Die Bundesregierung hat am 25. November die "Außerordentliche Wirtschaftshilfe" erweitert. Sie unterstützt in Form von Zuschüssen Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen, die durch die für die Monate November und Dezember 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind.
Die „Außerordentliche Wirtschaftshilfe“ ergänzt die Überbrückungshilfe II. Sie läuft noch bis zum 31. Dezember 2020. Anträge können rückwirkend bis 31. Januar 2021 gestellt werden. Ab dem 01. Januar 2021 wird das Programm als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und deutlich erweitert.
Was Sie selbst für Ihr Unternehmen tun können
Bevor Sie einen Kreditantrag stellen, können Sie selbst tätig werden und folgende Maßnahmen bereits heute umsetzen:
- Fixkosten reduzieren
- Bei Finanzgläubigern Tilgungsaussetzung beantragen
- Kurzarbeitergeld beantragen, sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater
- Bei den Finanzämtern Stundungsanträge für Gewerbe- und Einkommensteuer stellen
- Sprechen Sie mit Ihren Vermietern zumindest über Stundungen, ggf. auch über Mietreduzierungen
- Sprechen Sie mit Ihren Lieferanten über Stundungsmöglichkeiten