PB Direktversicherung
PB Direktversicherung – eine attraktive Altersvorsorge für Sie – ein geringer Verwaltungsaufwand für Ihren Arbeitgeber.

Hohe Beitragsersparnisse

Kapitalwahlrecht zu Rentenbeginn

Hartz-IV-geschützt

Minimaler Verwaltungsaufwand
Hintergrund-Informationen
Merkzettel - gespeicherte Angebote:

Arbeitnehmer und Arbeitgeber – für beide von Vorteil
Die betriebliche Altersversorgung vereint alle Pluspunkte der finanziellen Zusatzleistung. Sie profitieren von hohen Beitragsersparnissen – und Ihrem Arbeitgeber entstehen keine Kosten und der Aufwand ist gering. Die Beiträge werden dem unversteuerten Bruttoeinkommen entnommen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen reduziert. Für Ihren Arbeitgeber sind dies abzugsfähige Betriebsausgaben und gleichzeitig senkt dies auch die Lohnnebenkosten.
Zusätzlich ist der Arbeitgeber seit dem 01.01.2019 bei einer Entgeltumwandlung zur Weitergabe der ersparten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von pauschal 15% der Entgeltumwandlung verpflichtet, sofern er eine SV-Ersparnis erzielt.

Steuern und Sozialabgaben sparen
Seit 2018 fördert der Gesetzgeber die Beiträge für Ihre Betriebsrente über das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz. Ihre gezahlten Beiträge sind pro Jahr bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Rente (West) steuerfrei (in 2019: 6.432 Euro). Außerdem sind bis zu 4% der (BBG) Rente (West) auch sozialabgabefrei (in 2019: 3.126 Euro).

Minimaler Verwaltungsaufwand
Ihr Arbeitgeber führt lediglich die Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen ab. Bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer wird die Versicherungsleistung direkt an Sie gezahlt. Bei Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Vertrag erhalten Sie im Leistungsfall nach abschließender Prüfung die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Flexibilität beim Jobwechsel
Diese betriebliche Altersversorgung läuft bei einem Jobwechsel weiter – ohne zusätzliche Kosten. Sie können die PB Direktversicherung über Ihren neuen Arbeitgeber bzw. privat selbst weiterführen oder Ihren Vertrag ggf. beitragsfrei stellen lassen, sofern nach Prüfung genügend Werte vorhanden sind.

Variable Auszahlung
Sie haben die Wahl: Zum Rentenbeginn (frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr und sofern Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht werden) kann das Vermögen auf Wunsch auf einen Schlag ausgezahlt werden. Sie können sich aber auch für die lebenslange Rentenzahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahrs oder eine Kapitalentnahme von bis zu 30% mit Verrentung des übrigen Kapitals entscheiden.