2014

Ferienimmobilie aufwerten – Steuervorteile nutzen

Presseinformation vom 26.08.2014

Von der Ostsee bis zum Schwarzwald hinkt die Ausstattung von Ferienimmobilien häufig der Zeit hinterher. Clevere Eigentümer können Steuervorteile für die Modernisierung nutzen.

Dünne Wände, ineffiziente Heizung und eine eher einfache Ausstattung prägen die Bauweisen von Ferienbungalows, die in den 60er- und 70er-Jahren oft mit großer Eigenleistung errichtet worden sind. Diese Urlaubsdomizile bergen aber viel Potenzial für die Besitzer. "Investitionen zahlen sich bei alten Ferienhäusern vor allem dann aus, wenn die Lage stimmt", sagt Bernd Neuborn von BHW. "Sie werden attraktiver für Vermietungsgäste, auch über die Sommermonate hinaus."

Baukosten reduzieren

Eine einträgliche Vermietung vorausgesetzt, amortisieren sich die Kosten zügig. Der BHW Experte: "Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit können die Baukosten gegenüber dem Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass eine zu intensive privat veranlasste Selbstnutzung die steuerliche Berücksichtigung gefährden kann." Für den Fiskus muss der Vermieter mittels fundierter Prognose plausibel machen, dass seine Einnahmen aus der Vermietung in den nächsten 30 Jahren die Kosten überschreiten werden. Perspektive Altersresidenz: Schöne Aussichten versüßen den Modernisierungsaufwand. Wer später ganzjährig in sein Ferienhäuschen umziehen will, für den steht die voll ausgestattete Altersresidenz schon bereit.

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Rüdiger Grimmert

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