„Uns wurden zum Jahresende fast alle Energielieferverträge gekündigt. Momentan sind wir in Verhandlungen, um zu halbwegs akzeptablen Konditionen Gas und Strom beziehen zu können.“ So wie es Rolf Fischer, Geschäftsführer der Autohaus Fischer GmbH mit Hauptsitz in Jena, Anfang November 2022 in einem Bericht der Handwerkskammer Gera schilderte, geht es derzeit vielen Gewerbetreibenden in Deutschland. Denn immer mehr Versorgungsunternehmen sehen sich nicht dazu in der Lage, angesichts der Preisexplosion auf den Energiemärkten ihre Energielieferverpflichtungen zu erfüllen. Die Folge sind gekündigte beziehungsweise nicht verlängerte Energielieferverträge.
Sofort ganz ohne Strom oder Gas zu bleiben, müssen Betriebe in Deutschland nach dem Auslaufen eines Vertrags zwar nicht befürchten. Wenn Verhandlungen um akzeptable Konditionen für Gas und Strom ins Leere laufen und Unternehmen kein (Anschluss-)Angebot für Energielieferungen vorliegt, springt zunächst die gesetzlich geregelte Grund- oder auch Ersatzversorgung ein. Damit sind jedoch zumeist deutliche Preissteigerungen verbunden, die insbesondere Unternehmen mit hohen Verbräuchen hart treffen, auch wenn die im Dezember 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme erst mal für eine spürbare Entlastung sorgen dürften.