Gültig ab 01.01.2023

Die Informationen auf dieser Seite gelten ab 1. Januar 2023

Ihr Sparkonto ist umgezogen.

Alles Wissenswerte zum Umzug zeigen wir Ihnen auf dieser Seite.

Ihr Postbank Business SparCard Konto ist umgezogen

Was heißt das für Ihr Sparkonto / Ihre SparCard? Das möchte wir Ihnen gerne auf dieser Seite zeigen. So ge­winnen Sie rasch einen Über­blick über die wich­tig­sten Än­derun­gen und er­fahren, wie Sie Ihre neuen Zugangsdaten erhalten. Schauen Sie sich die Infos einfach in Ruhe an, dann sind Sie bald mit allen wich­tigen Neue­rungen ver­traut.

Die wichtigsten Infor­ma­tionen zu den Neuerungen

Postbank Sparkonto

  • Sie er­halten eine neue IBAN und einen neuen BIC. Diese gelten ab dem 1. Januar 2023. Überweisungen und Daueraufträge zugunsten Ihres Sparkontos funktionieren auch weiterhin mit der bisherigen IBAN.
  • Zudem erhalten Sie eine Filial-/Kontonummer. Diese ist die Vertragsnummer zu Ihrem Sparkonto. Sie benötigen sie künftig für Ihre Korrespondenz mit uns.
  • Frei­stellungs­auf­träge und Nicht­ver­an­lagungs­be­scheini­gungen bleiben be­stehen. 

Postbank SparCard

  • Einige Funktionen haben sich ab dem 1. Januar 2023 geändert. Einzahlungen am Geldautomaten und Kontostandsanzeigen an SB-Geräten sind nicht mehr möglich.

Postbank Telefon-Banking für Ihre Postbank Business SparCard

  • Ein Zugang für alle Konten: Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue, einheitliche Zugangsdaten für alle Ihre Konten. Sie brauchen dann eine Telefon-Banking ID und eine Telefon-Banking PIN. Bisher gab es einen Zugang für jedes Konto.

So erhalten Sie die neuen Zu­gangs­daten

  • Einfach selbst erzeugen: Sie nutzen das Online-Banking aktiv? Dann können Sie Ihre Zugangsdaten für das Telefon-Banking seit dem 1. Januar 2023 ganz einfach selbst erstellen.
  • Per Post: Wenn Sie keine Zugangsdaten für das Online-Banking haben, erhalten Sie seit dem 1. Januar 2023 zwei Briefe von uns: einen mit Ihrer Telefon-Banking ID und einen mit Ihrer Telefon-Banking PIN.
  • Zusätzlich helfen wir Ihnen gern auf den bekannten Wegen.

Ver­fügungs­limit bei Über­weisungen und Um­buchungen

  • Das tägliche Ver­fügungs­limit steigt auf 49.999,99 Euro, bisher waren es 10.000 Euro.

Weitere Informationen

An dieser Stelle wird es in den nächsten Wochen weitere Infor­ma­tionen für Sie geben – so bleiben Sie immer auf dem Laufen­den.