2014

Bankauskunft: Vertrauen ist gut …

Presseinformation vom 12.03.2014

… Kontrolle ist besser. Mit einer Bankauskunft können Vermieter einen Eindruck von der Zahlungsfähigkeit potenzieller Mieter erhalten. Das steht drin und so können Kontoinhaber die Einschätzung der Bank zu ihren Gunsten beeinflussen.

Die Kontobewegungen werden genauestens unter die Lupe genommen
Bild Nr. 1246, Quelle: Postbank

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Wer eine Immobilie vermietet, wünscht sich solvente Bewohner und regelmäßige Mieteinnahmen. Die Prüfung der Bonität der Mieter sollte daher vor Unterschreiben des Vertrages Pflicht für den Besitzer sein. Trotzdem verzichten zwei Drittel der privaten Vermieter auf Auskünfte zum Zahlungsverhalten und verlassen sich bei der Mieterauswahl allein auf ihre Menschenkenntnis, so eine Studie der Universität Bielefeld. Anders als beispielsweise Wohnungsgesellschaften ist es privaten Vermietern nicht möglich, selbst eine Auskunft bei der "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung", besser bekannt als "Schufa", einzuholen. Sie können von ihrem potenziellen Mieter allerdings die Vorlage einer "SCHUFA-Bonitätsauskunft" verlangen. Einmal im Jahr erhält man diese Auskunft mit dem Namen "Datenübersicht nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz" kostenlos. Dieses Schreiben beinhaltet eine allgemeine Einschätzung zur Zahlungsfähigkeit; detaillierte Informationen zu den von der Schufa gespeicherten Daten findet man auf diesem Papier nicht.

Sechs Monate Konto gut geführt.

Eine Alternative ist die sogenannte Bankauskunft, die von der Hausbank des Mieters erteilt wird. Anders als die Informationen der Schufa kann der Vermieter die Bankauskunft selbst anfordern, wenn ihm die Einverständniserklärung des zukünftigen Mieters vorliegt. Die Bonitätsbescheinigung der Bank gibt keine Details zu Kontostand, monatlichen Ein- und Ausgaben, Sparguthaben oder Krediten preis. "Eine Bankauskunft fasst allgemeine Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit zusammen, damit Geschäftspartner Risiken besser einschätzen könne", erläutert Astrid Bergen von der Postbank. Entscheidend für die Beurteilung ist insbesondere das letzte halbe Jahr vor Beantragung der Auskunft. Um eine durchweg positive Bewertung zu erhalten, sollte das Konto des Kunden mindestens die Hälfte der Zeit im Haben sein und der vereinbarte Dispo-Rahmen nicht mehr als zweimal überzogen werden. Scheck- oder Lastschriftrückgaben sollte man idealerweise völlig vermeiden – mehr als zwei Mal dürfen sie in keinem Fall vorkommen.

Kontakt

Iris Laduch-Reichelt

Iris Laduch
Pressesprecherin
iris.laduch@postbank.de
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