Augen auf bei den Nebenkosten: Die Grundsteuer

Presseinformation vom 17.04.2018
Wer ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat, zahlt die Grunderwerbsteuer. Dauerhaft wird vom Eigentümer dann noch die Grundsteuer abkassiert. Man sollte diese Nebenkosten im Blick haben – die Höhe kann je nach Wohnort erheblich variieren.

Bild Nr. 1728, Quelle: Architekturbüro Bernd Lietzke/BHW Bausparkasse

13 Milliarden Euro nehmen die Kommunen pro Jahr durch die Grundsteuer ein, so der Deutsche Städtetag, sie gilt für über 35 Millionen Grundstücke in Deutschland. Eigentümer zahlen die „Grundsteuer B“ für den Besitz bebauter und bebaubarer Grundstücke. Als Vermieter können Eigentümer die Steuer auf ihre Mieter umlegen.

Keine Änderungen

„Die Grundsteuer gehört häufig zu den größten Posten bei den Nebenkosten“, erklärt Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse. Die Berechnung orientiert sich zum einen an der Größe von Grundstück, Haus oder Wohnung. Die Kommune legt zum anderen einen Hebesatz als Multiplikator fest. Hamburg erhebt derzeit 540 Prozent, Berlin ganze 810 Prozent. „Lassen Sie sich den Grundsteuerbescheid vom Verkäufer zeigen“, rät die BHW Expertin. „Hat sich der Hebesatz nicht verändert, zahlen Sie den gleichen Betrag.“

Ausnahmen möglich

Über 60 Prozent der Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren die Grundsteuer erhöht. Schlupflöcher gibt es wenige. „Eventuell können Ausnahmen für denkmalgeschützte Häuser gelten“, sagt Gusinde. „Vermieter können bei unverschuldeten Mietausfällen Abschläge erhalten.“ Gleiches gilt, wenn Eigentümer durch städtebauliche Sanierungsarbeiten bei der Vermietung behindert werden.

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