Risikoschutz inklusive Kapitalaufbau
Die PB Leben mit Kapitalrückzahlung ist eine private Risikovorsorge mit Kapitalaufbau. Mit ihr können Sie Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Todes absichern. Bei Tod erhalten diese dann eine bei Vertragsabschluss definierte Todesfall-Leistung, mit der Ihre Angehörigen dann eine Immobilienfinanzierung, einen hohen Kredit etc. weiterhin tilgen. Die Todesfall-Leistung ist einkommensteuerfrei und wird auch nicht auf die gesetzliche Leistung einer Witwenrente angerechnet. Ohne diese private Vorsorge sähe die Situation für Ihre Angehörigen anders aus: Denn die gesetzlichen Leistungen, wie Witwen- und Waisenrente, sind zu gering, um derartige finanzielle Verpflichtungen weiterhin zu stemmen.
Und wenn Sie den Ablauf Ihrer Versicherung erleben, erhalten Sie unter Annahme gleichbleibender Überschüsse Ihre eingezahlten Beiträge zurück. Wofür Sie den Geldbetrag verwenden möchten, können Sie ganz individuell entscheiden. Einzelheiten dazu finden Sie im Produktüberblick unter dem Stichwort „Leistung im Erlebensfall“.
Notwendiger Schutz für Notlagen
In Deutschland verlieren 6 bis 7 Prozent aller jungen Menschen Vater oder Mutter vor ihrem 18. Geburtstag. Der Verlust eines Elternteils hat für Kinder nicht nur psychische Folgen; ein drastischer Rückgang des Haushaltseinkommens kann die Familie in gravierende finanzielle Schwierigkeiten stürzen, da die Kosten für Miete, Nahrung, Kleidung, Ausbildung etc. durch den Wegfall des Einkommens des Verstorbenen nicht mehr gänzlich getragen werden können. Kinder und Partner sollten daher finanziell für den Fall der Fälle abgesichert sein. Ein günstiger und einfacher Weg ist der Abschluss einer PB Leben.
Gravierende Lücken in der staatlichen Hinterbliebenenversorgung
Bei Tod des Ehepartners oder Elternteils zahlt der Staat zum Ausgleich des Unterhaltsverlusts eine Hinterbliebenenrente an die Angehörigen aus. Diese wird als Halb- oder Vollwaisenrente bzw. als Witwenrente (auch bei geschiedenen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften) gezahlt. Bei der Witwen- oder Witwerrente unterscheidet man zwischen der Großen Witwenrente (rund 55% der Erwerbsminderungsrente des verstorbenen Versicherten) und der Kleinen Witwenrente (rund 25% der Erwerbsminderungsrente). Personen, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten die Kleine Witwenrente – und das auch nur noch für maximal 24 Monate. Auch die Waisenrente ist zur Erhaltung des Lebensstandards viel zu gering. Eine Hinterbliebenenrente wird nur gezahlt, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war.
Diese staatliche Versorgung gleicht somit die finanziellen Einbußen beim Tod des Versorgers bei Weitem nicht aus. Übrigens: Ein Hinzuverdienst von Witwe/Witwer wird angerechnet und mindert die gesetzliche Leistung. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften erhält der hinterbliebene Partner nichts aus der gesetzlichen Rentenkasse.