Stufenfreier Wohnkomfort für zu Hause

Aus Ausgabe 2/2017

Erst seit Mitte der 1960er-Jahre müssen in Gebäude mit mehr als drei Vollgeschossen Aufzüge eingebaut werden. Lediglich ein Viertel aller vor dieser Zeit erbauten Wohnhäuser verfügt laut Schätzungen über einen Aufzug. Der Modernisierungsbedarf ist hoch.

Familienfreundlich: Ein Aufzug schafft Mobilität
Bild Nr. 6186, Quelle: © KONE /BHW Bausparkasse

Download Bild-Datei (JPG, 1,3 MB)

Ob Reihenhaus oder Mehrfamilienhaus – barrierefreie Mobilität ist heute eines der wichtigsten Modernisierungsziele für Haus- und Wohnungseigentümer. Der enorme Nachholbedarf ist Eigentümern bewusst. Eine Studie von BHW belegt, dass für 75 Prozent der Befragten Barrierefreiheit beim Erwerb einer Immobilie an erster Stelle steht.

Gefragt: mehr Mobilität!

Ein bewährtes Mittel zur Überwindung von Stufen in Einfamilien- und Reihenhäusern ist der Treppenlift. Je nach baulichen Gegebenheiten, wie Treppenverlauf und -länge, kostet der Einbau zwischen 3.500 und 15.000 Euro. Für die Planung, Beantragung von Zuschüssen und Herstellung sollten Modernisierer mit rund drei Monaten Vorlauf rechnen. Treppenlifte werden, wenn ein entsprechender Pflegegrad vorliegt, mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst. „Der Antrag muss jedoch vor Beauftragung des Einbaus genehmigt sein“, betont Angelika Sosnowski von der BHW Bausparkasse. „Das gilt auch für die Beantragung eines zinsgünstigen KfW-Kredits.“

Lift oder Aufzug?

In Mehrfamilienhäusern schaffen Aufzüge Mobilität für alle Wohnungseigentümer. „Die Investition rechnet sich, denn sie steigert auch den Wert der Immobilie“, bestätigt Sosnowski. Zunehmend mehr Augenmerk legten Modernisierer auf das Design. In Treppenhäusern sorgen Stahl-Glas-Gerüste für eine schöne Optik, die ausreichend Licht in die Etagen lässt. Damit die Kosten nicht aus dem Ruder laufen, sollten Modernisierer unbedingt mehrere Angebote vergleichen. Denn die Preisunterschiede sind je nach technischer Lösung enorm. Hinzu kommen jährliche Wartungs- und Servicekosten von 200 bis 300 Euro.

Vereinfachte Förderung für Barrierefreiheit

Das Bundesbauministerium schätzt, dass Eigentümer von 3,5 Millionen Wohnungen bis 2020 altersgerecht modernisieren müssen. Die BHW Bausparkasse berät Modernisierer bei der Beantragung von Fördergeldern.

Neben der zinsgünstigen Kreditvariante „Altersgerecht Umbauen (159)“ bezuschusst die KfW Aufzugeinbauten auch im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen (455)“ mit bis zu zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Öffentliche Zuschüsse sind mit dem KfW-Zuschuss kombinierbar, die Summe darf jedoch keine zehn Prozent über den Investitionskosten liegen. Die maximale Förderhöhe beträgt pro Wohneinheit 5.000 Euro. Angelika Sosnowski von der BHW Bausparkasse rät Interessenten, die Zuschüsse möglichst früh abzurufen. „2016 waren die KfW-Mittel aufgrund hoher Nachfrage vorzeitig aufgebraucht“, so Sosnowski.

Mit Wohnriester modernisieren

Neuerdings können Modernisierer auch den Wohnriester nutzen. „Wohnriester eignet sich sehr gut für die Finanzierung und wird immer beliebter“, weiß die BHW Expertin. Über 1,2 Millionen Deutsche „riestern“ bereits mit dem Ziel eines Baus oder Umbaus. Die Förderzusage für den barrierefreien Umbau gibt es unter bestimmten Bedingungen. Sosnowski: „Mindestens 50 Prozent der Summe, die man dem Förderkonto entnimmt, müssen in Maßnahmen nach DIN-Vorgaben fließen.“ Ein geprüfter Sachverständiger, den man über die regionalen Ingenieurkammern findet, gibt grünes Licht – und zwar bevor die Handwerker kommen. Von Altbaubesitzern fordert der Gesetzgeber, dass sie mindestens 20.000 Euro Guthaben vom Riester-Konto abheben. Die Summe scheint gut gewählt: „Die Kosten für eine altersgerechte Modernisierung belaufen sich je nach Größe und vorhandener Ausstattung der Wohnung auf 20.000 bis 40.000 Euro.“

Zunächst sollten Modernisierer überlegen, wie das Projekt finanziert werden soll. Wie hoch ist der Anteil, der über Fördermittel finanziert werden kann, z.B. von der KfW? Werden Kredite benötigt oder gibt es ausreichende Rücklagen? Wie sollen die Kosten unter den Eigentümern verteilt werden? Die Umlage der Kosten erfolgt meist abhängig von der Etage, wobei Bewohner oberer Etagen höhere Anteile zahlen, da sie den Aufzug wahrscheinlich häufiger nutzen.

Kontakt

Iris Laduch-Reichelt

Iris Laduch
Pressesprecherin
iris.laduch@postbank.de
Download JPG