Produkte

Zurich Direkt- versicherung.

Passt. Bei der Zurich Direktversicherung helfen Staat und Arbeitgeber beim Aufbau der Altersvorsorge mit.

PB Direktversicherung – eine attraktive Altersversorgung für Arbeitnehmer – ein geringer Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber.

  • Steuern und Sozialabgaben sparen
  • Kapitalwahlrecht zu Rentenbeginn
  • Hartz-IV-geschützt
  • Geringer Eigenaufwand
  • Rechtsanspruch auf eine staatlich geförderte Entgeltumwandlung
  • Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge
  • Vom Arbeitgeberzuschuss profitieren 
  • Zusätzliche staatliche Förderung nutzen

Produktüberblick

Typ Direktversicherung
Kurzbeschreibung

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seiner Mitarbeiter abschließt. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person. Er und seine Angehörigen sind ganz oder teilweise Bezugsberechtigte der Versorgungsleistungen.

Beiträge in der Zurich Direktversicherung als beitragsorientierte Leistungszusage (boLZ) können klassisch oder fondsgebunden angelegt werden.

Produktgeber Zurich Deutscher Herold Lebensversicherungs AG Deutschland (ZDHL)
Mögliche Produkte
Zurich VarioInvest Rente
  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Professionell gemanagte Anlage
  • Teilkapitalschutz zum Ende der Ansparphase 
  • Lebenslange Rente, Kapitalauszahlung oder Teilkapitalisierung/-verrentung
Zurich Anparrente
  • Rentenversicherung mit Garantiezins
  • Garantierte Rentenleistung und mögliche Überschussbeteiligung
  • Lebenslange Rente, Kapitalauszahlung oder Teilkapitalisierung/-verrentung

Stand: 01.01.2024

Arbeitnehmer und Arbeitgeber – für beide von Vorteil

Die betriebliche Altersversorgung vereint viele Pluspunkte der finanziellen Zusatzleistung. Arbeitnehmer können von Steuerbegünstigungen profitieren – Arbeitgebern entstehen bei einer Entgeltumwandlung keine zusätzlichen Kosten. Die Beiträge werden dem unversteuerten Bruttoeinkommen entnommen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen reduziert. Für Arbeitgeber sind dies abzugsfähige Betriebsausgaben und gleichzeitig senkt dies auch die Lohnnebenkosten.

Zusätzlich erhalten Arbeitnehmer einen Zuschuss vom Arbeitgeber auf ihren Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung. Seit 2019 muss jedes Unternehmen, das eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung durchführt und dabei Sozialversicherungsbeiträge einspart, 15% des umgewandelten Entgelts, höchstens jedoch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss leisten.

Steuern und Sozialabgaben

Seit 2018 fördert der Gesetzgeber die Beiträge der Arbeitnehmer zur Betriebs­rente über das sogenannte Betriebs­renten­stärkungs­gesetz. Die gezahlten Beiträge sind pro Jahr bis zu 8% der Beitrags­bemessungs­grenze (BBG) der allgemeinen Renten­versicherung (West) steuerfrei (in 2024: 7.248 Euro). Außerdem sind sie bis zu 4% der Beitrags­bemessungs­grenze (BBG) der allgemeinen Renten­versicherung (West) auch sozial­abgaben­frei (in 2024: 3.624 Euro).

Die Auszahlungen aus dem Ver­sicherungs­vertrag sind in voller Höhe ein­kommen­steuer­pflichtig. Für in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) Pflicht­versicherte und freiwillig Versicherte sind diese Leistungen pflege- und kranken­versicherungs­pflichtig. Da durch den Abzug des bAV-Beitrages vom Bruttolohn grund­sätzlich auch geringere Sozial­versicherungs­beiträge abgeführt werden, verringern sich auch die ent­sprechenden Sozial­versicherungs­ansprüche (gesetzliche Rente, Arbeits­losen­geld und andere Sozial­versicherungs­leistungen wie z. B. Elterngeld).

Variable Auszahlung

Eine lebenslange Rentenzahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres ist möglich. Zudem kann zum Rentenbeginn (frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr und sofern Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht werden) das Vermögen auf Wunsch auf einen Schlag ausgezahlt werden. Oder beide Möglichkeiten werden kombiniert: Eine Kapitalentnahme von bis zu 30% mit Verrentung des übrigen Kapitals.

Flexibilität beim Jobwechsel

Die betriebliche Altersversorgung läuft bei einem Jobwechsel weiter – ohne zusätzliche Kosten. Der Arbeitnehmer kann die Zurich Direktversicherung über einen neuen Arbeitgeber weiterführen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag privat fortzuführen oder vorübergehend beitragsfrei zu stellen, sofern nach Prüfung genügend Guthaben vorhanden ist.

So geht's zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung

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