Die betriebliche Altersversorgung vereint alle Pluspunkte der finanziellen Zusatzleistung. Arbeitnehmer profitieren von hohen Beitragsersparnissen – Arbeitgebern entstehen keine Kosten und der Verwaltungsaufwand ist gering. Die Beiträge werden dem unversteuerten Bruttoeinkommen entnommen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen reduziert. Für Arbeitgeber sind dies abzugsfähige Betriebsausgaben und gleichzeitig senkt dies auch die Lohnnebenkosten.
Zusätzlich erhalten Arbeitnehmer einen Zuschuss vom Arbeitgeber auf ihren Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung. Seit dem 01.01.2022 ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitgeberzuschuss zu allen Entgeltumwandlungen zu zahlen, sofern er durch diese Sozialversicherungsbeiträge einspart.