2014
Mehr Schutz durch Blitzableiter
An jedem Ort in Deutschland donnert und blitzt es 20- bis 40-mal pro Jahr. Doch nur jedes dritte Wohngebäude hat einen Blitzableiter, schätzt der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.
Auch wenn Experten eine Zunahme von Extremwetter erwarten – Blitzschutz ist noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nur Gebäude, die besonders blitzschlaggefährdet sind oder bei denen ein Blitzeinschlag schwere Folgen haben könnte, müssen von den Eigentümern mit einer Blitzschutzanlage versehen werden – so zum Beispiel ein Haus in exponierter Lage oder denkmalgeschützte Immobilien. Doch auch wer nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, sollte vorbeugen, rät Rüdiger Grimmert von BHW: "Das gilt besonders dann, wenn man wertvolle Elektronik im Haus hat. Einige Versicherungsunternehmen kommen nur für den Blitzschaden auf, wenn ein Blitzschutzsystem vorhanden ist. Selbst wenn die Versicherung zahlt – die Daten, die verloren gehen, wenn der Computer kaputt ist, sind meist unwiederbringlich."
Innerer Blitzschutz
Blitzableiter sind Einrichtungen auf dem Dach, die den Blitz abfangen und ins Erdreich leiten. Sie werden auch "äußerer Blitzschutz" genannt. In den letzten Jahren haben sich Systeme etabliert, die zusätzlich zum Blitzableiter eine Komponente enthalten, die die elektrischen Geräte im Haus schützt. Experten bezeichnen diese Vorrichtung als "inneren Blitzschutz". Ein modernes Komplettsystem für ein Einfamilienhaus ist ab 2.500 Euro zu haben. BHW-Experte Grimmert: "Bauherren sollten die Blitzschutzanlage schon beim Bau ihres Hauses anbringen lassen, eine Nachrüstung ist meist teurer." Hausbesitzer sind gut beraten, ihre Schutzvorrichtung spätestens alle vier Jahre vom Fachmann warten zu lassen. Der Grund: Erweist sich das Blitzschutzsystem im Fall des Falles als defekt, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf.

