Grunderwerbssteuern sparen

Presseinformation vom 08.01.2020
Um die Grunderwerbssteuer kommen Immobilienkäufer nicht herum – als erheblicher Posten der Kaufnebenkosten belastet sie das Budget. Gut zu wissen, dass es Möglichkeiten gibt, die Steuerlast zu verringern.

Für Möbelstücke, die zusammen mit einer Eigentumswohnung erworben werden, müssen Käufer keine Grunderwerbssteuer zahlen
Bild Nr. 1532, Quelle: Postbank
© londondeposit

Jeder Immobilienkäufer und jeder Bauherr muss Grunderwerbssteuer zahlen. Je nach Bundesland werden 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises fällig – ein nicht unerheblicher Posten in der Kostenkalkulation zukünftiger Eigentümer. Mit Notar- und Grundbuchgebühr sowie einem eventuell anfallenden Maklerhonorar kommen so Nebenkosten von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zusammen. Gut, wenn man zumindest die Steuerlast etwas reduzieren kann.

Möglichkeit 1: „Wer neu baut, kann einen ganz erheblichen Teil der Grunderwerbssteuer sparen, indem er Grundstück und Gebäude von separaten Anbietern erwirbt“, erklärt Rainer Gerten von der Postbank. „Denn in diesem Fall wird die Steuer nur auf den Grundstückspreis fällig.“ Das Finanzamt prüft allerdings sehr genau, ob Grundstücksverkäufer und Planer wirtschaftlich miteinander verflochten sind. „Es reicht nicht, wenn der Verkäufer separate Verträge für den Grundstücks- und Gebäudekauf aufsetzt. Und selbst, wenn der Kauf des Grundstücks an Bedingungen geknüpft ist, wie etwa einen bestimmten Architekten zu beauftragen, unterstellt das Finanzamt ein ‚verbundenes Geschäft‘ und die Grunderwerbssteuer muss auf Grundstück und Haus gezahlt werden“, erläutert der Postbank Experte. Wer beispielsweise einen Bauträgervertrag abschließt, kauft Grundstück und Haus aus einer Hand und muss auf den Gesamtpreis die Grunderwerbssteuer abführen.

Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin