritt ins Rentenalter auch ein so genanntes Kapitalwahlrecht: Sie können bis zu 30% des angesammelten Kapitals als einmalige Auszahlung erhalten. Dafür müssen Sie allerdings eine entsprechend geringere monatliche Rentenzahlung in Kauf nehmen. Bei der Rürup-Rente ist eine Kapitalzahlung überhaupt nicht möglich.

Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin.

Was bedeutet betriebliche Altersversorgung?

Betriebliche Altersversorgung (bAV) bedeutet, dass Sie über Ihren Arbeitgeber für das Alter vorsorgen. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren der betrieblichen Altersvorsorge massiv den Rücken gestärkt. So hat jeder Arbeitnehmer das Recht, Teile seines Gehaltes steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Bei einer vom Arbeitgeber mitfinanzierten Vorsorge muss der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. So kann diese Variante sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ein sehr interessantes Thema sein.

Man unterscheidet bei der Entgeltumwandlung in der Hauptsache zwischen Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds. Die beiden erstgenannten Formen sind die häufigeren: Beide sind ähnlich wie private Rentenversicherungen strukturiert und somit auch den Anlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterworfen.

Der Pensionsfonds hingegen ist in seiner Anlagepolitik frei und kann daher auch z.B. zu 100% in Aktien investiert werden, was ein höheres Risiko birgt.

Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge ist die Förderung ähnlich der Riester- und Rürüp-Rente: In der Beitragsphase erzielen Sie eine Steuerersparnis, in der Leistungsphase muss die Rente versteuert werden. Außerdem gibt es eine Höchstgrenze: So können nur 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden und darüber hinaus noch 1.800 € p. a. steuerfrei.

Woher erfahre ich was mein Unternehmen für seine Mitarbeiter in Sachen Altersvorsorge unternimmt?

Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalabteilung. Bei großen Unternehmen kann zudem der jeweilige Tarifvertrag die Höhe und Art der betrieblichen Altersvorsorge vorgeben. Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber keine betriebliche Altersvorsorge anbieten, machen Sie ihn bitte auf das Recht zur Entgeltumwandlung aufmerksam.

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